Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS)

die laut Rechnungshof erstellen juristischen Gutachten aus 2006, 2008 und 2009 zur Rechtssicherheit von möglichen außerordentlichen Kündigungen der Mietverträge auf Grundlage der AVB-HI 1992 bis 2002 auf der Planungsfläche des damals geplanten Container Terminal Steinwerder (CTS).

Quelle:
Rechnungshof FHH
Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen
Gutachtliche Äußerung nach § 81 Absatz 3 LHO Hamburg, den 9. Dezember 2014

https://www.hamburg.de/contentblob/4414282/d0a870d05b35a3af54358d35bd7ef4eb/data/gutachtlicheaeusserung-2014-entschaedigungsleistungen.pdf

Die damaligen Vorplanungen und dann erfolgten Flächenfreimachungen waren umfangreiches Thema in der Öffentlichkeit. Hierzu gab es eine Vielzahl von Berichterstattungen, selbst Entschädigungssummen sind öffentlich bekannt. Zudem gibt es eine Reihe von Kleinen Anfragen im Senat sowie weitere Veröffentlichungen der Stadt selber.
Der Prozess der Flächenfreimachung und der erfolgten Enschädigungen ist lange angeschlossen. Alle Fristen sind verstrichen bzw. verjährt.
Die damals strittigen AVB-HI sind mittlerweile nicht mehr aktuell und werden bei neuen Mietverträgen nicht mehr angewendet.
Vor diesen Hintergründen können die Inhalte der angefragten Gutachten als nicht mehr sensibel angesehen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Hamburg Port Authority Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
16. November 2022 14:52
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die laut Rechnungshof erstellen juristischen Gutachten aus 2006, 2008 und 2009 zur Rechtssicherheit von möglichen außerordentlichen Kündigungen der Mietverträge auf Grundlage der AVB-HI 1992 bis 2002 auf der Planungsfläche des damals geplanten Container Terminal Steinwerder (CTS). Quelle: Rechnungshof FHH Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen Gutachtliche Äußerung nach § 81 Absatz 3 LHO Hamburg, den 9. Dezember 2014 https://www.hamburg.de/contentblob/4414282/d0a870d05b35a3af54358d35bd7ef4eb/data/gutachtlicheaeusserung-2014-entschaedigungsleistungen.pdf Die damaligen Vorplanungen und dann erfolgten Flächenfreimachungen waren umfangreiches Thema in der Öffentlichkeit. Hierzu gab es eine Vielzahl von Berichterstattungen, selbst Entschädigungssummen sind öffentlich bekannt. Zudem gibt es eine Reihe von Kleinen Anfragen im Senat sowie weitere Veröffentlichungen der Stadt selber. Der Prozess der Flächenfreimachung und der erfolgten Enschädigungen ist lange angeschlossen. Alle Fristen sind verstrichen bzw. verjährt. Die damals strittigen AVB-HI sind mittlerweile nicht mehr aktuell und werden bei neuen Mietverträgen nicht mehr angewendet. Vor diesen Hintergründen können die Inhalte der angefragten Gutachten als nicht mehr sensibel angesehen werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburg Port Authority
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchen nach §1 H…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
17. November 2022 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Auskunftsersuchen nach §1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Abs. 2. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Informationsbeschaffungspflicht der informationspflichtigen Stellen nach dem Gesetz nicht besteht und dass auch amtliche Statistiken nur von Informationspflicht erfasst sind, soweit sie bereits vorhanden sind oder sich ohne erheblichen und rechnerischen Aufwand ermitteln lassen. Auf die etwaige Erhebung von Gebühren gemäß §13 HmbTG Abs. (6) bzw. der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" für die Bereitstellung der gewünschten Unterlagen gemäß Ihrem Auskunftsersuchen weise ich hiermit ausdrücklich hin. Mit freundlichen Grüßen
Hamburg Port Authority
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten sie die drei juristischen Gutachten aus den Jahren 2006, 20…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
7. Dezember 2022 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten sie die drei juristischen Gutachten aus den Jahren 2006, 2008 und 2009. In Kürze werden Sie dazu einen Gebührenbescheid über 100 Euro erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für das Bereitstellen der Gutachten. Meines Erachtens handelt es sich hier um eine einfach…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
10. Dezember 2022 12:25
