Jugendvertretung in Wassenberg

Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen.

1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament,Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum)
1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ?
1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ?
1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung?
1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen?
1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ?
1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben?
1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese?
1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden?
1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitt mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)?
1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht?
1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen?

2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen?
2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Wassenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jugendvertretung in Wassenberg [#238463]
Datum
22. Januar 2022 14:07
An
Kommunalverwaltung Wassenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage handelt sich Inhaltlich um Jugendvertretungen. 1) Gibt es in Ihrer Kommune eine Jugendvertretung (unter anderem aber nicht abschließend: Kinder und Jugendparlament,Kinder und Jugendbeirat, Eigenständige Jugendpolitik, Kinder- und Jugendforum) 1 a) Wenn ja, welche Form liegt vor ? 1 b) Wie viele Kinder und Jugendliche sind aktuell darin vertreten und wie viele sind vorgesehen ? 1 c) Seit wann gibt es diese Jugendvertretung? 1 d) Wie lange geht eine (Wahl-)periode bei Ihnen? 1 e) Wodurch ist diese Form legitimiert (Beschluss des Rats, Dienstanweisung des Bürgermeisters oder ähnliches) ? 1 f) Wurde der Jugendvertretung frei zur Verfügung stehende Finanzmittel gegeben? 1 f) 1) Wenn zutreffend, wie hoch sind diese? 1 f) 2) Müssen die Finanzmittel durch einen Mitarbeiter freigegeben bzw. bewilligt werden? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung (Bitt mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 g) In welchen Ausschüssen der Stadt hat die Jugendvertretung Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? 2) Falls Frage 1 nicht zutrifft, gab es bereits Bemühungen eine Jugendvertretung zu gründen? 2 a) Gab es rechtliche Bedenken für eine solche Gründung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238463/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Wassenberg
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage teile ich mit, dass ein ständiges Gremium einer Jug…
Von
Kommunalverwaltung Wassenberg
Betreff
AW: Jugendvertretung in Wassenberg [#238463]
Datum
27. Januar 2022 20:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage teile ich mit, dass ein ständiges Gremium einer Jugendvertretung hier nicht eingerichtet ist. Kinder- und jugendpartizipative Elemente sind dennoch Teil des aktuellen politischen Diskurses, sodass ich Sie auf die öffentlich zugänglichen Niederschriften des hiesigen Ausschusses für Bildung, Soziales und Generationenfragen – in dem auch die Schülervertretung der städtischen Gesamtschule eingebunden sind – und im Übrigen auf die weiteren über die Homepage der Stadt Wassenberg veröffentlichten Informationen verweisen darf. Die Beantwortung Ihrer Fragen geht hieraus hervor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wurden hiermit nicht alle meine Fragen beantwo…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendvertretung in Wassenberg [#238463]
Datum
28. Januar 2022 19:34
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wurden hiermit nicht alle meine Fragen beantwortet. Konkret bitte Ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1 g) Welche Rechte hat die Jugendvertretung (Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht)? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt im Ausschuss eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? Aus einer kurzen Übersicht ergibt sich mir das nur eine Schulgemeinschaft an diesem Ausschuss beteilgt wird. Hieraus ergeben sich folgende ergänzende Fragen: Warum wird nur diese Schulgemeinschaft beteiligt? Nach welcher rechtlichen Grundlage sind die Jugendlichen im Ausschuss eingetreten (z.B. § 5 AG KJHG) ? Wenn Sie auf Dokumente und die Webseite verweisen dann bitte Ich Sie ausdrücklich mir die konkreten Stellen zu nennen (entsprechendes Untermenü oder Links). Vielen Dank im Vorraus Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238463/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachfrage zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Wassen…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jugendvertretung in Wassenberg [#238463]
