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Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln

Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an d…
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Betreff
Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln [#269700]
Datum
7. Februar 2023 21:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269700/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1046 Sehr << An…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln [#269700] # IFG-780/012 II#1046
Datum
10. Februar 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1046 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortli…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie des Antwortschreibens des Jobcenters Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046
Datum
7. März 2023 12:23
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-780/012 II#1046 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwo…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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AW: Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
7. März 2023 23:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dass das nach DSGVO-EU und SGG wegen demonstrativer Missachtung der Unionsrechtspflichten verklagte und in Staatshaftung im statthaften Rechtsweg nach SGG (dazu BFH vom 28.6.22 erwartbar) zu nehmende Jobcenter weiter nicht hinreichend kooperiert und Daten zu meinem Schaden zeitverzögernd schwärzen wolle, habe ich dankend als Hinweis zur Kenntnis genommen, werde die Verzögerungsstrategie gerne vor Gericht zitieren, geht doch der für die Verarbeitung Verantwortliche dort, wie auch andere Betroffene berichten, (nicht nur) in meinem Fall nicht allzu unionsrechtskonform mit personenbezogenen Daten von Betroffenen (außerhalb der Behörde) um. Innerhalb der Behörde ist nichts zu schwärzen, auch nicht in Akteneinsichten. Dem Gericht sind vollständige Akten vorzulegen. Der dortige für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet ja auch schon durch Vorsätze, auch des Unterlassens von Folgenbeseitigungen durch Informationsgebot, unrichtige Daten, desinformiert gezielt Empfänger, wie kürzlich auf Umwegen in Erfahrung gebracht. Im Übrigen ist der Anspruch nach IFG Bund komplementär zu Akteneinsichtsansprüchen. Meine Anschrift scheint Ihnen bekannt zu sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269700/
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AW: Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwo…
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AW: Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie des Antwortschreibens des JC Köln[#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
23. März 2023 23:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es reicht der kurze Hinweis aus, dass der verklagte Verantwortliche im Jobcenter weiterhin auch mit Ihnen nicht kooperiert, und offenbar einen anderweitigen Rechtsbehelf braucht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortli…
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [ # IFG-780/012 II#
Datum
24. März 2023 13:37
Status
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geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-780/012 II#1046 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
24. März 2023 17:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, ich danke f. Ihre Nachricht, die dem Timing der Verzögerungstaktik des verklagten und via Ihre Behörde einem anderweitigen Rechtsbehelf entgegensteuernden Behörde des JC Köln durch Zufall entgegenkommt, wollte ja das JC Köln (nach Missachtungen der "in jedem Fall" und ohne Wenn und Aber nach dem Unionsrecht einzuhalten gewesenen Unionsrechtsfristen davor) bis zum 27.3. hinauszögern. Jetzt fragen Sie just am 24.3.23 nach meiner aus dem o. g. Beschwerdevorgang ohnehin bekannten Postanschrift. Zu Antragspunkt 1: Ich ging davon aus, dass Ihre Behörde nach meiner Beschwerde vom Dezember 2022 (erst wegen unterlassener Belehrungen durch Jobcenter an LDI NRW gerichtet) mehr als 1 (bisher ohne wirksames Ergebnis gebliebenes) Schreiben an Jobcenter Köln verschickt hat. Oder hat es nur 1 Schreiben (einschl. Vermerke aus etwaigen Telefonaten) an Jobcenter Ihrerseits gegeben? Dann reicht der Hinweis aus. Zu 2: Meine Postanschrift aus dem o. g. Beschwerdevorgang ist weiterhin bekannt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269700/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen…
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IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
25. März 2023 17:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln“ vom 07.02.2023 (#269700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Noch eine Frage: Gibt es im Jobcenter keinerlei Informationen zur Datenerhebung nachc Art. 13, 14 DSGVO-EU, die bei Datenerfassung im Rahmen der Antragsstellung verpflichtend - z. B. durch Aushändigung von Exemplaren - mitgeteilt werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortli…
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
2. April 2023 14:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln“ vom 07.02.2023 (#269700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortli…
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
5. April 2023 12:51
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln“ vom 07.02.2023 (#269700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortli…
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
13. April 2023 00:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln“ vom 07.02.2023 (#269700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortli…
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AW: IFG-Antrag beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 [#269700]
Datum
16. April 2023 22:59
