Jugendräume der Stadt Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Eine Aufstellung aller Räume im Eigentum der Stadt Trier, welche zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Die Aufstellung soll bitte die Anschrift dieser Räume sowie die Person oder den Verein enthalten, der sich hauptsächlich um den jeweiligen Raum kümmert/verwaltet oder den Raum zumindest hauptsächlich nutzt.

Sollte ein solches Dokument nicht vorliegen und seine Erstellung gebührenpflichtig werden, so bitte ich stattdessen um das nächstähnliche Dokument.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellu…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendräume der Stadt Trier [#18768]
Datum
27. Oktober 2016 09:48
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Räume im Eigentum der Stadt Trier, welche zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Die Aufstellung soll bitte die Anschrift dieser Räume sowie die Person oder den Verein enthalten, der sich hauptsächlich um den jeweiligen Raum kümmert/verwaltet oder den Raum zumindest hauptsächlich nutzt. Sollte ein solches Dokument nicht vorliegen und seine Erstellung gebührenpflichtig werden, so bitte ich stattdessen um das nächstähnliche Dokument.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 27.10.2016 betreffend die „Jugendräume der St…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Jugendräume der Stadt Trier [#18768]
Datum
28. Oktober 2016 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 27.10.2016 betreffend die „Jugendräume der Stadt Trier #18768“ ist hier eingegangen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen benötigen wir aber einen Identitätsnachweis. Wir bitten Sie daher um die Übermittlung Ihrer Meldeadresse. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Im Rahmen dieser Eingangsbestätigung kann allerdings noch keine spezifizierte Kostenaussage getroffen werden, da zunächst geprüft wird, in welchem Umfang bereits Daten entsprechend erfasst sind. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anschrift finden Sie an diese Nachricht angehängt. Wie bereits geschrieben,…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Jugendräume der Stadt Trier [#18768]
Datum
28. Oktober 2016 13:52
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anschrift finden Sie an diese Nachricht angehängt. Wie bereits geschrieben, bitte ich darum, vorab über mögliche Kosten informiert zu werden. Bitte vollziehen Sie also keine gebührenpflichtigen Amtshandlungen, sondern prüfen Sie bitte nur, welche Daten bereits vorliegen, und geben mir danach Auskunft über die ungefähr entstehenden Kosten, sofern denn welche entstehen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Trier
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, das Jugendamt hat die von ihnen angefragten Daten zusammenstellen können. …
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: AW: Jugendräume der Stadt Trier [#18768]
Datum
8. November 2016 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, das Jugendamt hat die von ihnen angefragten Daten zusammenstellen können. Folgende Gebäude, deren Eigentümer die Stadt Trier ist, werden zum Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit genutzt: Vereinsname Gebäudeart PLZ Straße Exzellenzhaus e.V. Hist.Anwesen 54292 Zurmaiener Str.114 Palais e.V. Südpol Schulgebäude 54290 Friedrich-Wilhelm-Str. Palais e.V. Mariahof Schulgebäude 54296 Am Mariahof Jugendverein Ruwer e.V. Schulgebäude 54292 Franz-Altenhofenstr.1 Jugendverein Olewig Ehem.Schule 54295 Olewiger Str.146 Jugendtreff Ehrang Zweckbau 54293 Merowinger Str. Bürgerhaus Trier-Nord e.V Hist. Anwesen 54292 Franz-Georg- Str. Kosten sind mit dieser Auskunft nicht verbunden. Wir hoffen Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüssen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihnen und dem Jugendamt vielen Dank für die s…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Jugendräume der Stadt Trier [#18768]
Datum
9. November 2016 21:35
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihnen und dem Jugendamt vielen Dank für die schnelle Auskunft! Ja, meine Frage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>