Kabul Luftbrücke Kommunikation

* Sämtlicher interner Schriftverkehr des BMI in Bezug auf die Kabulluftbrücke zwischen seit 1. August 2021
* Sämtlicher Schriftverkehr des BMI mit dem Auswärtigen Amt in Bezug auf die Kabulluftbrücke zwischen seit 1. August 2021
* sämtliche Dokumente in Bezug auf die Vorbereitung des Sieben-Punkte-Aktionsplans für Afghanistan
* sämtliche Dokumente in Bezug auf das Aufnahmeprogramm der evakuierten Personen
* Liste aller Subunternehmen, die in Afghanistan mit Verbindung zum BMI tätig waren

Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden. Ich halte trotz Gebührenfolge am Antrag fest.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Sämtlicher inte…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Kabul Luftbrücke Kommunikation [#247224]
Datum
25. April 2022 16:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Sämtlicher interner Schriftverkehr des BMI in Bezug auf die Kabulluftbrücke zwischen seit 1. August 2021 * Sämtlicher Schriftverkehr des BMI mit dem Auswärtigen Amt in Bezug auf die Kabulluftbrücke zwischen seit 1. August 2021 * sämtliche Dokumente in Bezug auf die Vorbereitung des Sieben-Punkte-Aktionsplans für Afghanistan * sämtliche Dokumente in Bezug auf das Aufnahmeprogramm der evakuierten Personen * Liste aller Subunternehmen, die in Afghanistan mit Verbindung zum BMI tätig waren Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden. Ich halte trotz Gebührenfolge am Antrag fest.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 247224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247224/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kabul Luftbrücke Kommunikation“ vom 25.04.2022…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Kabul Luftbrücke Kommunikation [#247224]
Datum
5. August 2022 08:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kabul Luftbrücke Kommunikation“ vom 25.04.2022 (#247224) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fwd: IFG-Antrag v. 25.04.2022- Kabul Luftbrücke#3424 ZII4-13002/4#3424 Sehr geehrte Frau Deleja- Hotko, in oben ge…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Fwd: IFG-Antrag v. 25.04.2022- Kabul Luftbrücke#3424
Datum
16. August 2022 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3424 Sehr geehrte Frau Deleja- Hotko, in oben genannter Angelegenheit übersende ich beigefügt meinen Bescheid mit Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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