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für das Bereitstellen der Gutachten. Meines Erachtens handelt es sich hier um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich nehme an, dass der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 60 Minuten nicht übersteigt hat, da die Gutachten in digitaler Fassung vorlagen und nur wenig Schwärzungen erforderlich waren. Ich bitte um Rücknahme des Gebührenbescheides. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/
Hamburg Port Authority
Hallo << Antragsteller:in >> der zeitliche Rahmen allein bei mir lag deutlich(!) über 60 Minuten, ande…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
12. Dezember 2022 06:51
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> der zeitliche Rahmen allein bei mir lag deutlich(!) über 60 Minuten, andere Kollegen mussten ebenfalls beteiligt werden, um die Dokumente zur Verfügung zu stellen. Es sind nur wenige Schwärzungen, aber auch dafür müssen die Dokumente vollständig durchgearbeitet werden. Insofern bleibt der Gebührenbescheid. Bei einem Gesamtrahmen von 30 bis 600 Euro sind 100 Euro angemessen. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mittlerweile ist der Gebührenbescheid eingetroffen. Die Gebühr in Höhe von 100,- ist als Pauschale ange…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
14. Dezember 2022 11:45
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mittlerweile ist der Gebührenbescheid eingetroffen. Die Gebühr in Höhe von 100,- ist als Pauschale angesetzt worden. Ich bitte um Erläuterung dieser Pauschale bzw. Aufschlüsselung auf die Einzelpositionen der angefallenen Arbeit. Der tatsächliche Verwaltungsaufwand, also der Aufwand für das Zusammenstellen der begehrten Informationen (z.B. bei Hausabfragen), ist Ausgangspunkt bei der Bemessung der Gebührenhöhe. Die Arbeitszeit der Mitarbeitenden wird mit pauschalen Stundensätze aufsummiert. Diese Stundesätze wurden ebenfalls nicht mit angegeben, der Bescheid ist demnach intransparent und nicht nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/
Hamburg Port Authority
Hallo << Antragsteller:in >> ich habe Ihnen die Gebührenordnung in die Mail kopiert. Da ist nicht die …
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
14. Dezember 2022 14:27
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> ich habe Ihnen die Gebührenordnung in die Mail kopiert. Da ist nicht die Rede von Stundensätzen, Nachweisen und Einzelpositionen. Anbei die Gebührenordnung: 1 Zugänglichmachen von Informationen 1.1 Erteilung von Auskünften Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft mit Ausnahme von Auskünften einfacher Art 1.1.1 mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand 30 bis 250 1.1.2 mit besonderem Prüfungsaufwand 60 bis 600 1.2 Gewährung von Akteneinsicht Einsichtnahme bei der auskunftspflichtigen Stelle einschließlich der Bereitstellung der zeitlichen, sachlichen und räumlichen Möglichkeiten für den Informationszugang 1.2.1 mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand 15 bis 250 1.2.2 mit besonderem Prüfungsaufwand 30 bis 600 Bei drei großen Rechtsgutachten sind 100 Euro, also rund 1 Stunde Arbeit sicherlich nicht zuviel. Oder haben Sie es geschafft, die drei Rechtsgutachten alle zusammen in einer Stunde zu lesen?????? Und ich musste sie beschaffen, lesen, Dienst- und Betriebsgeheimnisse schwärzen und Datenschutzbelange prüfen. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Verwaltungshandeln allgemein und das Erheben von Gebühren muss transparent und nachvollziehbar sein sow…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
15. Dezember 2022 12:15
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Verwaltungshandeln allgemein und das Erheben von Gebühren muss transparent und nachvollziehbar sein sowie nach standardisierten Abläufen ablaufen. Sprich, wenn jemand anderes diese Anfrage bearbeitet hätte, müssten genau die selben Kosten anfallen. Das gleiche gilt ebenfalls und noch viel verschärfter für Betriebe die ein zertifiziertes Qualitätsmanagement haben wie die HPA. Dieses nachvollziehbare Verwaltungshandeln kann ich hier leider aber nicht erkennen, die Summe klingt für mich wie gewürfelt. Das kann ich nicht akzeptieren. Für das Lesen der drei Gutachten habe ich keine Stunde benötigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/
