Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Watmark 2, 93047 Regensburg

An der Hausfassade der Watmark 2, << Adresse entfernt >>, ist eine Kamera montiert, welche in den öffentlichen Bereich der Straße gerichtet ist. Weder ist ein Informationsschild, noch eine etwaige Kennzeichnung mit einem Kamera-Piktogramm vorhanden.

Da mir die Ermittlung des Kamerabetreibers als Privatperson unmöglich ist, bitte ich Sie daher als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) folgendes in Erfahrung zu bringen und mir, soweit möglich, mitzuteilen:

* Wer ist der Verantwortliche für die Datenerhebung mit allen Kontaktdaten
* Was ist der Verarbeitungszweck mit Rechtsgrundlage (entsprechend Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)
* Wie definiert sich das berechtigte Interesse dieser Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes
* Wie lange ist die Speicherdauer der Videodaten
* Wer ist der Empfänger der Videodateien
* Wird ein Transfer an Dritte durchgeführt / wenn ja, Angaben zur Übermittlung an Dritte
* Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Betreibers

Fotografische Dokumentation:
* Kamera im Kontext des öffentlichen Raums - https://i.imgur.com/PKamam7.jpg
* Detailaufnahme Kamera - https://i.imgur.com/D46P3AH.jpg
* Perspektive der Kamera - https://i.imgur.com/VUnfO8K.jpg

Ergebnis der Anfrage

In Bearbeitung, Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-VÜ
* Korrigierte Adresse: Krautermarkt 2
* Betreiber:in ermittelt
* Amt in Kommunikation mit Betreiber:in
* Meldet sich nach Abschluss unaufgefordert zurück

