Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA

Als Mieter einer Wohnung im Gebiet der "Sozialen Erhaltensverordnung St.Georg" einschl. einer Umwandlungssperre (Verbot Umwandlung Miet- in Eigentumswohnungen) befürchte ich, dass verschiedene international aufgestellte Wohnungsbau-Unternehmen (Akelius, Dt. Annington, ...) auf der Grundlage von CETA (Akelius), TTIP und /oder TISA gegen diese "gewinn-mindernden" Verordnungen klagen werden.
Konkrete Frage:
Welche Risiken bedeuten CETA, TTIP u/o TISA für derartige Mietpreis-bremsenden Verordnungen in Hamburg bzw. das Bundesgebiet? (vorhandene und neue Erhaltensverordnungen)

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    18. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
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Michael Schwarz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Michael Schwarz
Betreff
Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA [#8902]
Datum
18. März 2015 13:43
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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Als Mieter einer Wohnung im Gebiet der "Sozialen Erhaltensverordnung St.Georg" einschl. einer Umwandlungssperre (Verbot Umwandlung Miet- in Eigentumswohnungen) befürchte ich, dass verschiedene international aufgestellte Wohnungsbau-Unternehmen (Akelius, Dt. Annington, ...) auf der Grundlage von CETA (Akelius), TTIP und /oder TISA gegen diese "gewinn-mindernden" Verordnungen klagen werden. Konkrete Frage: Welche Risiken bedeuten CETA, TTIP u/o TISA für derartige Mietpreis-bremsenden Verordnungen in Hamburg bzw. das Bundesgebiet? (vorhandene und neue Erhaltensverordnungen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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AW: Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA [#8902]
Datum
18. März 2015 13:58
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Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihre Anfrage ist in der BSU eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ihr Antrag vom 18. März 2015 auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Herr Sch…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA [#8902]
Datum
2. April 2015 15:33
Status
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Ihr Antrag vom 18. März 2015 auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Herr Schwarz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunftserteilung gem. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 11 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), in dem Sie Ihrer Befürchtung Ausdruck verleihen, internationale Wohnungsbauunternehmen könnten auf der Grundlage von CETA, TTIP und/oder TISA gegen vorhandene bzw. in Vorbereitung befindliche Soziale Erhaltungsverordnungen Klage erheben. Gestatten Sie zunächst den Hinweis, dass es sich bei der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Umwandlungsverordnung nach § 172 Satz 4 BauGB um Instrumente des besonderen Städtebaurechts handelt zum Schutz einer vorhandenen, bewährten Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Sozialstruktur). Ein Abbremsen der Mietpreisentwicklung gehört nicht zu den unmittelbaren Zielen dieses Regelungswerkes und kann auf der vorhandenen gesetzlichen Grundlage auch nicht geleistet werden. Ihrem Antrag auf Auskunft darüber, mit welchen Risiken CETA, TTIP und/oder TISA für derartige Verordnungen verbunden sind, kann nicht stattgegeben werden. Die Auskunftspflicht erstreckt sich nur auf vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Solche Informationen liegen im Hinblick auf die von Ihnen gestellte Frage hier nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg einlegen. Diese Auskunft ist gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 HmbTGGebO gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwarz
Sehr geehrte Damen und Herren, 1. hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung Ihrer Beantwortung ein. 2. Mi…
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Michael Schwarz
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Datum
9. April 2015 00:15
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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Sehr geehrte Damen und Herren, 1. hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung Ihrer Beantwortung ein. 2. Mir geht es bei meinen Fragen nicht in erster Linie um Mietpreise sondern die mögliche Aufhebung von "sozialen Rahmenbedingungen". 3. Begründung: in der BSU gibt es bereits schriftliche Ausarbeitungen, Aufsätze und juristisch/ politische Einschätzungen zu dieser Thematik. Dies sind "amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen" !!!! Sie wollen mir diese sicher nicht vorenthalten!? Übrigens: Wer soltte Ihnen Ihre Professionalität abkaufen, wenn Sie sich tatsächlich bislang mit dieser - auch Ihre Arbeitsplätze betreffenden - Thematik nicht gewidmet und befasst hätten ??? Bitte befassen Sie vor Ihrer Antwort auch unsere gemeinsame Senatorin, Frau Jutta Blankau. Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz Anfragenr: 8902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihr Widerspruch ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
9. April 2015 10:20
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Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihr Widerspruch ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihr Widerspruch ist am 9.4.2015 in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einge…
