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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Julian Assange“
9 Diplomatische Korrespondenz ID: LOND_2019-04-11_65893 AR Auswärtiges Amt : Ä r | VS eingestuft — VS-NURFÜR DEN DIENSTSEBRAUEH — Botschaft London DKOR_E21, DKOR Leitung Betreff: Verhaftung von Julian Assange hier: Droht Assange die Auslieferung in die USA? Zweck: Zur Unterrichtung Verf.: Geschäftszeichen: Pol-322.00 ECU I. Zusammenfassung und Wertung Nach sieben Jahren diplomatischen Asyls in der Botschaft Ecuadors wurde Wikileaks- Mitbegründer Julian Assange heute um 10:50 Uhr Ortszeit in London verhaftet. Den Weg für die Verhaftung bereitete dabei nicht nur die Aufhebung seines diplomatischen Asyl sondern nach Aussagen PMin May und des FCO auch ein US-Auslieferungsersuchen und eine Erneuerung des Strafverfolgungsinteresses durch US-Behörden, die ihm u.a. „Computer Hacking“ vorwürfen. Sowohl PMin May als auch AM Hunt begrüßten die Verhaftung heute öffentlich, sie zeige, dass in GBR „niemand über dem Recht stünde“. Assange wurde bereits dem Haftrichter vorgeführt, der ihn des Verstoßes gegen die 2012 gegen ihn verhängten Auflagen schuldig sprach. Ihm droht nach britischem Recht eine bis zu einjährige Haftstrafe, weil er sich der Justiz entzogen habe. Das Urteil wird für nächsten Monat erwartet. Anfang Mai wird er sich aber auch einer Anhörung zum Auslieferungsersuchen der USA stellen müssen GR ENDE A re IRRE BD Bann DT EN Bi Ne (Wenn SWE den europäischen Haftbefehl gegen Assange wieder aufleben ließe, bestünden zwei konkurrierende Auslieferungsersuchen, über deren Priorisierung letztlich britische Gerichte entscheiden müssten. Dabei unterliegt v.a. die Auslieferung in die USA nach britisch-amerikanischem Auslieferungsabkommen engen Voraussetzungen, v.a. einem „double criminality test“ (d.h. vorgeworfene Straftat muss nach beiden Rechtsordnungen strafbewährt sein) und der explizite Ausschluss der Todesstrafe ( An) II. Handlungsempfehlungen Feedback: Bitte denken Sie daran, der AV Rückmeldung auf Bericht und Handlungsempfehlung zu geben. Seitel von4
AR | Auswärtiges Amt Fa ıg nicht alg Diplomatische Korrespondenz VS ei tuft ‚VS eingestuft, ID: LOND _2019-04-11_65893 —VS-NURFÜRDEN DIENSTGEBRAUCH III. Im Einzelnen Aus Gesprächen mit Vertretern des FCO, der ecuadorianischen Botschaft London und der Metropolitan Police ist festzuhalten: 2. Vorwürfe gegen Assange: Die britischen Behörden werfen Assange in erster Linie vor, dass er sich seit 2012 der Justiz entzogen habe. Er hatte - nach seiner Flucht vor Vergewaltigungsvorwürfen in SWE - 2011 vor britischen Gerichten Rechtsmittel gegen die Auslieferung nach SWE eingelegt, 2012 aber letztinstanzlich vor dem Supreme Court verloren. Um seiner Auslieferung zu entgehen, habe er diplomatisches Asyl in der Botschaft ECUs gesucht. SWE habe den Haftbefehl gegen Assange 2015 aufgehoben, da keine Aussicht darauf bestand, seiner habhaft zu werden. 3. Wie geht es mit Assange weiter? Mit einem Urteil des Crown Court über den Vorwurf der Entziehung von der Justiz ist in den nächsten vier Wochen zu rechnen. Bis dahin wird Assange voraussichtlich und wegen vorangegangener Verstöße gegen Auflagen in Gewahrsam bleiben. In einem parallelen Verfahren wird über den Umgang mit dem US-Auslieferungsersuchen entschieden. Dort muss sich Assange am 02.05. einer Anhörung zu den von den USA erhobenen Vorwürfen stellen. Erneuert SWE sein Auslieferungsersuchen, müssten die Gerichte ggf. nicht nur über die Frage einer Auslieferung, sondern auch über die Priorisierung der konkurrierenden Ersuchen entscheiden. Der Supreme Court hatte einer Auslieferung nach SWE auf Grundlage der Feedback: Bitte denken Sie daran, der AV Rückmeldung auf Bericht und Handlungsempfehlung zu geben. Seite 2 von 4
in gaschwärzier Er = & Iaht op} : e ER AR Auswärtiges Amt Fassung mich! &5 _ Diplomatische Korrespondenz VS eingestuft, N ID: LOND_2019-04-11_65893 ES 5 . gerichtlichen Entscheidung, obliege jedoch letztlich den britischen Behörden. Wie britische Gerichte und Behörden hinsichtlich des US-Auslieferungsersuchens entscheiden, ist völlig offen. Die Hürden für eine Auslieferung an die USA sind hoch, aber nicht unüberwindbar. Ob und ggf. an wen Assange ausgeliefert werden könnte, ist daher zur Stunde unklar. gez. m NEN. 1111 m mn nm Feedback: Bitte denken Sie daran, der AV Rückmeldung auf Bericht und Handlungsempfehlung zu geben. Seite3 von4
in geschwärzter Fassung nicht als VS eingestuft, Auswärtiges Amt Diplomatische Korrespondenz ID: LOND_2019-04-11_65893 : ANHANG 5 DKOR_E21: Registratur .LOND *ZREG Feedback: Bitte denken Sie daran, der AV Rückmeldung auf Bericht und Handlungsempfehlung zu geben. Seite 4 von4