K48 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Stellungnahme, weshalb der LBM nicht möchte, das die Kreistraße 48 im Landkreis Bernkastel-Wittlich zwischen den Gemeinden Rivenich und Neumagen-Dhron ausgebaut wird.
Als Referenz sehen Sie die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/230975 an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme,…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
K48 Landkreis Bernkastel-Wittlich [#231916]
Datum
28. Oktober 2021 09:08
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme, weshalb der LBM nicht möchte, das die Kreistraße 48 im Landkreis Bernkastel-Wittlich zwischen den Gemeinden Rivenich und Neumagen-Dhron ausgebaut wird. Als Referenz sehen Sie die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/230975 an.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. M…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatische Antwort: K48 Landkreis Bernkastel-Wittlich [#231916]
Datum
28. Oktober 2021 09:08
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir klären Ihr Anliegen und melden uns sodann wieder. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in für den Ausbau einer Kreisstraße stellen die Landkreise regelmäßig Förderanträge beim Land …
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anfrage Antragsteller/in HH_K48 Landkreis Bernkastel-Wittlich [#231916]
Datum
9. November 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
image001.png
20,5 KB


Sehr Antragsteller/in für den Ausbau einer Kreisstraße stellen die Landkreise regelmäßig Förderanträge beim Land RP nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (VFGKom). In dem hier in Rede stehenden Fall ist eine Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln die rechtskonforme Einstufung der K 48 als Kreisstraße. Zur Prüfung der Förderfähigkeit wurde die Einstufung als Kreisstraße vom LBM überprüft. Diese Einstufungsprüfung ist eine Vorgehensweise, die im Förderrecht verlangt wird und vom Landesrechnungshof nochmals bekräftigt wurde. Die Einstufungsprüfung hat ergeben, dass die K 48 nicht die Funktion einer Kreisstraße nach dem Landesstraßengesetz erfüllt. Die Prüfung hat weiterhin ergeben, dass sie auch nicht die Funktion einer verkehrswichtigen zwischenörtlichen Gemeindestraße hat, so dass auch eine Förderung nach Abstufung nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese kurze Erläuterung des Prozesses. Wären Sie so freundlichen u…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage Antragsteller/in HH_K48 Landkreis Bernkastel-Wittlich [#231916]
Datum
9. November 2021 18:38
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese kurze Erläuterung des Prozesses. Wären Sie so freundlichen und übersenden mir den vollständigen Bericht der Eignungsprüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231916/
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. November 2021 18:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mail vom 9. November 2021 übersenden wir Ihnen anbei den entsprechend…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anfrage Antragsteller/in HH_K48 Landkreis Bernkastel-Wittlich [#231916]
Datum
20. Dezember 2021 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Mail vom 9. November 2021 übersenden wir Ihnen anbei den entsprechenden Vermerk des LBM Rheinland-Pfalz über die Einstufung der Kreisstraße K 48 / K 42 zwischen Rivenich und Neumagen-Drohn. Mit freundlichen Grüßen