JobTicket und Parkplätze für Mitarbeitende

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bietet die Polizei Köln Ihren Angestellten und/oder Beamten ein JobTicket oder Großkundenticket für den ÖPNV an? Wenn ja. Wieviel müssen die Mitarbeiter für das Ticket zahlen? Wird das Ticket durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter beziehen derzeit ein Job- oder Großkundenticket?

Erhalten noch in Ausbildung befindliche Angestellte und Beamte ebenfalls ein Job-, Großkunden- oder Studierendenticket? Wenn ja: Wieviel müssen Auszubildende und Studierende Mitarbeiter hierfür zahlen?

Werden den Angestellten und/oder Beamten Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wieviel müssen die Mitarbeiter für diese Parkplätze zahlen? Werden die Parkplätze durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge?

Stehen an allen Standorten (Polizeiwachen, Präsidium etc.) Parkplätze für Mitarbeiter zur Verfügung? Wenn nicht: An welchen Standorten können die Mitarbeiter zu welchen Konditionen Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge nutzen?

Werden den Angestellten und/oder Beamten Stellplätze für ihre privaten Fahrräder am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wieviel müssen die Mitarbeiter für diese Stellplätze zahlen? Werden die Stellplätze durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit Stellplätze für Ihre Privatfahrräder? Können an diesen Stellplätzen auch E-Bikes geladen werden? Wenn ja: Zu welchen Konditionen?

Stehen an allen Standorten (Polizeiwachen, Präsidium etc.) Stellplätze für Fahrräder für Mitarbeiter zur Verfügung? Wenn nicht: An welchen Standorten können die Mitarbeiter zu welchen Konditionen Stellplätze für ihre Privatfahrräder nutzen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach Angestellten und Beamten) hat die Polizei Köln insgesamt?

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • Kosten dieser Information:
    140,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bietet die Polizei…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
JobTicket und Parkplätze für Mitarbeitende [#54774]
Datum
2. Februar 2019 00:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bietet die Polizei Köln Ihren Angestellten und/oder Beamten ein JobTicket oder Großkundenticket für den ÖPNV an? Wenn ja. Wieviel müssen die Mitarbeiter für das Ticket zahlen? Wird das Ticket durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter beziehen derzeit ein Job- oder Großkundenticket? Erhalten noch in Ausbildung befindliche Angestellte und Beamte ebenfalls ein Job-, Großkunden- oder Studierendenticket? Wenn ja: Wieviel müssen Auszubildende und Studierende Mitarbeiter hierfür zahlen? Werden den Angestellten und/oder Beamten Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wieviel müssen die Mitarbeiter für diese Parkplätze zahlen? Werden die Parkplätze durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge? Stehen an allen Standorten (Polizeiwachen, Präsidium etc.) Parkplätze für Mitarbeiter zur Verfügung? Wenn nicht: An welchen Standorten können die Mitarbeiter zu welchen Konditionen Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge nutzen? Werden den Angestellten und/oder Beamten Stellplätze für ihre privaten Fahrräder am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wieviel müssen die Mitarbeiter für diese Stellplätze zahlen? Werden die Stellplätze durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit Stellplätze für Ihre Privatfahrräder? Können an diesen Stellplätzen auch E-Bikes geladen werden? Wenn ja: Zu welchen Konditionen? Stehen an allen Standorten (Polizeiwachen, Präsidium etc.) Stellplätze für Fahrräder für Mitarbeiter zur Verfügung? Wenn nicht: An welchen Standorten können die Mitarbeiter zu welchen Konditionen Stellplätze für ihre Privatfahrräder nutzen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach Angestellten und Beamten) hat die Polizei Köln insgesamt? Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
2. Februar 2019 16:01
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrter Herr Krause, Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
2019-02-04_Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
2019-02-04_Eingangsbestätigung
Datum
4. Februar 2019 15:33
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 04.02.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4008/19 Herrn Rüdiger Krause - per E-Mail über fragdenstaat.de - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 02.02.2019 Sehr geehrter Herr Krause, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln K…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
27. Februar 2019 11:27
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.02.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4008/19 Herrn Rüdiger Krause - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 02.02.2019 Sehr geehrter Herr Krause, anliegend übersende ich Ihnen eine Anhörung zur beabsichtigten Teilablehnung Ihres Antrags sowie einen Gebührenhinweis mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#54774] Sehr geehrt<< Anrede >> nach der Verwaltungsgebührenordnung zum In…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#54774]
Datum
5. März 2019 22:44
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen sind einfache schriftliche Auskünfte gebührenfrei. Ich bitte Sie daher, nur diese Fragen zu beantworten, die unter eine einfache schriftliche Auskunft fallen. Die Zustellung eines teilablehnenden Bescheides ist nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 54774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln K…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
12. März 2019 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 12.03.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4008/19 Herrn Rüdiger Krause - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 02.02.2019/05.03.2019 Sehr geehrter Herr Krause, anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihr oben genanntes Auskunftsersuchen. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Krause
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#54774] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundl…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#54774]
Datum
12. März 2019 13:09
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 54774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>