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Jurisdiktion der Russischen Föderation

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Gemäß Satz 2 Artikel 67 der Verfassung der Russischen Föderation erstreckt sich die Jurisdiktion der Russischen Föderation "über den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation".
http://www.constitution.ru/de/part3.htm

Ist bei Ihnen die Information vorhanden: wer die Jurisdiktion über gesamtes Territorium der Russischen Föderation ausübt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß S…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jurisdiktion der Russischen Föderation [#130088]
Datum
10. April 2019 21:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Satz 2 Artikel 67 der Verfassung der Russischen Föderation erstreckt sich die Jurisdiktion der Russischen Föderation "über den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone der Russischen Föderation". http://www.constitution.ru/de/part3.htm Ist bei Ihnen die Information vorhanden: wer die Jurisdiktion über gesamtes Territorium der Russischen Föderation ausübt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10038218] Jurisdiktion der Russischen Föderation [ #13 [...]
Datum
16. April 2019 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfrei heitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtliche n Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmit tel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Au skunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohn e förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Auf Ihre an das Auswärtige Amt gerichtete Frage teile ich Ihnen mit, dass nach allgemeinem Völkerrecht die Russische Föderation die Jurisdiktion über ihr ge samtes Territorium ausübt, allerdings nicht über den Festlandsockel und die Au sschließliche Wirtschaftszone. Im Übrigen möchte ich Sie für zukünftige Bürgeranfragen an das Auswärtige Amt bitten, Ihre korrekte Adresse und nicht eine Phantasieadresse anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.