Kameras zur Videoüberachung in Mainz

1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Mainz bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
3) Wurden von Ihnen, wenn ja unter welchen Umständen, Aufnahmen aus diesen für die Strafverfolgung genutzt?
3) Wie viele Videoüberwachungskameras betreiben Sie? Wo betreiben Sie diese und können diese öffentlichen Raum überwachen?
4) Welchen nutzen haben Sie aus Videoüberwachungskameras in den Jahren 2012 und 2013 gezogen? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
5) Sind Videoüberwachungskameras, statistisch gesehen, nützlich? Wenn ja, in welchem Kriminalitätsfeld (Raub, Sachbeschädigung etc.)? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
Jan Sören Kleebach
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele…
An Polizeipräsidium Mainz Details
Von
Jan Sören Kleebach
Betreff
Kameras zur Videoüberachung in Mainz [#7542]
Datum
18. September 2014 00:48
An
Polizeipräsidium Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Mainz bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 3) Wurden von Ihnen, wenn ja unter welchen Umständen, Aufnahmen aus diesen für die Strafverfolgung genutzt? 3) Wie viele Videoüberwachungskameras betreiben Sie? Wo betreiben Sie diese und können diese öffentlichen Raum überwachen? 4) Welchen nutzen haben Sie aus Videoüberwachungskameras in den Jahren 2012 und 2013 gezogen? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) 5) Sind Videoüberwachungskameras, statistisch gesehen, nützlich? Wenn ja, in welchem Kriminalitätsfeld (Raub, Sachbeschädigung etc.)? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach

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Polizeipräsidium Mainz
Sehr geehrter Herr Kleebach, Ihre Fragen vom 18. September 2014 beantworte ich gerne wie folgt: 1) Wie viele…
Von
Polizeipräsidium Mainz
Betreff
WG: Kameras zur Videoüberachung in Mainz [#7542]
Datum
22. September 2014 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kleebach, Ihre Fragen vom 18. September 2014 beantworte ich gerne wie folgt: 1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Mainz bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) Dem Polizeipräsidium Mainz ist nicht bekannt, wie viele Videoüberwachungskameras im Stadtgebiet geschaltet sind. Für etwaige Erhebungen verweise ich auf die Ämter der Stadt Mainz. 2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) Anknüpfend an Ihre Frage 1) ist dem Polizeipräsidium Mainz nicht bekannt, wie viele dieser Videoüberwachungskameras den öffentlichen Raum überwachen. 3) Wurden von Ihnen, wenn ja unter welchen Umständen, Aufnahmen aus diesen für die Strafverfolgung genutzt? Zu dieser Fragestellung darf ich Sie an die Staatsanwaltschaft verweisen, welche aufgrund des in Deutschland geltenden Legalitätsprinzips die sog. „Herrin des Strafverfahrens“ ist. In diesem Zusammenhang werden vom Polizeipräsidium Mainz keine Erhebungen gemacht. 4) Wie viele Videoüberwachungskameras betreiben Sie? Wo betreiben Sie diese und können diese öffentlichen Raum überwachen? Die Sicherung von polizeilichen Liegenschaften erfolgt u.a. mittels Einsatz von Videoüberwachungskameras. Insgesamt werden in den Dienststellen des Polizeipräsidiums Mainz 49 Überwachungskameras eingesetzt, davon befinden sich 39 im Eingangs-/Ausgangsbereich der jeweiligen Dienststellen. Diese Überwachungskameras sind so angebracht, dass sie die Sicherheit in/an den Liegenschaften überwachen können. So erfolgt die Überwachung insbesondere an Hof-/Toreinfahrten sowie Geländeeinfahrten, umfriedeten Parkplätzen der Liegenschaften und den Eingangsbereichen der jeweiligen Dienststellen. Eine Überwachung des öffentlichen Raumes ist somit nicht Zielrichtung der Anbringung. Jedoch ist es möglich, dass bei der Videoüberwachung von Einfahrtstoren Teile des Gehweges miterfasst werden. Eine Aufzeichnung/Protokollierung dieser Überwachungskameras besteht in der Regel nicht. Als Ausnahme kann die Liegenschaft der Polizeiwache/Verkehrsdirektion Wörrstadt genannt werden. Da die Liegenschaft nicht rund um die Uhr besetzt ist, werden hier zwei Außenkameras mit Datenaufzeichnung (Dauer: 30 Tage) eingesetzt. Auch hier erfolgt lediglich die Überwachung der Liegenschaft sowie der Parkplätze. Eine Überwachung/Aufzeichnung von öffentlichem Raum besteht nicht. 5) Welchen nutzen haben Sie aus Videoüberwachungskameras in den Jahren 2012 und 2013 gezogen? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) Anknüpfend an Ihre Frage 4) liegt der Nutzen ausschließlich in der Sicherung unserer Liegenschaften. 6) Sind Videoüberwachungskameras, statistisch gesehen, nützlich? Wenn ja, in welchem Kriminalitätsfeld (Raub, Sachbeschädigung etc.)? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde) Anknüpfend an Ihre Frage 3) werden durch das Polizeipräsidium Mainz Aufklärungsquoten unter Kameraeinsatz nicht erfasst. Insofern kann Ihre Frage nach dem Nutzen statistisch nicht beantwortet werden. Ich hoffe, wir konnten Ihre Fragen ausreichend beantworten und bedanke mich für das Interesse. Mit freundlichen Grüßen