JobCenter unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfDI)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Ihrem Faltblatt "Datenschutz im Jobcenter - Ihre Rechte als Antragsteller" [1] haben Sie die datenschutzrechtliche Zuständigkeit für einen Großteil der deutschen Jobcenter.
Senden Sie mir bitte eine aktuelle und vollständige Liste der Jobcenter in Ihrem Zuständigkeitsbereich in elektronischer Form (Tabellenform - .xls oder .csv) zu, in der auch die Anschriften sowie Kommunikationsdaten der jeweiligen Jobcenter enthalten sind.
Vielen Dank
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juli 2017
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1. September 2017
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