Kabinettsvorlagen, -beschlüsse und Schriftverkehr zur Soforthilferichtlinie (SHR)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Diese Anfrage nimmt Bezug auf den folgenden Artikel, veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau am 17.07.2021, zum Anfragezeitpunkt einmalig ergänzt am 20.07.2021:
https://www.fr.de/politik/soforthilfe-unwetter-nrw-katastrophe-laschet-steuererleichterung-wahlkampf-cdu-hochwasser-90867926.html

Hierin wird berichtet, dass
1. die damalige Landesregierung im Jahr 2016 "das Finanzministerium und weitere Ministerien damit beauftragt" habe, "eine allgemeine Richtlinie für die zukünftige Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von Notständen infolge von Starkregen zu erstellen"
2. dieser Beschluss "von der vorherigen Landesregierung nicht mehr umgesetzt worden" sei
3. "Die aktuelle Landesregierung [...] den Beschluss 'in der Folge aufgegriffen' [...] und 'durch eine Kabinettvorlage mit dem Entwurf einer Soforthilferichtlinie durch das Finanzministerium im August 2017 umgesetzt' habe
4. "Der stellvertretende Regierungssprecher Moritz Kracht (FDP) [...] in einer E-Mail an fr.de" mitgeteilt habe, dass der dem (ursprünglichen) fr.de-Bericht vom 17. Juli 2021 zugrundeliegende „Vorwurf nicht zutreffend“ sei.

Ich bitte Sie um Zusendung folgender Dokumente/Aufzeichnungen:
Ad 1.: Dokumentation und Protokollierung zur Beauftragung der Erstellung einer Richtlinie durch die Landesregierung NRW 2016. Sollte die Beauftragung entgegen des Berichtes nicht in 2016 erfolgt sein, bitte ich um die Zusendung der Beauftragung aus dem entsprechenden Jahr. Insbesondere bitte ich Sie, jegliche Dokumentation und Protokolle einzuschliessen, aus der hervorgehen könnte, dass die Beauftragung die Vorgabe umfasst haben könnte, Hilfen jedweder Art für "nicht soforthilfefähige Schäden" / "versicherbare Schäden" auszuschliessen".
Ad 3.: Die Kabinettvorlage mit dem Entwurf der Soforthilferichtlinie aus dem Jahr 2017
Ad 4.: Den Schriftverkehr (beidseitig) des stv. Regierungssprechers Kracht mit der Redaktion oder anderen Parteien der Frankfurter Rundschau in Bezug zu diesem Artikel bzw. des Themas "Soforthilferichtlinie", sowie eventuell vorliegende Weiterleitungen und Antworten weiterer Beteiligter in diesem Vorgang bzw. Schriftverkehr, ungeachtet ihrer Behörden- oder Unternehmenszugehörigkeit, sofern dies zulässig ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in Diese Anfrage nimmt Bezug au…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kabinettsvorlagen, -beschlüsse und Schriftverkehr zur Soforthilferichtlinie (SHR) [#225286]
Datum
21. Juli 2021 09:17
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in Diese Anfrage nimmt Bezug auf den folgenden Artikel, veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau am 17.07.2021, zum Anfragezeitpunkt einmalig ergänzt am 20.07.2021: https://www.fr.de/politik/soforthilfe-unwetter-nrw-katastrophe-laschet-steuererleichterung-wahlkampf-cdu-hochwasser-90867926.html Hierin wird berichtet, dass 1. die damalige Landesregierung im Jahr 2016 "das Finanzministerium und weitere Ministerien damit beauftragt" habe, "eine allgemeine Richtlinie für die zukünftige Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von Notständen infolge von Starkregen zu erstellen" 2. dieser Beschluss "von der vorherigen Landesregierung nicht mehr umgesetzt worden" sei 3. "Die aktuelle Landesregierung [...] den Beschluss 'in der Folge aufgegriffen' [...] und 'durch eine Kabinettvorlage mit dem Entwurf einer Soforthilferichtlinie durch das Finanzministerium im August 2017 umgesetzt' habe 4. "Der stellvertretende Regierungssprecher Moritz Kracht (FDP) [...] in einer E-Mail an fr.de" mitgeteilt habe, dass der dem (ursprünglichen) fr.de-Bericht vom 17. Juli 2021 zugrundeliegende „Vorwurf nicht zutreffend“ sei. Ich bitte Sie um Zusendung folgender Dokumente/Aufzeichnungen: Ad 1.: Dokumentation und Protokollierung zur Beauftragung der Erstellung einer Richtlinie durch die Landesregierung NRW 2016. Sollte die Beauftragung entgegen des Berichtes nicht in 2016 erfolgt sein, bitte ich um die Zusendung der Beauftragung aus dem entsprechenden Jahr. Insbesondere bitte ich Sie, jegliche Dokumentation und Protokolle einzuschliessen, aus der hervorgehen könnte, dass die Beauftragung die Vorgabe umfasst haben könnte, Hilfen jedweder Art für "nicht soforthilfefähige Schäden" / "versicherbare Schäden" auszuschliessen". Ad 3.: Die Kabinettvorlage mit dem Entwurf der Soforthilferichtlinie aus dem Jahr 2017 Ad 4.: Den Schriftverkehr (beidseitig) des stv. Regierungssprechers Kracht mit der Redaktion oder anderen Parteien der Frankfurter Rundschau in Bezug zu diesem Artikel bzw. des Themas "Soforthilferichtlinie", sowie eventuell vorliegende Weiterleitungen und Antworten weiterer Beteiligter in diesem Vorgang bzw. Schriftverkehr, ungeachtet ihrer Behörden- oder Unternehmenszugehörigkeit, sofern dies zulässig ist. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225286/

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet wer…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kabinettsvorlagen, -beschlüsse und Schriftverkehr zur Soforthilferichtlinie (SHR) [#225286]
Datum
9. August 2021 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen