Jobcenter Wuppertal: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2014
  • Frist
    8. Mai 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Wuppertal: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6183]
Datum
6. April 2014 10:18
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte übersenden Sie mir eine Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen (vgl. verlinktes Dokument des Jobcenters Köln) als elektronisches Dokument gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel. Gliedern Sie diese bitte in Stichwort, Name der Weisung, Gültigkeit und Rechtsgrundlage. Als konkretes Beispiel für den Aufbau der Übersichtsliste verweise ich auf diese Vorlage https://fragdenstaat.de/files/foi/151... des Jobcenters Köln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Informationsantrag vom 06.04.2014 hinsichtlich der Übermittlung einer Übersi…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
WG: Jobcenter Wuppertal: Übersichtsliste aller Geschäftsanweisungen, Leitfäden, Arbeitshilfen und Informationen [#6183]
Datum
23. April 2014 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Informationsantrag vom 06.04.2014 hinsichtlich der Übermittlung einer Übersichtsliste sämtlicher Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden und Informationen wird hiermit abgelehnt. Gemäß § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind gem. § 3 S. 1 IFG NRW alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Die von Ihnen begehrten Informationen - hier Übersichtslisten - sind bei der Jobcenter Wuppertal AöR nicht vorhanden. „Vorhanden i.S.d. § 4 Abs. 1 IFG sind solche Informationen, die Bestandteil der Verwaltungsunterlagen sind. Die Begrenzung des Zugangsanspruchs auf vorhandene Informationen bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die dem Auskunftsbegehren entsprechenden Informationen "im Auftrag" eines Antragstellers erst zu schaffen, um dann Zugang zu ihnen zu gewähren.“ Vgl. OVG NRW zum Az.: 6 A 1492/10 Ihr Antrag war daher abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen