Juristische Vertretung des MJ BW

Eine Liste sämtlicher Fälle, in denen
- Dienststellen des MJ BW
- Behörden des MJ BW
- das MJ BW selbst
innerhalb der letzten fünf Jahre bei
- Klagen
- Gerichtsprozessen
- Gutachten
auf die Unterstützung
- externer (sprich: nicht in der Rechtsabteilung des MJ BW beschäftigte) Juristen
- externer Kanzleien
- externer Firmen, die juristische Dienstleistungen anbieten,
zurückgegriffen haben/hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste sämtlicher Fä…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Juristische Vertretung des MJ BW [#220190]
Datum
10. Mai 2021 23:03
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste sämtlicher Fälle, in denen - Dienststellen des MJ BW - Behörden des MJ BW - das MJ BW selbst innerhalb der letzten fünf Jahre bei - Klagen - Gerichtsprozessen - Gutachten auf die Unterstützung - externer (sprich: nicht in der Rechtsabteilung des MJ BW beschäftigte) Juristen - externer Kanzleien - externer Firmen, die juristische Dienstleistungen anbieten, zurückgegriffen haben/hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220190/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen beiliegendes S…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
28. Mai 2021 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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32,8 KB
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13,3 KB


Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen beiliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen