Jugendvertretung in Mönchengladbach

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Mönchengladbach [#242254]
Datum
1. März 2022 21:42
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament, Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Sehr Antragsteller/in ich freue mich sehr über ihr Interesse zum Sachstand einer Jugendvertretung in Mönchengladb…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
AW: Jugendvertretung in Mönchengladbach [#242254]
Datum
15. März 2022 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich freue mich sehr über ihr Interesse zum Sachstand einer Jugendvertretung in Mönchengladbach. Aktuell gibt es in Mönchengladbach keine Jugendvertretung. Allerdings gibt es eine "Initiative zur Stärkung der Jugendpartizipation" in Mönchengladbach. Diese wird von einer städtischen Mitarbeiterin, Lisa Schopen und zwei Freiwilligen im Sozialen Jahr, Joscha Pütz und Jonas Langen, gebildet. Tatsächlich gibt es aktuell die Bestrebung, eine Jugendvertretung zu gründen. Im Herbst 2021 wurde die Initiative, als Teil der Stadtverwaltung durch den Jugendhilfeausschuss und den Stadtrat beauftragt, das Partizipationsformat eines Jugendparlaments zu überprüfen. Um diesen Prüfauftrag jugendpartizipativ umzusetzen, wurde ein Arbeitskreis initiiert. Hier treffen sich junge Menschen aus Mönchengladbach, um mit Unterstützung das Konzept eines eigens für sie passenden Jugendparlaments zu erarbeiten. Zum ersten Treffen des Arbeitskreises am 17.01.22 im Rathaus waren 30 Teilnehmer*innen vor Ort. Seitdem hat sich der Arbeitskreis zu 14-täglichen digitalen Treffen verabredet. Zusätzlich gibt es Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen. Der Arbeitskreis stellt und beantwortet sich bereits viele von Ihnen unter 1) aufgeführten Fragen, wie Mitbestimmungsrechte, Finanzmittel, Zusammensetzung und Wahldauer. Zum weiteren Prozess ist zu sagen, dass Mitte des Jahres ein Austausch zwischen Jugend und Politik geplant ist. Auf Grundlage des Treffens und der Ausarbeitungen des Arbeitskreises wird die Stellungnahme zum Prüfauftrag an den Jugendhilfeausschuss ggfs. mit entsprechender Beratungsvorlage zur Einrichtung des Jugendparlaments erfolgen. Aktuell gibt es keine rechtlichen Bedenken für die Gründung eines Jugendparlaments. Eine wichtige, noch nicht geklärte, Frage ist allerdings die strukturelle Verankerung des Gremiums. Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass es seit Herbst 2021 eine reaktivierte, sehr aktive, Bezirksschüler*innenvertretung (BSV) gibt. Die BSV ist neben dem Stadtjugendring in die Organisation und inhaltliche Arbeit des Arbeitskreises Jugendparlament eng eingebunden. Mit freundlichen Grüßen