Justiz - Aufklärung sexueller Missbrauchsfälle in der kath. Kirche

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Mir geht es um die strafrechtliche Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Dazu würde ich gerne folgendes wissen:

1. Aus welchem Grund wird die Justiz in Anbetracht des öffentlichen Interesses und der Schwere der Strafsache nicht aufklärerisch tätig?

2. Aus welchem Grund wird die Aufklärung, Aufarbeitung und ggf. Sanktionierung demjenigen Konglomerat überlassen, welches sowohl maßgeblich bei der Vertuschung und Verschleierung solcher Missbrauchsfälle, als auch bei der Flucht (bzw. Versetzung) an Missbrauchsfällen beteiligter Priester/Ordensleute/Erzieher behilflich war.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir geht es um d…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
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Betreff
Justiz - Aufklärung sexueller Missbrauchsfälle in der kath. Kirche [#34016]
Datum
12. Oktober 2018 16:17
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir geht es um die strafrechtliche Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Dazu würde ich gerne folgendes wissen: 1. Aus welchem Grund wird die Justiz in Anbetracht des öffentlichen Interesses und der Schwere der Strafsache nicht aufklärerisch tätig? 2. Aus welchem Grund wird die Aufklärung, Aufarbeitung und ggf. Sanktionierung demjenigen Konglomerat überlassen, welches sowohl maßgeblich bei der Vertuschung und Verschleierung solcher Missbrauchsfälle, als auch bei der Flucht (bzw. Versetzung) an Missbrauchsfällen beteiligter Priester/Ordensleute/Erzieher behilflich war. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1221/2…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Oktober 2018 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1221/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 12. Oktober 2018, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Aufklärung sexueller Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche gebeten haben. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind im Bundesamt für Justiz nicht vorhanden. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen