Kameras in Köln Kalk

Am 5.3 gab es in Kalk eine polizeiliche Durchsage, dass aufgrund eines technischen Defektes die Kameras in Köln Kalk für eine Demonstration nicht abgeschaltet werden konnten. Bitte senden Sie mir alle Informationen die Sie bezüglich dieses technischen Defektes zu. Und alle Informationen dazu, welche Maßnahmen veranlasst wurden von Seite der Polizei aus um die Rechte der Demonstrierenden trotz des Defektes zu wahren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kameras in Köln Kalk [#242706]
Datum
8. März 2022 09:39
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 5.3 gab es in Kalk eine polizeiliche Durchsage, dass aufgrund eines technischen Defektes die Kameras in Köln Kalk für eine Demonstration nicht abgeschaltet werden konnten. Bitte senden Sie mir alle Informationen die Sie bezüglich dieses technischen Defektes zu. Und alle Informationen dazu, welche Maßnahmen veranlasst wurden von Seite der Polizei aus um die Rechte der Demonstrierenden trotz des Defektes zu wahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242706/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameras in Köln Kalk“ vom 08.03.2022 (#242706)…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kameras in Köln Kalk [#242706]
Datum
12. April 2022 09:50
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameras in Köln Kalk“ vom 08.03.2022 (#242706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 13.04.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
13. April 2022 09:20
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 13.04.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4024/22 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 12.04.2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Darin baten Sie um eine Sachstandsmitteilung zu einem Auskunftsersuchen vom 08.03.2022. Dieses Auskunftsersuchen ist allerdings bei der Polizei Köln nicht eingegangen. Ihr Antrag wird nunmehr geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#242706] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Leitloff, meine Information…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#242706]
Datum
11. Mai 2022 19:28
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Leitloff, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameras in Köln Kalk“ vom 08.03.2022 (#242706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschri tten. Auch falls Sie diese wie Sie geschrieben haben erst am 12.04 erhalten haben wäre die Frist fast überschritten. Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 12.05.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
12. Mai 2022 16:02
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 12.05.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4024/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.04.2022 und Ihre Sachstandsanfrage vom 11.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr oben genanntes Auskunftsersuchen wird mitgeteilt, dass im Vorfeld der Versammlung vom 05.03.2022 einige drehbare Kameras aufgrund eines technischen Defekts nicht oder nicht vollständig vom Versammlungsort weggedreht werden konnten. Dieser Umstand wurde der Versammlungsleitung und den an der Versammlung teilnehmenden Personen mitgeteilt. Während der Versammlung fand jedoch keine Videobeobachtung und keine Kameraaufzeichnung statt. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#242706] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Leitloff, wie Sie in meiner…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#242706]
Datum
12. Mai 2022 17:08
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Leitloff, wie Sie in meiner Anfrage lesen konnte, hätte ich gerne sämtliche Informationen zu dem technischen Defekt. Also insbesondere was für ein Defekt vorlag, seit wann dieser bekannt war und wie dieser behoben wurde. Und auch die Informationen wie die Rechte der Demonstrant*innen geschützt wurde. Also insbesondere auch hier der Zeitraum indem keine Videoaufzeichnung stattfand, wie dies sichergestellt wurde und welche Kameras das betraff. Also die im gesamten Demonstrationsgebiet oder nur teile der Demonstrationsstrecke. Und warum wenn die Kameras nicht weggedreht werden konnten diese zum Beispiel nicht zugehangen wurden wie dies durchaus bei anderen Demonstrationen in Deutschland üblich ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG-NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 17.0…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG-NRW
Datum
17. Juni 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 17.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4024/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 12.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre mit dem Bezugsschreiben gestellten Nachfragen wird folgendes mitgeteilt: Wie bereits dargelegt, konnten aufgrund eines technischen Defekts mehrere Kameras nicht oder nicht vollständig vom Versammlungsort weggedreht werden. Betroffen von der technischen Störung waren die drei Kameras an folgenden Standorten: Vietorstraße, Höfestraße, Parkplatz Vorster Straße. Der technische Defekt wurde am 05.03.2022 um 13:34 Uhr festgestellt. In der Zeit von 13:34 Uhr bis 16:55 Uhr wurde die Videoaufzeichnung gestoppt und die Livebeobachtung eingestellt. Da die technische Störung kurzfristig auftrat, wurde eine Lautsprecherdurchsage gemacht, um die an der Versammlung Teilnehmenden darüber zu informieren. Andere Maßnahmen waren aufgrund der Kurzfristigkeit nicht umsetzbar. Weitere Informationen zu dem Defekt liegen nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach dem IFG-NRW [#242706] Sehr << Anrede >> verstehe ich Sie richtig dass bei …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem IFG-NRW [#242706]
Datum
19. Juni 2022 11:54
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> verstehe ich Sie richtig dass bei der Polizei Köln nicht bekannt ist, was die Ursache des Defektes war? Ob und wenn ja, wann er behoben wurde? Welche Kosten dabei entstanden sind, falls welche Entstanden sind? Es fällt mir zumindest schwer zu glauben, dass der Polizei Köln neben denen von Ihnen gesendeten Informationen keine weiteren Informationen zum Defekt vorliegen. Daher möchte ich Sie bitten mir die fehlenden Informationen zu zusenden oder falls Sie bei der Polizei Köln wirklich nicht vorliegen mir dies noch einmal zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen nach dem IFG-NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 07.0…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem IFG-NRW
Datum
7. Juli 2022 13:26
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 07.07.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4024/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 19.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 19.06.2022 wird mitgeteilt, dass keine weiteren Informationen im Sinne des § 3 IFG NRW vorhanden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kameras in Köln Kalk“ [#242706]
Datum
27. August 2022 10:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242706/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es eigentlich nicht sein kann, dass die Polizei nicht weiß ob Sie aktuell auf Demos in Köln Kalk immer noch mit dem Defekt zu tun haben. Ich weiß auch dass noch Demos waren in dem Bereich, und die Polizei sollte also wissen, ob es da immer noch Probleme gibt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 242706.pdf - 2022-04-13_1-InformationsblattIFG.pdf Anfragenr: 242706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242706/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.