Jugendvertretung in Moers

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Moers [#242881]
Datum
10. März 2022 09:04
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242881/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Moers
Sehr Antragsteller/in mein Name ist Heidi Roggenkamp und ich bin die Personalratsvorsitzende bei der Stadtverwaltu…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
Antwort: WG: Jugendvertretung in Moers [#242881]
Datum
10. März 2022 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mein Name ist Heidi Roggenkamp und ich bin die Personalratsvorsitzende bei der Stadtverwaltung Moers. Ich bin damit die Vorsitzende des Gremiums, welches in vierjährigem Abstand von den Beschäftigten gewählt wird, um deren Interessen zu vertreten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Vielleicht haben Sie schon einmal von Betriebsräten gehört, so nennt man die Interessenvertretung der Beschäftigten in Wirtschaftsbetrieben. Im öffentlichen Dienst, bei Behörden, heißt diese Funktion Personalrat. Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet, weil Sie sich darin nach der Jugendvertretung erkundigen. Ihrer Mail entnehme ich aber, dass es Ihnen bei Ihrer Anfrage vorzugsweise um die Einbindung von jungen Menschen in politische Entscheidungsprozesse geht. Der von Ihnen in diesem Zusammenhang benutzte Begriff der Jugendvertretung ist jedoch rechtlich anders belegt und das ist der Grund, warum Sie von mir eine Antwort bekommen. Die rechtlichen Grundlagen, egal ob in Wirtschaftsbetrieben oder in Behörden, sieht nämlich eine eigene Interessenvertretung für die dort beschäftigten Jugendlichen bzw. Auszubildenden vor durch die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, im Arbeitsalltag in der Regel Jugendvertretung genannt.. Für deren Wahl gibt es eigenständige Regularien und Aufgabenstellungen und die Verpflichtung, eng mit dem Personalrat zusammen zu arbeiten, also u.a. mit mir. Bei Ihrem potentiellen Einstieg ins Berufsleben könnten Ihnen vielleicht solche Funktionsträger begegnen, für Ihre jetzige Anfrage ist dies nur bedingt hilfreich. Nach meinem Erkenntnistand gibt es im Rat der Stadt Moers und seien Ausschüssen keine gesonderte Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Ich werde jedoch Ihre Anfrage an eine Kollegin, Frau Meinke-Henn, weiterleiten, zu deren Aufgabengebiet die Betreuung der politischen Gremien in der Stadt Moers gehört. Sie wird Ihnen Ihre Fragen sicherlich beantworten können. Sollten Sie sich jedoch einmal für die Arbeitnehmer*innen und deren Interessenvertretungen in Betrieben, Verwaltungen oder Gesellschaft interessieren, stehe ich ihnen gerne für entsprechende Auskünfte zur Verfügung. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Moers
Sehr Antragsteller/in urlaubsbedingt komme ich erst jetzt dazu, ihre Anfrage vom 15. März 2022 zu beantworten. …
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
Jugendvertretung in Moers
Datum
23. März 2022 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in urlaubsbedingt komme ich erst jetzt dazu, ihre Anfrage vom 15. März 2022 zu beantworten. In Moers gibt es keine Jugendvertretung in der von Ihnen beschriebenen Form. Moers hat sich im Rahmen eines fachpolitischen Diskurses gegen eine institutionalisierte Form von Jugendvertretungen und für eine projektorientierte Beteiligungsstrategie entschieden. In der Diskussion waren neben dem klassischen Kinder- und Jugendparlament, Jugendbeirat auch das Kümmerer-Modell aus Duisburg. Gründe für eine projektorientierte Beteiligung war insbesondere der zeitliche Aspekt und die unmittelbare Erfahrbarkeit von Selbstwirksamkeit. Die Stadt Moers hat traditionell Kinder und Jugendliche intensiv beteiligt. Von 1996 - 2005 wurde diese Beteiligung im Rahmen eines umfangreichen landesgeförderten Sanierungsprogramms von Spielplätzen und Schulhöfen als Verfahren etabliert und findet bis heute Anwendung bei jeder Spielplatzsanierung und Neubau von Spielplätzen. Darüber hinaus können sich Kinder und Jugendliche jederzeit an die Mitarbeitenden unseres Kinder- und Jugendbüros wenden, wenn sie eigene Ideen und Interessen umsetzen wollen. So entstanden bereits zahlreiche Grafitti-Projekte als auch jugendpolitische Formate (jährlicher Jugendkongress zur Förderung von Demokratie). Das letzte Beteiligungsprojekt fand im August/September 2021 statt. In Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und einer Jugendfreizeiteinrichtung wurde eine BMX-Dirtbahn im städtischen Freizeitpark saniert/gebaut. Dieses Projekt wurde dokumentiert und Sie können es sich gerne auf dem YouTube Kanal der Stadt Moers ansehen. Hier der Link dazu: https://www.youtube.com/watch?v=f__l6XYpehw Aktuell gibt es keine Bemühungen, eine institutionelle Form der Kinder- und Jugendbeteiligung zu etablieren. Ich hoffe, ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen