Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Eine Liste sämtlicher Fälle, in denen
- Dienststellen des MJ BW
- Behörden des MJ BW
- das MJ BW selbst
innerhalb der letzten fünf Jahre bei
- Klagen
- Gerichtsprozessen
- Gutachten
auf die Unterstützung
- externer (sprich: nicht in der Rechtsabteilung des MJ BW beschäftigte) Juristen
- externer Kanzleien
- externer Firmen, die juristische Dienstleistungen anbieten,
zurückgegriffen haben/hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 220190
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/220190/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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