Kabelbericht der Deutschen Botschaft Washington zur Lage in Afghanistan
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht der Deutschen Botschaft Washington vom 6. August zur Lage in Afghanistan.
Ich bitte um Überprüfung der Einstufung als "VS – vertraulich" und ggf. um Schwärzung schützenswerter Stellen. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, dass durch Medien bereits über den Inhalt berichtet wurde. Ebenfalls bitte ich zu berücksichtigen, dass an diesem Dokument ein hohes öffentliches sowie parlamentarisches Interesse besteht. Es geht um die, auch von Seiten der Bundesregierung geforderte, Aufarbeitung des Afghanistan-Einsatzes, sowie um die Bewertung der Arbeit derjetzigen Bundesregierung vor der anstehenden Bundestagswahl. Deshalb freue ich mich, wenn Sie meinen Antrag vor dem 26.9. bearbeiten würden.
Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Da es sich nur um ein dreiseitiges Dokument handelt, gehe ich davon aus, dass meine Anfrage auch im Fall von Schwärzungen kostenfrei sein wird. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens trotzdem gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich wegen des hohen öffentlichen und parlamentarischen Interesses gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum6. September 2021
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8. Oktober 2021
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