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Datum
14. April 2015 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schwarz, Ihr Widerspruch ist am 9.4.2015 in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eingegangen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Widerspruchsverfahren nach Maßgabe des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 im Falle der Zurückweisung Ihres Widerspruchs gebührenpflichtig ist. Ich möchte Ihnen daher die Gelegenheit geben, Ihren Widerspruch zurück zu nehmen. Sollten wir bis zum 17.4.2015 keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwarz
Sehr geehrte Damen und Herren, in welcher Höhe werden Kosten fällig? Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz A…
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AW: AW: Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA [#8902]
Datum
14. April 2015 12:47
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Sehr geehrte Damen und Herren, in welcher Höhe werden Kosten fällig? Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz Anfragenr: 8902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Schwarz, die Kostenentscheidung wird erst nach der Entscheidung über die Sache getroffen werde…
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Datum
17. April 2015 08:23
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Sehr geehrter Herr Schwarz, die Kostenentscheidung wird erst nach der Entscheidung über die Sache getroffen werden, da sie sich nach dem Ausgang der Prüfung richtet. Insoweit können wir Ihnen keine Gebühr nennen. Den Kostenrahmen können Sie jedoch dem Gebührengesetzes (GebG) vom 5. März 1986 (Fundstelle: HmbGVBl. 1986, S. 37 - vgl. insbesondere die Anlage) entnehmen, auf dessen Basis die Entscheidung getroffen werden wird. Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwarz
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Hinweis auf die nicht zu definierende Kostenhöhe ziehe ich meinen Widerspruch h…
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Michael Schwarz
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AW: AW: Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA [#8902]
Datum
17. April 2015 12:45
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Hinweis auf die nicht zu definierende Kostenhöhe ziehe ich meinen Widerspruch hiermit zurück. Ich bitte Sie hiermit noch, Ihre konkrete Abteilung in der BSU und Ihren Namen an mich zu kommunizieren. Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz Anfragenr: 8902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrter Herr Schwarz, inzwischen haben wir erfahren, dass sich in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und …
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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Datum
30. April 2015 15:04
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Sehr geehrter Herr Schwarz, inzwischen haben wir erfahren, dass sich in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ein Kollege intensiv mit Fragestellungen zu den Themen TTIP, CETA,... befasst. Nach dessen Auffassung wird TTIP - über dessen Inhalte ja noch verhandelt wird - zu keinerlei Beeinträchtigungen des u. a. in Hamburg eingesetzten Instrumentes SozErhVO/UmwandVO führen. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Schwarz
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Wiederaufnahme der Kommunikation. In der Tat hat gestern Herr Kolja H…
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Michael Schwarz
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AW: AW: Juristische Beständigkeit der "Sozialen Erhaltensverordnungen" und "Umwandlungssperren" bei Einführung CETA, TTIP und/oder TISA [#8902]
Datum
30. April 2015 16:58
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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Wiederaufnahme der Kommunikation. In der Tat hat gestern Herr Kolja Harders (Leiter Referat Außenwirtschaft BWVI) im Stadtteilbeirat St. Georg ein Referat zu dieser Thematik und konkreten Fragestellung gehalten. Und von einer Arbeitsgruppe berichtet, in der neben der BWVI auch die BSU vertreten war und ist. Deshalkb bin ich mir inzwischen noch sicherer, dass es u.a. zur Frage SozEV, Umwandlungssperren, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze bei Ihnen Unterlagen im Hause gibt. Zur Frage "Gehört Wohnen zur Daseinsvorsorge?" und "Wird diese aus den Verträgen herausgenommen, konnte Herr Harders gestern natürlich keine verbindliche Aussage treffen. Die Verunsicherung also - inbesondere auch wegen der fatalen fachlichen Unkenntnis der meisten Hamburger PolitikerInnen über TTIP, CETA und TiSA - bleibt bestehen. Der Statdtteilbeirta wird das Thema weiter aktiv begleiten und verfolgen. Ich würde gern zu Ihnen weiteren Kontakt aufnehmen, um auch die konkrete fachliche Auffassung der BSU und von Frau Senatorin Jutta Blankau kennenzulernen. Diese hat sich seinerzeit im Rahmen von RISE auch intensiv persönlich um St.Georg und seinen Stadtteilbeirat gekümmert. Bitte senden Sie mir Ihre Kontakdaten. Gern auch über meine persönliche Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> (oder Tel. 040-246793) Mit freundlichen Grüßen Michael Schwarz Anfragenr: 8902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Schwarz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>