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An der Hausfas…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Watmark 2, 93047 Regensburg [#225913]
Datum
31. Juli 2021 19:04
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An der Hausfassade der Watmark 2, 93047 Regensburg, ist eine Kamera montiert, welche in den öffentlichen Bereich der Straße gerichtet ist. Weder ist ein Informationsschild, noch eine etwaige Kennzeichnung mit einem Kamera-Piktogramm vorhanden. Da mir die Ermittlung des Kamerabetreibers als Privatperson unmöglich ist, bitte ich Sie daher als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 13 DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person) folgendes in Erfahrung zu bringen und mir, soweit möglich, mitzuteilen: * Wer ist der Verantwortliche für die Datenerhebung mit allen Kontaktdaten * Was ist der Verarbeitungszweck mit Rechtsgrundlage (entsprechend Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO) * Wie definiert sich das berechtigte Interesse dieser Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes * Wie lange ist die Speicherdauer der Videodaten * Wer ist der Empfänger der Videodateien * Wird ein Transfer an Dritte durchgeführt / wenn ja, Angaben zur Übermittlung an Dritte * Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Betreibers Fotografische Dokumentation: * Kamera im Kontext des öffentlichen Raums - https://i.imgur.com/PKamam7.jpg * Detailaufnahme Kamera - https://i.imgur.com/D46P3AH.jpg * Perspektive der Kamera - https://i.imgur.com/VUnfO8K.jpg Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael [geschwärzt] Anfragenr: 225913 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage „Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Watmark 2, 93047 Rege…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Watmark 2, 93047 Regensburg [#225913]
Datum
7. September 2021 11:19
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage „Kameraüberwachung im öffentlichen Raum // Watmark 2, 93047 Regensburg“ vom 31.07.2021 (#225913) über die Platform FragDenStaat wurde von Ihnen bis dato noch nicht geantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Eingang und Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael [geschwärzt] Anfragenr: 225913 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Eingangsbestätigung - Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü ---------------------------------------------------------…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
Eingangsbestätigung - Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü
Datum
18. Oktober 2021 16:46
Status
Warte auf Antwort
---------------------------------------------------------- Beratung nach Art. 57 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Stellungnahme Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü ---------------------------------------------------------- Sehr [geschwärzt], Sie haben uns am 31.07.2021 eine Beratungsanfrage über "Frag den Staat" zum Thema Videoüberwachung zukommen lassen. Deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Ihre Anfrage führen wir unter dem Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü - geben Sie dieses bei Rückfragen bitte immer mit an. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Auskunftsrecht gem. Art. 39 BayDSG gem. Art. 39 Abs.4 Satz 1 Nr.1 BayDSG nicht gegenüber den Datenschutz-Aufsichtsbehörden gem. Art. 51 DS-GVO gilt. Aus diesem Grund werden wir - da sich eine Betroffenheit Ihrerseits nicht ergibt und somit keine Beschwerde i.S.d. Art. 77 DS-GVO vorliegt - Ihre Mail als Kontrollanregung behandeln, bei der keine Zwischen- oder Abschlussmitteilung gem. Art. 78 Abs.2 DS-GVO an Sie erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Data Protection Authority of Bavaria for the Private Sector [geschwärzt], 91522 Ansbach [geschwärzt], 91504 Ansbach Deutschland / Germany Tel. [geschwärzt] PC-Fax [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.lda.bayern.de Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/Informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung - Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü [#225913] -------------------------------------------…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü [#225913]
Datum
19. Oktober 2021 21:32
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
---------------------------------------------------------- Antwort auf Stellungnahme Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü ---------------------------------------------------------- Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Bearbeitung meiner Beschwerde. Entgegen Ihrer Annahme betrifft mich der dargelegte Sachverhalt auf mehrfache Weise persönlich, u.A. * durch die fotografische Dokumentation der Kamera, bei welcher meine personenbezogenen Daten von dieser am 30.07.2021 um 14:38 Uhr erfasst wurden * durch die heutige (19.10.2021) Überprüfung auf Änderung des beschriebenen Sachverhaltes, bei welcher meine personenbezogenen Daten um 14:30 Uhr von dieser erneut erfasst wurden Aufgrund der von der Betreiber:in nicht erfüllten Informationspflichten gem. §4 Abs. 4 BDSG, Art. 24 Abs. 2 BayDSG sowie Art. 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO ist es mir entgegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO als Betroffener nicht möglich, in Erfahrung zu bringen, ob und wie meine “personenbezogene Daten in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden”. So ist es mir mangels der Pflichtangaben nicht möglich, Kontakt mit der mir somit unbekannten Betreiber:in oder dessen Datenschutzbeauftragt:innen aufzunehmen, um zeitnahe meine mit der DS-GVO verbürgten Auskunftsrechte einzufordern. Ich weise hierbei explizit auf die den Aufsichtsbehörden gem. Art. 57 DS-GVO zugeschriebenen Aufgaben hin, "auf Anfrage jeder betroffenen Person Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund dieser Verordnung zur Verfügung [zu] stellen" (Art. 57 Abs. 1 lit. e DS-GVO), sowie "sich mit Beschwerden einer betroffenen Person [...] gemäß Artikel 80 [zu] befassen, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang [zu] untersuchen und den Beschwerdeführer innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung [zu] unterrichten" (Art. 57 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Entsprechend bitte ich Sie daher meine Anfrage als offensichtliche Beschwerde i.S.d. Art. 77 DS-GVO zu betrachten und mich in Form von Zwischen- sowie Abschlussmitteilungen über die Bearbeitung eben dieser - inkl. der zur Überprüfung bzw. Durchsetzung meiner durch die DS-GVO verbürgten Rechte notwendigen gesetzlichen Pflichtangaben der Kamerabetreiber:in - in Kenntnis zu setzen und zu halten. Sollten Sie dieser Rechtsauffassung widersprechen, bitte ich um zeitnahe Mitteilung, um andernfalls, wenn auch ungern, entsprechende Rechtsmittel gem. Art. 78 DS-GVO Abs. 2 u.A. auf Grund von Untätigkeit einlegen zu können. Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihre Mühen [geschwärzt] Anfragenr: 225913 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Videoüberwachung an dem Gebäude "Am…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Videoüberwachung an dem Gebäude "Am
Datum
21. Oktober 2021 10:02
Status
Warte auf Antwort
------------------------------------------------- Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü ------------------------------------------------- Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 31.07.2021, welche wir als Datenschutzbeschwerde werden, teilen wir Ihnen mit, dass wir das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Regensburg gebeten haben, bei dem von Ihnen genannten Gebäude eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen und, soweit möglich, den Kamerabetreiber zu recherchieren. Hierzu teilte uns das Ordnungsamt der Stadt Regensburg mit E-Mail vom 20.10.2021 mit, dass an dem von Ihnen genannten Gebäude, trotz gründlicher Nachschau, keine Kamera festgestellt werden konnte. Wir bitten Sie daher um Mitteilung, an welcher Stelle des Gebäudes "Am Watmarkt 2" Sie eine Kamera festgestellt haben. Zudem bitten wir Sie, soweit möglich, ein Foto dieser Kamera zu fertigen und uns zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bereich 5 [geschwärzt] 91522 Ansbach Tel.: [geschwärzt] PC-Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.lda.bayern.de Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/Informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Videoüberwachung an dem Gebäude &quo…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Videoüberwachung an dem Gebäude "Am [#225913]
Datum
21. Oktober 2021 10:30
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,1 MB
------------------------------------------------- Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü ------------------------------------------------- Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die weitere Bearbeitung der Anfrage und ihre freundliche Nachricht. Anbei die in der ursprünglichen Nachricht nur als Verlinkung enthaltenen Bilder der * Kamera im Kontext des öffentlichen Raumes * Nahaufnahme der Kamera * Perspektive der Kamera Zudem nun ein Screenshot des Bayern Atlas mit eingetragenem Maker. Hierbei fiel soeben auf, dass die Hausnummer zuvor anhand der Darstellung im Bayern Atlas von mir fälschlicher Weise der Straße "Watmarkt" zugeordnet wurde - korrekterweise scheint es sich aber nach einer Nachfrage vor Ort um die Anschrift "Krautermarkt 2" zu handeln. Ich bitte aufrichtig diesen Fehler und somit entstandenen Mehraufwand zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen und für Ihre Zeit dankend << Adresse entfernt >> Anhänge: - anlagenkonvolut.pdf Anfragenr: 225913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225913/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Videoüberwachung an dem Gebäude &quo…
An Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Videoüberwachung an dem Gebäude "Am [#225913]
Datum
7. Februar 2022 23:08
An
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr [geschwärzt], sehr geehrte Frau [geschwärzt], gerne würde ich mich nach nun vergangener Zeit nach dem Bearbeitungsstand meiner Anfrage erkundigen. Erneut wurden heute bei der Überprüfung einer möglicherweise inzwischen angebrachten Beschilderung meine persönlichen Daten von der mir bis dato unbekannten Betreiber*in der Kamera erfasst und verarbeitet, ohne, dass ich auf Grund der mangelnden Kennzeichnung entsprechend der DSGVO und des BayDSG meine Rechte als Betroffener bei der Betreiber*in geltend machen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225913 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Zwischenmitteilung ---------------------…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Zwischenmitteilung
Datum
9. Februar 2022 12:40
Status
Warte auf Antwort
------------------------------------------------ Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü ------------------------------------------------ Sehr [geschwärzt], wir haben die für die von Ihnen monierte Videoüberwachung verantwortliche Stelle recherchiert und diese um Stellungnahme zu der Videoüberwachung aufgefordert. Diese ging am 02.02.2022 bei uns ein. Da hierzu noch Fragen offen sind, werden wir die verantwortliche Stelle nochmals anschreiben und erneut um Stellungnahme auffordern. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass wir Sie nach Abschluss unserer Überprüfung Ihrer Beschwerde unaufgefordert informieren werden. Wir bitten Sie daher, von weiteren nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bereich 5 Promenade 18 91522 Ansbach Tel.: [geschwärzt] PC-Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.lda.bayern.de Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des vorliegenden Kontakts ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie unserer Homepage unter www.lda.bayern.de/Informationen entnehmen oder auf jedem anderen Wege unter den o.g. Kontaktdaten bei uns erfragen.

