Justizirrtümer

Ich suche nach Informationen zu Justizirrtümern. Gibt es Statistiken dazu, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig verurteilt werden? Kommt es in bestimmten Regionen öfter zu Justizirrtümern als in anderen? Um welche Straftaten handelt es sich? Durch wessen Verschulden kommt es dazu? Wie werden die Betroffenen entschädigt?

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  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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Romy Winter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Romy Winter
Betreff
Justizirrtümer [#34821]
Datum
22. November 2018 09:36
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich suche nach Informationen zu Justizirrtümern. Gibt es Statistiken dazu, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig verurteilt werden? Kommt es in bestimmten Regionen öfter zu Justizirrtümern als in anderen? Um welche Straftaten handelt es sich? Durch wessen Verschulden kommt es dazu? Wie werden die Betroffenen entschädigt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Romy Winter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Romy Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre E-Mail vom 22. November 2018 - Betreff "Justizirrtümer [#34821]" Mit freundlichen Grüßen
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. November 2018 - Betreff "Justizirrtümer [#34821]"
Datum
10. Dezember 2018 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre E-Mail vom 22. November 2018 - Betreff "Justizirrtümer [#34821]" Mit freundlichen Grüßen