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Jurisdiktion der Russischen Föderation
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Gemäß Satz 2 Artikel 67 der Verfassung der Russischen Föderation erstreckt sich die Jurisdiktion der Russischen Föderation "über den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation".
http://www.constitution.ru/de/part3.htm
Ist bei Ihnen die Information vorhanden: wer die Jurisdiktion über gesamtes Territorium der Russischen Föderation ausübt?
Anfrage erfolgreich
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Datum10. April 2019
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14. Mai 2019
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