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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Eingangsbestätigung - Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü ------------------------------------------------- Aktenz…
Von
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Betreff
Eingangsbestätigung - Aktenzeichen LDA-1085.1-8605/21-Vü
Datum
4. Mai 2022 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
------------------------------------------------- Aktenzeichen: LDA-1085.1-8605/21-Vü ------------------------------------------------- Sehr << Antragsteller:in >> wir haben den Sachverhalt, der Ihrer Beschwerde vom 31.07.2021, die am 31.07.2021 bei uns eingegangen ist, zu Grunde lag, geprüft. Als Ergebnis teilen wir Ihnen mit, dass ein Verstoß gegen die Informationspflichten der Art. 12 ff. DS-GVO vorlag. Wir haben dies den Verantwortlichen, d. h. die Stelle, gegen die sich Ihre Beschwerde gerichtet hat, entsprechend mitgeteilt und sie aufgefordert, auf die Videoüberwachung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen. Hierzu teilte uns die verantwortliche Stelle mit, dass im Eingangsbereich des Gebäudes entsprechende Hinweise gut sichtbar angebracht worden seien. Da sich die von Ihnen monierte Kamera jedoch an der Rückseite des Gebäudes befindet, haben wir die verantwortliche Stelle u. a. dazu aufgefordert, auch bei der an der Rückseite des Gebäudes angebrachten Kamera entsprechende Hinweise anzubringen. Wir gehen hierzu davon aus, dass die Hinweise innerhalb einer angemessenen Zeit (etwa 2 Wochen) angebracht sein werden. Da im Eingangsbereich entsprechende Hinweise angebracht wurden und wir davon ausgehen, dass diese innerhalb einer angemessen Zeit auch an der rückseitigen des Gebäudes angebracht werden, haben wir nach pflichtgemäßem Ermessen davon abgesehen, aufsichtlichen Maßnahmen gemäß Art. 58 Abs. 2 DS-GVO zu ergreifen und betrachten die Angelegenheit damit als erledigt. Rechtsbehelfsbelehrung Unter Bezugnahme auf Art. 77 und 78 DS-GVO weisen wir Sie darauf hin, dass gegen diese Entscheidung Klage erhoben werden kann beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach in 91522 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis (insbesondere Rechtsanwälte) Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Mit freundlichen Grüßen