Justiz - Aufklärung sexueller Missbrauchsfälle in der kath. Kirche
Mir geht es um die strafrechtliche Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Dazu würde ich gerne folgendes wissen:
1. Aus welchem Grund wird die Justiz in Anbetracht des öffentlichen Interesses und der Schwere der Strafsache nicht aufklärerisch tätig?
2. Aus welchem Grund wird die Aufklärung, Aufarbeitung und ggf. Sanktionierung demjenigen Konglomerat überlassen, welches sowohl maßgeblich bei der Vertuschung und Verschleierung solcher Missbrauchsfälle, als auch bei der Flucht (bzw. Versetzung) an Missbrauchsfällen beteiligter Priester/Ordensleute/Erzieher behilflich war.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Information nicht vorhanden
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Datum12. Oktober 2018
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13. November 2018
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