Jugendamt (Eimsbüttel) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG

ASD (Allgeime Sozialer Dienst)-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus.
ASD-Stellen haben
1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG,
2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen.
3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42
Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird.
4. die hoheitliche Pflicht, in Elterntrennung Gerichtsverfahren mitzuwirken und wenn rund um, z.B., BGB §1666, sogar voll in dem Familiengericht Gerichtsverfahren beteiligt zu sein.
Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 33 Abs. 5 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein.
Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf,
dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird,
denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung".
Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger.
Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2014 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen:
a. Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2014 bis heute?
b. Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
c. Wie viele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten, wie viele waren mit Tarifangestellten besetzt, und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus, und wie viele ASD-Stellen waren an private Unbeliehene ausgelagert und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus?
Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an:
Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse; privat Unbeliehene Organisation-tätige Personal mit hoheitliche Befugnisse
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind.
Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
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Betreff
Jugendamt (Eimsbüttel) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259566]
Datum
23. September 2022 18:20
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ASD (Allgeime Sozialer Dienst)-Stellen üben hoheitliche Befugnisse aus. ASD-Stellen haben 1. durch § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) hoheitliche Eingriffsbefugnisse in Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 6 Abs. 3 GG, 2. die hoheitliche Führung des Hilfeplan-Verfahrens durchzuführen. 3. die hoheitliche Befugnis zur Entscheidung in der Rechtssache nach § 42 Abs. 4 SGB VIII wie eine Inobhutnahme beendet wird. 4. die hoheitliche Pflicht, in Elterntrennung Gerichtsverfahren mitzuwirken und wenn rund um, z.B., BGB §1666, sogar voll in dem Familiengericht Gerichtsverfahren beteiligt zu sein. Entsprechend Art. 33 Abs. 4 GG und Art. 33 Abs. 5 GG müssen diese Stellen mit Beamten besetzt sein. Entsprechend Art. 6 Abs. 1 GG haben Familien und Eheleute das Recht darauf, dass das Staatsorganisationsrecht eingehalten wird, denn "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung". Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die "staatliche Gemeinschaft" über die Betätigung der Eltern, also keine Privaten oder privat-rechtlich organisierten freien Träger. Aus diesem Grund befrage ich Sie bezogen auf die Jahre ab 2014 und bezogen auf die einzelnen ASD-Dienststellen: a. Wieviele ASD-Stellen incl. Leitungspositionen gab es ab Januar 2014 bis heute? b. Wieviele der ASD-Stellen übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus? c. Wie viele der ASD-Stellen incl. Leitungspostitionen waren mit Beamten, wie viele waren mit Tarifangestellten besetzt, und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus, und wie viele ASD-Stellen waren an private Unbeliehene ausgelagert und übten hoheitliche Befugnisse entsprechend oben aufgeführter Numerierung aus? Bitte geben Sie die Angaben in tabellarischer Form an: Jahr; Stellen gesamt; Beamte mit hoheitlichen Befugnissen; Tarifangestellte mit hoheitlichen Befugnissen; Beamte ohne hoheitliche Befugnisse; Tarifangestellte ohne hoheitliche Befugnisse; privat Unbeliehene Organisation-tätige Personal mit hoheitliche Befugnisse Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, zu welcher der Stellen Überlastungsanzeigen vorhanden waren bzw. sind. Bitte geben Sie mit Datum und Dauer an, ob kollektive Überlastungsanzeigen gemeldet waren bzw. sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259566/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage n…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: [EXTERN]- Jugendamt (Eimsbüttel) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259566]
Datum
26. September 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihrem Brief (beigefügt) vom 11.10.2022. Ich habe nichts dagegen, wenn …
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Jugendamt (Eimsbüttel) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259566]
Datum
16. Oktober 2022 23:23
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihrem Brief (beigefügt) vom 11.10.2022. Ich habe nichts dagegen, wenn als sachlich-begründete Einzelfall Ausnahme eine hoheitliche Aufgabe bei jemand der nicht in einer Treueverhältnis steht betätigt wird. Es geht um Ausnahme-Regelfall Verhältnis. Unter Hamburg Praxis in Sorgerecht wird in der Regel hoheitliche Aufgaben rund um Eimsbüttel Familie Familiengerichtsverafhren bei Hakiju (Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.) Personal betätigt. Für diese Beratung/Mitwirkung/Beteiligung/Hörensagen von Dritten Sammlung rund um Familiengerichtverfahren bei dieser externe Personal hat Bezirk Eimsbüttel durch einem Pauschal Vertrag und gleichzeitig auch durch Zuwendungen Millionen EUR and Hakiju überwiesen. Hakiju Leute geben sich als Jugendämter in Familiengericht Gerichtssaale aus. Es gab über den Jahren mehreren Leute dafür bei Hakiju angestellt. Bitte diese externe Stellen von der Ausnahme-Regel Verhältnis Statistik nicht auschliessen da die Betroffene weder Wahlrecht noch Ablenhngsrecht gegenüber dieser Übertragung beim Jugendamt Hamburg Bezirk Eimsbüttel gegeben werden, Familienmitgleidern werden gezwungen, diesen externe in Familiengerichstsaal sogar reinzuassen. War klar hoheitlich betätigt. Diese externe 'Jugendämter' sind auch in Hamburg Jugendamt vorgeplannte KWG (Kindeswohlgefährdung) Fälle hoheitlich agierend. Wegen einem Hakiju 'Jugendämter' Kindeswohlgefährdung Familiengericht Gerichtstermin am gleichen als meinem Familiengericht Termin musste meinen Termin auf Antrag der Hakiju 'Jugendämter' an dem Richter einmal verlegt werden. Freundliche Grüße << Adresse entfernt >> Anhänge: - 20221011-ja-eimsfunktionsvorbehalt.pdf Anfragenr: 259566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259566/

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Sehr geehrte Damen und Herren, laut Hamburg Rechungshof Bericht 2021 https://www.hamburg.de/contentblob/14887082…
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Von
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Betreff
AW: [EXTERN]- Jugendamt (Eimsbüttel) Treueverhältnis Fürsorgepflicht wegen Art.33 Abs.4 & 5 GG, Art.6 Abs.1 & Art.6 Abs.2 Satz 2 GG [#259566]
Datum
24. Oktober 2022 14:15
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Hamburg Rechungshof Bericht 2021 https://www.hamburg.de/contentblob/14887082/f62708aaad94b3b76ac4f98329afe37a/data/jahresbericht-2021.pdf werden hoheitliche SGB VIII Aufgaben nicht nur bei der Allgemeine Sozialer Dienst betätigt sondern auch in einer anderen Abteilung und sogar auch an privaten unbeliehenen Übertragen. Diese sind auch wenn es um Eimsbüttel-angemeldtet Kindern SGB VIII bitte in die Treueverhältnis Fürsorgepflicht Statistik für Kinder die in Eimsbüttel angemeldet sind bitte zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259566/