Kabinettsvorlagen, -beschlüsse und Schriftverkehr zur Soforthilferichtlinie (SHR)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Diese Anfrage nimmt Bezug auf den folgenden Artikel, veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau am 17.07.2021, zum Anfragezeitpunkt einmalig ergänzt am 20.07.2021:
https://www.fr.de/politik/soforthilfe-unwetter-nrw-katastrophe-laschet-steuererleichterung-wahlkampf-cdu-hochwasser-90867926.html
Hierin wird berichtet, dass
1. die damalige Landesregierung im Jahr 2016 "das Finanzministerium und weitere Ministerien damit beauftragt" habe, "eine allgemeine Richtlinie für die zukünftige Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von Notständen infolge von Starkregen zu erstellen"
2. dieser Beschluss "von der vorherigen Landesregierung nicht mehr umgesetzt worden" sei
3. "Die aktuelle Landesregierung [...] den Beschluss 'in der Folge aufgegriffen' [...] und 'durch eine Kabinettvorlage mit dem Entwurf einer Soforthilferichtlinie durch das Finanzministerium im August 2017 umgesetzt' habe
4. "Der stellvertretende Regierungssprecher Moritz Kracht (FDP) [...] in einer E-Mail an fr.de" mitgeteilt habe, dass der dem (ursprünglichen) fr.de-Bericht vom 17. Juli 2021 zugrundeliegende „Vorwurf nicht zutreffend“ sei.
Ich bitte Sie um Zusendung folgender Dokumente/Aufzeichnungen:
Ad 1.: Dokumentation und Protokollierung zur Beauftragung der Erstellung einer Richtlinie durch die Landesregierung NRW 2016. Sollte die Beauftragung entgegen des Berichtes nicht in 2016 erfolgt sein, bitte ich um die Zusendung der Beauftragung aus dem entsprechenden Jahr. Insbesondere bitte ich Sie, jegliche Dokumentation und Protokolle einzuschliessen, aus der hervorgehen könnte, dass die Beauftragung die Vorgabe umfasst haben könnte, Hilfen jedweder Art für "nicht soforthilfefähige Schäden" / "versicherbare Schäden" auszuschliessen".
Ad 3.: Die Kabinettvorlage mit dem Entwurf der Soforthilferichtlinie aus dem Jahr 2017
Ad 4.: Den Schriftverkehr (beidseitig) des stv. Regierungssprechers Kracht mit der Redaktion oder anderen Parteien der Frankfurter Rundschau in Bezug zu diesem Artikel bzw. des Themas "Soforthilferichtlinie", sowie eventuell vorliegende Weiterleitungen und Antworten weiterer Beteiligter in diesem Vorgang bzw. Schriftverkehr, ungeachtet ihrer Behörden- oder Unternehmenszugehörigkeit, sofern dies zulässig ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum21. Juli 2021
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24. August 2021
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