Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Videoüberwachungskameras sind Ihnen in Mainz bekannt? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
2) Wie viele dieser Videoüberwachungskameras überwachen öffentlichen Raum? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
3) Wurden von Ihnen, wenn ja unter welchen Umständen, Aufnahmen aus diesen für die Strafverfolgung genutzt?
3) Wie viele Videoüberwachungskameras betreiben Sie? Wo betreiben Sie diese und können diese öffentlichen Raum überwachen?
4) Welchen nutzen haben Sie aus Videoüberwachungskameras in den Jahren 2012 und 2013 gezogen? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
5) Sind Videoüberwachungskameras, statistisch gesehen, nützlich? Wenn ja, in welchem Kriminalitätsfeld (Raub, Sachbeschädigung etc.)? (Bitte aufschlüsseln in Betrieb durch Privat/Behörde)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Sören Kleebach
<<E-Mail-Adresse>>