Datum
6. März 2022 18:22
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Nachfrage zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Jugendvertretung in Wassenberg“ vom 22.01.2022 (#238463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Kommunalverwaltung Wassenberg
Sehr Antragsteller/in die leider arbeitsbedingt bislang ausgebliebene Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. D…
Von
Kommunalverwaltung Wassenberg
Betreff
AW: Jugendvertretung in Wassenberg [#238463]
Datum
9. März 2022 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die leider arbeitsbedingt bislang ausgebliebene Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Die maßgeblichen Quellen zur Beantwortung Ihres Anliegens waren allerdings bereits mitgeteilt worden. Ich komme nunmehr abschließend zurück auf Ihre letzte Anfrage, mit der Sie sich ergänzend zu folgenden Punkten zurückgemeldet hatten: "1 g) Welche Rechte hat die Jugendvertretung (Anhörungs-, Rede- und Antragsrecht)? 1 f) 3) Erhalten die Kinder und Jugendliche für Ihr Ehrenamt im Ausschuss eine Aufwandsentschädigung (Bitte mit Höhe in € falls diese abweichend zu der Aufwandsentschädigung der sachkundigen Bürger ist)? 1 h) Kann die Jugendvertretung sowohl an öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Teil von Ausschüssen teilnehmen? Aus einer kurzen Übersicht ergibt sich mir das nur eine Schulgemeinschaft an diesem Ausschuss beteilgt wird. Hieraus ergeben sich folgende ergänzende Fragen: Warum wird nur diese Schulgemeinschaft beteiligt? Nach welcher rechtlichen Grundlage sind die Jugendlichen im Ausschuss eingetreten (z.B. § 5 AG KJHG) ? Wenn Sie auf Dokumente und die Webseite verweisen dann bitte Ich Sie ausdrücklich mir die konkreten Stellen zu nennen (entsprechendes Untermenü oder Links)." Diesbezüglich möchte ich vorwegstellen, dass ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG NRW Grenzen hat. Die erbetenen Informationen sind nicht von einem Zugangsanspruch umfasst, wenn es sich um Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen handelt, für die ein Antrag auf Informationszugang gemäß § 7 Absatz 1 IFG NRW abzulehnen ist. Im Übrigen handelt es sich bei Fragen zu Begründungen – d. h., warum etwas wie gemacht wird – ferner um Informationen, deren Inhalt sich auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht, die gleichermaßen grundsätzlich vom Informationszugang ausgeschlossen sind (§ 7 Absatz 2 lit a) IFG NRW). Dies betrifft insgesamt z. B. die Frage, warum nur diese Schulgemeinschaft beteiligt werde (einzige weiterführende Schule im Stadtgebiet). Die Beantwortung Ihrer Fragen geht jedoch unabhängig davon – wie bereits mitgeteilt – dennoch aus den im Bürgerinformationssystem vorhandenen Informationen hervor (Protokolle des Ausschusses für Bildung, Soziales und Generationenfragen, die offenkundig bereits gefunden werden konnten). Ich darf insoweit erneut hierauf verweisen und bemerken, dass die Protokolle unter anderem gerade zu Recherchezwecken öffentlich zugänglich sind und darin der Diskurs bzw. die Ergebnisse enthalten sind. Darüberhinausgehende Informationen sind nicht vorhanden oder nicht vom Informationsanspruch nach dem IFG NRW umfasst (s. o.). Mithin ist der Beratungsprozess zwar grds. geschützt, jedoch dennoch abrufbar und insoweit für den Informationszugang geöffnet. Ein weitergehender Antrag wird schließlich bereits deshalb abgelehnt, da die Antworten in zumutbarer Weise aus dieser allgemein zugänglichen Quelle beschafft werden können (§ 5 Abs. 4 IFG NRW) – eine detaillierte Angabe von Stellen ist aufgrund der Zumutbarkeit entbehrlich, zumal die Anzahl der angeführten Protokolle überschaubar ist. Für die weiteren Fragen (1 g), 1 f) 3) und 1 h)) gelten die Hauptsatzung der Stadt Wassenberg, die Geschäftsordnung und die Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wassenberg und seiner Ausschüsse sowie die Gemeindeordnung NRW (z. B. zur Frage von Stimm- und Teilnahmerechten; die Vertretung im Ausschuss bzw. beratende Mitglieder sind nicht grds. vom nicht-öffentlichen Teil ausgeschlossen; es gelten hier keine gesonderte Regelungen für den betroffenen Ausschuss bzw. die dortige Jugendvertretung). Auch diese Quellen sind sämtlich öffentlich und ohne Weiteres über die städtische Homepage oder über recht.nrw.de abrufbar. Im Übrigen sind Erläuterungen zur Anwendung von Rechtsgrundlagen ebenfalls nicht vom IFG NRW umfasst, aus dem insoweit keine (ggf. sogar unzulässige) Beratungspflicht abgeleitet werden kann. Dies gilt bspw. auch für das AG KJHG (zumal ein Jugendhilfeausschuss hier nicht eingerichtet ist). Mit freundlichen Grüßen