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Kahlschlag in NRW

Anfrage an: Umweltbundesamt

Seit mehreren Wochen beobachte ich im Ruhrgebiet (ich lebe mit meiner Familie in Bochum) und darüber hinaus ein Fällen von Bäumen von mir unbekanntem und beispiellosem Ausmaß! Ich spreche hier nicht von den Fichtenbeständen in den Wäldern, die durch vergangene Dürreperioden zunichte gemacht wurden. Es geht um tausende von Straßenbäumen, Bäumen in Parks und Grünflächen, sowie unfassbar viele Bäume entlang den Autobahnen und im Bereich der Auffahrten. Teilweise sind die Landschaften für mich kaum wiederzuerkennen.
Vor einigen Wochen hatte ich das Bochumer Umweltamt per E-Mail gefragt, was es mit diesem alarmierenden Kahlschlag auf sich hat. Ich habe darauf keine Antwort erhalten. Es kommt mir fast so vor, als müssten die Kommunen hier bestimmte Fäll-Quoten erfüllen, weil ich den Eindruck habe, dass es hier keineswegs nur kranken Bäumen an den Kragen geht. Vielfach müssen große, stattliche und sehr alte Bäume weichen. Aber wofür?!
Ich finde das ganz entsetzlich! Das darf nicht sein! Was ist der Grund für diesen Wahnsinn und was kann man dagegen tun?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Arend Weitzel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit mehreren Wo…
An Umweltbundesamt Details
Von
Arend Weitzel
Betreff
Kahlschlag in NRW [#216301]
Datum
22. März 2021 20:34
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit mehreren Wochen beobachte ich im Ruhrgebiet (ich lebe mit meiner Familie in Bochum) und darüber hinaus ein Fällen von Bäumen von mir unbekanntem und beispiellosem Ausmaß! Ich spreche hier nicht von den Fichtenbeständen in den Wäldern, die durch vergangene Dürreperioden zunichte gemacht wurden. Es geht um tausende von Straßenbäumen, Bäumen in Parks und Grünflächen, sowie unfassbar viele Bäume entlang den Autobahnen und im Bereich der Auffahrten. Teilweise sind die Landschaften für mich kaum wiederzuerkennen. Vor einigen Wochen hatte ich das Bochumer Umweltamt per E-Mail gefragt, was es mit diesem alarmierenden Kahlschlag auf sich hat. Ich habe darauf keine Antwort erhalten. Es kommt mir fast so vor, als müssten die Kommunen hier bestimmte Fäll-Quoten erfüllen, weil ich den Eindruck habe, dass es hier keineswegs nur kranken Bäumen an den Kragen geht. Vielfach müssen große, stattliche und sehr alte Bäume weichen. Aber wofür?! Ich finde das ganz entsetzlich! Das darf nicht sein! Was ist der Grund für diesen Wahnsinn und was kann man dagegen tun?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arend Weitzel Anfragenr: 216301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216301/ Postanschrift Arend Weitzel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arend Weitzel
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Weitzel, Ihr Antrag auf Informationen zu Baumfällungen in NRW ist in unserem Haus eingegangen.…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Kahlschlag in NRW [#216301]
Datum
24. März 2021 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Weitzel, Ihr Antrag auf Informationen zu Baumfällungen in NRW ist in unserem Haus eingegangen. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Weitzel Sie baten das Umweltbundesamt (UBA) um Auskunft, was der Grund für massive Baumfällun…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Kahlschlag in NRW [#216301]
Datum
26. März 2021 13:14
Status
Sehr geehrter Herr Weitzel Sie baten das Umweltbundesamt (UBA) um Auskunft, was der Grund für massive Baumfällungen in Parks, Grünanlagen und entlang von Straßen und Autobahnen, auch augenscheinlich gesunder Bäume, in der Umgebung Ihres Wohnortes Bochum sei und was dagegen getan werden könnte. Dem UBA liegen keine Informationen über die Gründe für Baumfällungen in den Bundesländern und einzelnen Kommunen vor und das UBA ist für Entscheidungen über diese Baumfällungen auch nicht die zuständige Behörde. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Untere Naturschutzbehörde und zusätzlich an ortsansässige Umwelt- und Naturschutzverbände zu wenden. Möglicherweise verfügen diese über Informationen und haben gegebenenfalls auch schon Schritte unternommen haben. Sie hatten im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags eine ausführliche Begründung erbeten. Wir müssen den Antrag allein deshalb ablehnen, weil uns die angefragten Informationen nicht vorliegen. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, reichen wir Ihnen diesen gern nach. Mit freundlichem Gruß