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Hallo << Antragsteller:in >> Ihre Forderungen sind nicht durch die Gebührenordnung zum Transparenzgese…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
15. Dezember 2022 12:43
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> Ihre Forderungen sind nicht durch die Gebührenordnung zum Transparenzgesetz abgedeckt. Dort ist nicht gefordert, dass ein Nachweis in Stunden und Minuten geführt wird, wieviel Zeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bearbeitung der Anfrage gebraucht haben. Gruß
Hamburg Port Authority
Hallo << Antragsteller:in >> ich weiß, dass Sie in diesem Jahre drei Gebührenbescheide von mir erhalte…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
15. Dezember 2022 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo << Antragsteller:in >> ich weiß, dass Sie in diesem Jahre drei Gebührenbescheide von mir erhalten haben, alle drei mit unterschiedlichen Beträgen. Die Gebührenordnung zum Transparenzgesetz sieht dies auch so vor, es gibt nicht nur einen Tatbestand und einen Betrag, der immer und von allen Behörden zu erheben ist, sondern mehrere Tatbestände und eine Gebührenspanne von 30 bis 600 Euro. Es soll eben nicht alles gleich behandelt werden, sondern Unterschiede bei den Anfragen auch zu unterschiedlichen Gebühren führen. Das haben Sie selbst erlebt, bei einer einfachen Anfrage mit wenig inhaltlichem Aufwand/Beteiligten habe ich die Mindestgebühr von 30 Euro erhoben, bei der jetzigen Anfrage, mit DEUTLICH mehr inhaltlichem und personellen Aufwand, dann 100 Euro. Von der Höchstgebühr von 600 Euro ist auch das noch weit entfernt. Die Gebührenordnung gibt hier diesen Spielraum, er ist offensichtlich vom Gesetzgeber soll gewollt. Die HPA kann diese Gebührenordnung nicht verändern, sie muss sie anwenden, es ist unmittelbar geltendes Recht. Gruß
Hamburg Port Authority
Hallo << Antragsteller:in >> ich bin bei Ihnen, wenn es zwei identische Anfragen gäbe, mussten auch id…
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS) [#263397]
Datum
16. Dezember 2022 08:11
Status
Hallo << Antragsteller:in >> ich bin bei Ihnen, wenn es zwei identische Anfragen gäbe, mussten auch identische Gebühren erhoben werden. Ohne jede Ausnahme und ohne Wenn und Aber. Das wird dadurch sichergestellt, dass nur ich die Anfragen bearbeite und die Gebühren erhebe. Ansonsten ist es gerade das Wesen dieser Anfragen nach Transparenzgesetz, dass alle Anfragen total unterschiedlich sind und dann auch die Bearbeitung unterschiedlich ist, inhaltlich und damit auch zeitlich, Das führt dann auch zu unterschiedlichen Gebührenbescheiden. Sie selbst haben drei unterschiedliche Gebührenbescheide zu Ihren Anfragen erhalten, der gesamte Aufwand der Bearbeitung Ihrer Anfrage nach den Rechtsgutachten war klar am höchsten und das spiegelt der ergangene Gebührenbescheid wider. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Juristische Gutachten im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen im Hamburger Hafen für das Container Terminal Steinwerder (CTS)“ [#263397]
Datum
16. Dezember 2022 13:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263397/ Ich bin der Meinung, dass der Gebührenbescheid mit Pauschal 100,- ohne Verweis auf was für Arbeit und wieviel Arbeit angefallen ist, so unzulässig ist, da hier eine Transparenz fehlt. Die Antwort dass vergleichbare Anfragen bei der HPA immer vom selben Sachbearbeiter bearbeitet werden und damit auch vergleichbare Gebührenbescheide entstehen würden, empfinde ich als verwaltungsrechtlich nicht zulässig. Zudem verfügt die HPA über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement, nach diesen müssen alle Abläufe standardisiert und nachvollziehbar sein. Der Bescheid ist aber willkürlich erstellt worden, ohne dass dazu erforderliche Grundsätze beachtet wurden. Auch die Höhe der Gebühr für das Herausgeben von drei digital verfügbaren Dokumenten inklusive Schwärzungen empfinde ich als nicht angemessen. Ich bleibe auch bei meiner Auffassung dass, der tatsächliche Verwaltungsaufwand, also der Aufwand für das Zusammenstellen der begehrten Informationen (z.B. bei Hausabfragen), ist Ausgangspunkt bei der Bemessung der Gebührenhöhe. Die Arbeitszeit der Mitarbeitenden muss mit pauschalen Stundensätze aufsummiert werden. Eine Differenzierung von verschiedenen Stundesätzen wurde zudem hier nicht vorgenommen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Für Ihre Arbeit danke ich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263397.pdf - 2022-12-07_1-hpa-gutachten-2006.pdf - 2022-12-07_1-hpa-gutachten-2008.pdf - 2022-12-07_1-hpagutachten-2009.pdf Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397] Guten Tag Frau Wallbraun, vielen Dank für Ihre schnelle…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397]
