Kabinettssitzung am 04.07.

Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, welche Kosten/Mehraufwände durch die Verlegung der Kabinettssitzung am 04.07.17 nach Münster entstanden sind.

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  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kabinettssitzung am 04.07. [#23803]
Datum
4. Juli 2017 20:28
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in elektronischer Form, aus denen hervorgeht, welche Kosten/Mehraufwände durch die Verlegung der Kabinettssitzung am 04.07.17 nach Münster entstanden sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 4. Juli 2017 über fragdenstaat.de Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage nehme ich Be…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 4. Juli 2017 über fragdenstaat.de
Datum
14. Juli 2017 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-West­falen (IFG NRW) hat jede natürli­che Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amt­lichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 4. Juli 2017 über fragdenstaat.de [#23803] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank f…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 4. Juli 2017 über fragdenstaat.de [#23803]
Datum
14. Juli 2017 15:34
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Adresse lautet Südstraße 69 in 48153 Münster. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: AW: Ihre Anfrage vom 4. Juli 2017 über fragdenstaat.de [#23803] Sehr geehrt<< Anrede >> meine Inf…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage vom 4. Juli 2017 über fragdenstaat.de [#23803]
Datum
6. August 2017 21:49
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kabinettssitzung am 04.07.“ vom 04.07.2017 (#23803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>