JobTicket und Parkplätze für Mitarbeitende
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bietet die Polizei Köln Ihren Angestellten und/oder Beamten ein JobTicket oder Großkundenticket für den ÖPNV an? Wenn ja. Wieviel müssen die Mitarbeiter für das Ticket zahlen? Wird das Ticket durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter beziehen derzeit ein Job- oder Großkundenticket?
Erhalten noch in Ausbildung befindliche Angestellte und Beamte ebenfalls ein Job-, Großkunden- oder Studierendenticket? Wenn ja: Wieviel müssen Auszubildende und Studierende Mitarbeiter hierfür zahlen?
Werden den Angestellten und/oder Beamten Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wieviel müssen die Mitarbeiter für diese Parkplätze zahlen? Werden die Parkplätze durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge?
Stehen an allen Standorten (Polizeiwachen, Präsidium etc.) Parkplätze für Mitarbeiter zur Verfügung? Wenn nicht: An welchen Standorten können die Mitarbeiter zu welchen Konditionen Parkplätze für ihre Privatfahrzeuge nutzen?
Werden den Angestellten und/oder Beamten Stellplätze für ihre privaten Fahrräder am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Wieviel müssen die Mitarbeiter für diese Stellplätze zahlen? Werden die Stellplätze durch die Polizei subventioniert oder werden die Kosten komplett auf die Mitarbeiter umgelegt? Wie viele Mitarbeiter nutzen derzeit Stellplätze für Ihre Privatfahrräder? Können an diesen Stellplätzen auch E-Bikes geladen werden? Wenn ja: Zu welchen Konditionen?
Stehen an allen Standorten (Polizeiwachen, Präsidium etc.) Stellplätze für Fahrräder für Mitarbeiter zur Verfügung? Wenn nicht: An welchen Standorten können die Mitarbeiter zu welchen Konditionen Stellplätze für ihre Privatfahrräder nutzen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach Angestellten und Beamten) hat die Polizei Köln insgesamt?
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Februar 2019
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6. März 2019
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Kosten dieser Information:140,00 Euro
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