Kabelbericht der Deutschen Botschaft Washington zur Lage in Afghanistan

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Bericht der Deutschen Botschaft Washington vom 6. August zur Lage in Afghanistan.

Ich bitte um Überprüfung der Einstufung als "VS – vertraulich" und ggf. um Schwärzung schützenswerter Stellen. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass durch Medien bereits über den Inhalt berichtet wurde. Ebenfalls bitte ich zu berücksichtigen, dass an diesem Dokument ein hohes öffentliches sowie parlamentarisches Interesse besteht. Es geht um die, auch von Seiten der Bundesregierung geforderte, Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes, sowie um die Bewertung der Arbeit derjetzigen Bundesregierung vor der anstehenden Bundestagswahl. Deshalb freue ich mich, wenn Sie meinen Antrag vor dem 26.9. bearbeiten würden.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-geheimer-kabelbericht-warnte-frueh-vor-kollaps-in-kabul-a-77ffb461-ace7-43e3-9b51-cc5758aae5d5

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Da es sich nur um ein dreiseitiges Dokument handelt, gehe ich davon aus, dass meine Anfrage auch im Fall von Schwärzungen kostenfrei sein wird. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens trotzdem gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich wegen des hohen öffentlichen und parlamentarischen Interesses gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht der D…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kabelbericht der Deutschen Botschaft Washington zur Lage in Afghanistan [#227916]
Datum
6. September 2021 19:26
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht der Deutschen Botschaft Washington vom 6. August zur Lage in Afghanistan. Ich bitte um Überprüfung der Einstufung als "VS – vertraulich" und ggf. um Schwärzung schützenswerter Stellen. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass durch Medien bereits über den Inhalt berichtet wurde. Ebenfalls bitte ich zu berücksichtigen, dass an diesem Dokument ein hohes öffentliches sowie parlamentarisches Interesse besteht. Es geht um die, auch von Seiten der Bundesregierung geforderte, Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes, sowie um die Bewertung der Arbeit derjetzigen Bundesregierung vor der anstehenden Bundestagswahl. Deshalb freue ich mich, wenn Sie meinen Antrag vor dem 26.9. bearbeiten würden. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-geheimer-kabelbericht-warnte-frueh-vor-kollaps-in-kabul-a-77ffb461-ace7-43e3-9b51-cc5758aae5d5 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Da es sich nur um ein dreiseitiges Dokument handelt, gehe ich davon aus, dass meine Anfrage auch im Fall von Schwärzungen kostenfrei sein wird. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens trotzdem gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich wegen des hohen öffentlichen und parlamentarischen Interesses gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227916/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Kabelbericht der Deutschen Botschaft Washington zur Lage in Afghanistan, Vg. Nr. 252-2021
Datum
7. September 2021 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang und Ihrer Präzesierung. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen