Kameraüberwachung in Parkhäusern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Videoüberwachung im öffentlichen Raum nimmt immer stärker zu und das neue Datenschutz-Gesetz begünstigt insbesondere die Überwachung von 'sensiblen' Punkten, an denen sich viele Menschen aufhalten. Allerdings ist auch hier die Einzelfallprüfung zu beachten.
Nach dem Umbau des Parkhauses P2 ist mir aufgefallen, dass die Kameraüberwachung massiv ausgeweitet wurde und eine nahezu flächendeckende Überwachung vorliegt.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW weißt in Ihrer Orientierungshilfe für die Kameraüberwachung im öffentlichen Raum explizit im Bereich der Parkhäuser darauf hin, dass "Gegen eine permanente Videoaufzeichnung des Bereichs der Ein und Ausfahrtschranken zur Aufklärung und Beweissicherung bei Beschädigungen
der Schrankenanlagen […] datenschutzrechtliche Bedenken" bestehen. Und weiter: "Sämtliche ein Parkhaus bzw. eine Parkfläche aufsuchende Personen würden auch hierdurch wiederum unter einen Generalverdacht gestellt, obwohl etwaige Schadensereignisse […] erfahrungsgemäß auf einen sehr eingeschränkten Personenkreis zurückzuführen sind."
Ferner dürfte "Eine personenscharfe Videoüberwachung von Parkflächen […] im
Regelfall ebenfalls nicht erforderlich sein"

Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die Hinweisschilder nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Hinweispflicht erfüllen. Auch die frühstmögliche Information muss teilweise in Frage gestellt werden.

Link zum Dokument: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Videoueberwachung/Inhalt/_Sehen_und_gesehen_werden__-_Video__berwachung_durch_Private_in_NRW/Sehen_und_gesehen_werden1.pdf

Bitte senden Sie mir folgende Informationen und Dokumente zu:
- Eine Auflistung der Kameras und die jeweilige Kategorisierung des Zweckes der Kameras im P2
- ggf. das o.g. Gesamtkonzept der Kameraüberwachung für das Parkhaus
- Wer hat Zugriff auf die Kameraüberwachung?
- Die Speicherfristen für die Kameraüberwachung
- Das öffentliche Verfahrensverzeichnis gem. §4g Abs. 2 BDSG

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Videoüberwachu…
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kameraüberwachung in Parkhäusern [#25928]
Datum
5. Januar 2018 10:37
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum nimmt immer stärker zu und das neue Datenschutz-Gesetz begünstigt insbesondere die Überwachung von 'sensiblen' Punkten, an denen sich viele Menschen aufhalten. Allerdings ist auch hier die Einzelfallprüfung zu beachten. Nach dem Umbau des Parkhauses P2 ist mir aufgefallen, dass die Kameraüberwachung massiv ausgeweitet wurde und eine nahezu flächendeckende Überwachung vorliegt. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW weißt in Ihrer Orientierungshilfe für die Kameraüberwachung im öffentlichen Raum explizit im Bereich der Parkhäuser darauf hin, dass "Gegen eine permanente Videoaufzeichnung des Bereichs der Ein und Ausfahrtschranken zur Aufklärung und Beweissicherung bei Beschädigungen der Schrankenanlagen […] datenschutzrechtliche Bedenken" bestehen. Und weiter: "Sämtliche ein Parkhaus bzw. eine Parkfläche aufsuchende Personen würden auch hierdurch wiederum unter einen Generalverdacht gestellt, obwohl etwaige Schadensereignisse […] erfahrungsgemäß auf einen sehr eingeschränkten Personenkreis zurückzuführen sind." Ferner dürfte "Eine personenscharfe Videoüberwachung von Parkflächen […] im Regelfall ebenfalls nicht erforderlich sein" Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die Hinweisschilder nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Hinweispflicht erfüllen. Auch die frühstmögliche Information muss teilweise in Frage gestellt werden. Link zum Dokument: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Videoueberwachung/Inhalt/_Sehen_und_gesehen_werden__-_Video__berwachung_durch_Private_in_NRW/Sehen_und_gesehen_werden1.pdf Bitte senden Sie mir folgende Informationen und Dokumente zu: - Eine Auflistung der Kameras und die jeweilige Kategorisierung des Zweckes der Kameras im P2 - ggf. das o.g. Gesamtkonzept der Kameraüberwachung für das Parkhaus - Wer hat Zugriff auf die Kameraüberwachung? - Die Speicherfristen für die Kameraüberwachung - Das öffentliche Verfahrensverzeichnis gem. §4g Abs. 2 BDSG Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameraüberwachung in Parkhäusern“ vom 05.01.20…
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kameraüberwachung in Parkhäusern [#25928]
Datum
6. Februar 2018 10:39
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameraüberwachung in Parkhäusern“ vom 05.01.2018 (#25928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, unabhängig von der beantworteten Frage bzgl. der Ziele und Kosten des P2 bleibt di…
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kameraüberwachung in Parkhäusern [#25928]
Datum
7. Februar 2018 11:59
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unabhängig von der beantworteten Frage bzgl. der Ziele und Kosten des P2 bleibt die Frage zur Kameraüberwachung und insbes. des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses bestehen. Ferne bestehen Auskunsftsrechte gem. §34 BDSG zu Umfang der Speicherung, Zugang und Zweck der Kameraüberwachung. Ich bitte Sie, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameraüberwachung in Parkhäusern“ vom 05.01.20…
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kameraüberwachung in Parkhäusern [#25928]
Datum
15. Februar 2018 10:05
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kameraüberwachung in Parkhäusern“ vom 05.01.2018 (#25928) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Autoreminder von "Fragdenstaat" Sehr geehrtAntragsteller/in bitte überprüfen Sie die entsprechenden E…
Von
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Betreff
Autoreminder von "Fragdenstaat"
Datum
19. Februar 2018 13:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in bitte überprüfen Sie die entsprechenden Einstellungen in dem Portal. Wir bekommen noch immer Autoreminder, weil wir angeblich nicht auf Ihre Anfragen geantwortet hätten. Vielen Dank und beste Grüße

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AW: Autoreminder von "Fragdenstaat" [#25928] Sehr geehrt<< Anrede >> das ist kein Auto-Remi…
An WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Autoreminder von "Fragdenstaat" [#25928]
Datum
19. Februar 2018 13:34
An
WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> das ist kein Auto-Reminder, sondern eine Erinnerung, die händisch freigegeben wird. Leider scheinen Sie meine Frage nicht korrekt gelesen zu haben. Ich zitiere aus meiner Mail vom 07.07.18: "unabhängig von der beantworteten Frage bzgl. der Ziele und Kosten des P2 bleibt die Frage zur Kameraüberwachung und insbes. des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses bestehen. Ferner bestehen Auskunsftsrechte gem. §34 BDSG zu Umfang der Speicherung, Zugang und Zweck der Kameraüberwachung. Ich bitte Sie, die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen." Die Anfrage zu den Umbaukosten war eine separate Anfrage. Hier konkret aus der Anfrage: Bitte senden Sie mir folgende Informationen und Dokumente zu: - Eine Auflistung der Kameras und die jeweilige Kategorisierung des Zweckes der Kameras im P2 - ggf. das o.g. Gesamtkonzept der Kameraüberwachung für das Parkhaus - Wer hat Zugriff auf die Kameraüberwachung? - Die Speicherfristen für die Kameraüberwachung - Das öffentliche Verfahrensverzeichnis gem. §4g Abs. 2 BDSG Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>