Datum
21. Dezember 2022 12:03
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Wallbraun, vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Anbei der Gebührenbescheid der HPA, die HPA begründet den Bescheid auf Nummer 1.1.2 - vermutlich ist damit die Anlage zur HmbTGGebO gemeint, dies ist aber nicht weiter ausgeführt. Vor diesem Hintergrund wäre der Gebührenbescheid für mich formal nicht korrekt und damit hinfällig. Teilen Sie diese Meinung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - scan-2022-12-21-11-56-52-614.pdf Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397] Hallo << Antragsteller:in >>
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397]
Datum
21. Dezember 2022 13:24
Status
Hallo << Antragsteller:in >> der Bescheid wird durch formale Fehler leider nicht automatisch "hinfällig". Mit Ablauf der Widerspruchsfrist wird er trotzdem rechtskräftig, wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben. Dann kann HPA ihn vollstrecken, wenn Sie nicht freiwillig zahlen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397] Guten Tag Herr Zimmermann, dem Hamburgisc…
An Hamburg Port Authority Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397]
Datum
23. Dezember 2022 17:08
An
Hamburg Port Authority
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Zimmermann, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bei der Prüfung des Gebührenbescheides folgendes aufgefallen: "Hinsichtlich der Gebührenhöhe ist mir unklar, warum die HPA den Gebührenrahmen von 30 bis 600 Euro angewendet hat. Es scheint sich dabei um die Ziffer 1.3.1.2 der Anlage zur HmbTGGebO zu handeln (Zugänglichmachen von Informationsträgern (. . .) mit besonderem Prüfungsaufwand). Hierzu müsste die HPA zumindest begründen, woraus sich der besondere Aufwand ergibt. (. . .) Der Gebührenrahmen für gewöhnlichen Prüfungsaufwand liegt bei 15 bis 125 Euro (Ziffer 1.3.1.1). Zur Berechnung der Gebühren hat der HmbBfDI lange vertreten, dass die Behörden hierzu pauschal Aufwand und Bedeutung schätzen und am Gebührenrahmen einordnen sollen. Eine einfache Sache soll danach am unteren Ende des Gebührenrahmens liegen, eine schwierige am oberen Ende (siehe Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2018/2019, Kap. 4.7). Mir scheint, als hätte die HPA dies versucht, nur eben mit dem falschen Gebührenrahmen. Hier könnte eine Chance bestehen, die Gebühr etwas zu senken. (. . .)" "Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich erlaubt, dass Gebühren zu Informationszugangsanträgen auch nach Zeitaufwand berechnet werden dürfen. Hierzu müsste die HPA im Gebührenbescheid dann allerdings genauere Angaben machen, wie viel Zeit insgesamt auf Ihre Anfrage verwendet wurde." Demnach stützt sich der Gebührenbescheid auf die falsche Ziffer der HmbTGGebO, auch die Bestimmung der Höhe wurde nicht weiter erläutert, zudem fehlt die Begründung warum ein besonderer Aufwand erforderlich war. Auch der Kostenrahmen scheint ein anderer zu sein, und die Höhe ist nahe dem Höchstsatz von 125,-. Ich bitte um Überprüfung bzw. Korrektur bzw. Rücknahme des fehlerhaften Bescheides. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263397/

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Hamburg Port Authority
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397] Hallo << Antragsteller:in >>
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. HPA/Gebühren (I3/2961/2022) [#263397]
Datum
3. Januar 2023 07:31
Status
Hallo << Antragsteller:in >> ich habe aus der Anlage zum Gebührenbescheid vom 09.12.2022 eine Zeile kopiert: "Gemäß Nummer 1.1.2 mit besonderem Prüfungsaufwand in Höhe von: 100,00 EUR festgesetzt. Der Rahmen liegt zwischen 60 und 600 Euro Gebühr." Ich sehe hier keinen Widerspruch zur Auffassung des Datenschutzbeauftragten. Er fordert "Eine einfache Sache soll danach am unteren Ende des Gebührenrahmens liegen, eine schwierige am oberen Ende". Bei einem Rahmen von 60 bis 600 Euro liegen 100 Euro ja wohl am unteren Rahmen. Gruß