Kalender des Botschafters in Pjöngjang in den Monaten September und Oktober in den letzten fünf Jahren

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine Übersicht über die Termine des deutschen Botschafters in Pjöngjang in den vergangenen fünf Jahren (2013-2018).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht ü…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Kalender des Botschafters in Pjöngjang in den Monaten September und Oktober in den letzten fünf Jahren [#168830]
Datum
18. Oktober 2019 14:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die Termine des deutschen Botschafters in Pjöngjang in den vergangenen fünf Jahren (2013-2018).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Hutt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang w…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Kalender des Botschafters in Pjöngjang in den Monaten September und Oktober in den letzten fünf Jahren; Vg. 440-2019
Datum
23. Oktober 2019 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hutt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Übersicht (Kalender) über die Termine des deutschen Botschafters in Pjöngjang in den vergangenen fünf Jahren (2013-2018)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Übersicht (Kalender) über die Termine des deutschen Botschafters in Pjöngjang in den vergangenen fünf Jahren (2013-2018)
Datum
28. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Jannis Hutt
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Übersicht (Kalender) über die Termine des deutschen Botschafters in P…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Übersicht (Kalender) über die Termine des deutschen Botschafters in Pjöngjang in den vergangenen fünf Jahren (2013-2018) [#168830]
Datum
31. Oktober 2019 20:09
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: 505-511.E IFG 440-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Angesichts der hohen Gebühr möchte ich meine Anfrage inhaltlich einschränken. Bitte senden Sie mir folgendes zu: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Veranstaltungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit, zu denen der deutsche Botschafter in Pjöngjang in den Jahren 2015-2019 – in die Botschaft oder in seine Residenz – einlud. Um zeitaufwendige und kostenpflichtige Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden, würde ich Sie bitten, die personenbezogenen Daten auf den Listen zu schwärzen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Veranstaltungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit durch den deutschen Botschafter in Pjöngjang
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Veranstaltungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit durch den deutschen Botschafter in Pjöngjang
Datum
14. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Jannis Hutt
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Veranstaltungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit durch den deutschen Botschafter in Pjöngjang [#168830]
Datum
20. November 2019 18:43
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: 505-511.E IFG 440-2019 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 14.11.2019. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mein Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168830 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Ve…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Hier: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Veranstaltungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit durch den deutschen Botschafter in Pjöngjang 2015-2019
Datum
9. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hutt, mit Ihrem eingeschränkten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) an das Auswärtige Amt vom 31.10.2019 beantragen Sie die Zusendung folgender Informationen: Datum, Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerliste und Redemanuskripte der Veranstaltungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit, zu denen der deutsche Botschafter in Pjöngjang in den Jahren 2015-2019 in die Botschaft oder in die Residenz einlud. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten haben Sie sich einverstanden erklärt. Auf Ihren Antrag auch Informationszugang ergeht folgender Bescheid: Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Persönenbezogene Daten Dritter (einschließlich Informationen, die Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen) wurden geschwärzt. Dieser Bescheid ergeht gebührenpflichtig. Begründung: Es wird Ihnen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewährt, soweit amtliche Informationen vorliegen. Zu den Jahren 2015-2017 liegen keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG vor. Es besteht daher kein Informationsanspruch gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Ein Veranstaltungsprogramm wurde zu beiden Veranstaltungen nicht erstellt. Für die Veranstaltung am 25.09.2018 übersende ich Ihnen die Rede des deutschen Botschafters sowie die Einladungsliste. Eine Teilnehmerliste liegt für das Jahr 2018 nicht vor. Für die Veranstaltung am 19.09.2019 übersende ich Ihnen die Rede des deutschen Botschafters sowie die Teilnehmerliste. Die Liste der Teilnehmer von der PRK Seite wird durch das nordkoreanische Außenministerium koordiniert. Deren Praxis folgend werden immer nur der Name des VIP von PRK Seite sowie die zu erwartende Anzahl der Teilnehmer (ca. 60 Gäste 2018, ca. 50 Gäste 2019) mitgeteilt. Kostenentscheidung: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1 der Informationsgebühren- verordnung — IFGGebV). Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrags sind gebührenfrei. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften ist je nach Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung der Informationen eine Gebühr zwischen 15,00 Euro und 125,00 Euro zu erheben, Nummer 2.1 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV. Der von Ihnen beantragte Informationszugang überschreitet den Rahmen einer einfachen, gebührenfreien Auskunft. Es mussten zum Schutz öffentlicher Belange personenbezogene Daten Dritter geschwärzt werden. Der Zeitaufwand zur Beantwortung Ihrer Anfrage hat 30 Minuten überschritten. Insgesamt hat die Bearbeitung Ihres Antrags im Auswärtigen Amt einen Zeitaufwand von 10 Minuten für Mitarbeiter/-innen des mittleren Dienstes, 20 Minuten für Mitarbeiter/-innen des gehobenen Dienstes und 30 Minuten für Mitarbeiter/- innen des höheren Dienstes verursacht. Bei Zugrundelegung der pauschalierten Stundensätze pro Arbeitsstunde von 30,00 Euro für Mitarbeiter/-innen des mittleren Dienstes, 45,00 Euro für Mitarbeiter/-innen des gehobenen Dienstes und 60,00 Euro für Mitarbeiter/-innen des höheren Dienstes ergibt sich auf dieser Grundlage rechnerisch ein Verwaltungsaufwand von 50,00 Euro. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann gem. § 10 Abs. 2 IFG. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Die Gebührenerhebung erfolgt auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands und wird ins Verhältnis zu bereits getroffenen Gebührenentscheidungen gesetzt. Dabei wird unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Gebührenschuldner geprüft, inwiefern die jeweiligen Amtshandlungen vergleichbar sind. Unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands und der o.g. gesetzlichen Kriterien für die Gebührenbemessung wurde hier eine Gebühr von 15,00 Euro (IFGGebV, Teil A, Ziffer 2.1.) festgesetzt. Diese Gebühr ist zum hier verursachten Verwaltungsaufwand angemessen und entfaltet angesichts des Gebührenrahmens von bis zu 125,00 Euro keine abschreckende Wirkung. Der Informationszugang kann wirksam in Anspruch genommen werden. Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag i.H. v. 15,00 EUR innerhalb von 4 Wochen auf das Konto der Bundeskasse Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig BLZ 86000000 Konto Nr. 86001040 BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 Unter Verwendungszweck geben Sie bitte das Kassenzeichen: 880801008442 505-IFG 440-2019 an. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung): Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Auswärtigen Amt in Berlin oder Bonn erhoben werden. [Das ist der Text des Bescheids. Die Ergebnisse der Abfrage können in den angehängten PDFs eingesehen werden.]