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Aufsicht bekommt öffentliche Gelder aus knappen Haushalten, um auf IFG Bund ignorierende Stellen vermittelnd - mangels eines Transparenzgesetzes in diesem Land - hinzuwirken. Bitte orientieren Sie sich selbst an den Fristen, die Sie missachtet haben! Die Korrespondenz ist auf fragdenstaat.de dokumentiert. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln“ vom 07.02.2023 (#269700) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum Ihres/r Schreibens an den f. die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter Koeln, Az. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreiben des Jobcenters Koeln“ [#269700]
Datum
16. April 2023 23:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/269700/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Fristen nach IFG Bund auch f. den Bundesbeauftragten f. Datenschutz und Informationsfreiheit gelten. Dies auch dann, wenn es in diesem Land kein Transparenzgesetz gibt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 269700.pdf - 2023-02-10_1-13777-2023eingangsbesttigung.pdf - 2023-02-10_1-datenschutzerklrung-stand-november-2022.pdf - 2023-03-07_1-21363-2023zwischennachrichtanastin.pdf - 2023-03-24_1-28492-2023.pdf Anfragenr: 269700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269700/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Ver…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046
Datum
18. April 2023 08:43
Status
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649,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-780/012 II#1046 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG beim BfDI auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens an den für die Verarbeitung Verantwortlichen im Jobcenter (JC) Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820 sowie des Antwortschreibens des JC Köln [#269700]
Datum
20. April 2023 23:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Zeit ist nach Art. 77 DSGVO in jedem Fall abgelaufen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269700/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortliche…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortlichen im JC Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046
Datum
21. April 2023 16:14
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.: IFG-780/012 II#1046 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortl…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortlichen im JC Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046 [#269700]
Datum
6. Mai 2023 15:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie wollen auch das Verfahren nach Art. 77 DSGVO-EU weiter hinauszögern?! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269700/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortl…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortlichen im JC Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046 [#269700]
Datum
7. Mai 2023 21:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wird um kurze Mitteilung gebeten, ob die - nach EuGH weisungsfrei zu sein habenden - Beh. DSB Akteneinsicht nach Art. 25 SGB X (und sei es nicht komplette Akteneinsichten) von Auskunftsbegehren nach Art. 13, 14, 15 DSGVO-EU sowie Paragraf 83 SGB X zu unterscheiden vermag, oder ob sie sich nur naiv stellt, was sie sicher nicht ist, da bis heute in Ihrem Wissen nicht die Auskunft erteilt worden ist, ich diese nach Art. 78 DSGVO-EU erzwingen kann, wenn Sie nichts dagegen haben. Bitte überprüfen Sie sonst im Rahmen der EU-weiten Maßnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden die unzureichende Unabhängigkeit der Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO im JC und teilen das Ergebnis allgemein nachlesbar mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortl…
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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortlichen im JC Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046 [#269700]
Datum
7. Mai 2023 21:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, was halten Sie von der amtsermittlungsverpflichteten Berichtigung der erhobenen unrichtigen Daten im Schreiben der Kontrollstelle des JC nach Art. 38-39 DSGVO-EU? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortl…
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortlichen im JC Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046 [#269700]
Datum
7. Mai 2023 21:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, erzwingen Sie nun die Auskunft nach Art. 15 I und III DSGVO-EU, ggf. gegen den weiteren Verschleppungswillen der Beh. DSB des JC? Pro Kalendertag der Verspätung: Feststellung der Erheblichkeit des Verstoßes. Wer hat das JC zum EGVP namentlich und wann zugelassen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortl…
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AW: Ihr IFG-Antrag auf Herausgabe des Kalenderdatums des Schreibens des BfDI an den f. d. Verarbeitung Verantwortlichen im JC Köln, Gz. # 15-302-2 II#5820, sowie Antwortschreibens des JC Köln [#269700] # IFG-780/012 II#1046 [#269700]
Datum
10. Mai 2023 13:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag, Sie sind nach Art. 77 DSGVO keine rein petitionsähnliche Behörde (Generalanwalt am EuGH am 16.3.23, zudem auch EuGH vom 12.1.23 zur Vorabvorlage eines ungarischen Verwaltungsgerichts). Falls Sie sich dennoch (wie gegenüber anderen Betroffenen) anders positionieren, teilen Sie dies bitte nachlesbar mit. Meine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO wurde im Dezember 2022 eingereicht. Die 3-Monatsfrist beginnt daher im Dezember. Dass die Beschwerde erst von der LDI NRW an Sie Anfang Januar 2023 weitergeleitet werden musste, hat mich dem erheblichen Verstoß gegen Unionsrechtsfristen durch die verantwortliche Stelle zu tun. Diese hatte und hat bis heute nie fristgerecht nach Art. 15 I lit. a-h DSGVO beauskunftet. Und Sie sind Zeuge. Werden Sie nach Verzögerungstaktiken die Beh. DSB des JC belehren, was eine Auskunft ist (leider wurde auch das Schreiben der Beh. DSB nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO nicht fristgerecht beauskunftet, bewerten Sie den Verstoß)? Auch vor Ort am 22.12.22 wurde die Auskunft vehement verweigert. Musste mich die verantwortliche Stelle auch zu Betroffenenrechten belehren und wenigstens nach mehr als 6 Monaten seit dem Auskunftsersuchen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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