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Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassischer Uni-Absolventen vs. Bachelor/Master Absolventen vs. FernUni Hagen Absolventen)

Bitte teilen Sie mir mit, wie in den Jahren 2014 - 2019 die Staatsexamen 1 und 2 mündlich und schriftlich, aufgelistet nach Universitärer Herkunft, durchschnittlich abgeschlossen wurden. Eine Differenzierung nach dem konkreten Prüfungsthema wird ebenfalls beantragt.

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  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    5. November 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
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Betreff
Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassischer Uni-Absolventen vs. Bachelor/Master Absolventen vs. FernUni Hagen Absolventen) [#165567]
Datum
30. August 2019 14:23
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie in den Jahren 2014 - 2019 die Staatsexamen 1 und 2 mündlich und schriftlich, aufgelistet nach Universitärer Herkunft, durchschnittlich abgeschlossen wurden. Eine Differenzierung nach dem konkreten Prüfungsthema wird ebenfalls beantragt. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Hamm
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil…
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Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassischer Uni-Absolventen vs. Bachelor/Master Absolventen vs. FernUni Hagen Absolventen) [#165567]
Datum
30. August 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassi…
An Oberlandesgericht Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassischer Uni-Absolventen vs. Bachelor/Master Absolventen vs. FernUni Hagen Absolventen) [#165567]
Datum
1. Oktober 2019 16:20
An
Oberlandesgericht Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassischer Uni-Absolventen vs. Bachelor/Master Absolventen vs. FernUni Hagen Absolventen)“ vom 30.08.2019 (#165567) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Oberlandesgericht Hamm
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Oberlandesgericht Hamm
Betreff
AW: Juristisches Staatsexamen (Abschlussnoten klassischer Uni-Absolventen vs. Bachelor/Master Absolventen vs. FernUni Hagen Absolventen) [#165567]
Datum
1. Oktober 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Oberlandesgericht Hamm gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php) erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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