Kameraüberwachungsanlage an der Einmündung Büchelweg in die Meersburgerstraße

Anfrage an: Stadt Ravensburg

An der Kreuzung bzw. Einmündung Büchelweg/Meersburgerstraße fiel mir eine auf eigenem Masten installierte Kameraüberwachungsanlage auf, zu der ich ein paar Fragen an Sie habe:

- Aus welchem Anlass wurde die Anlage installiert?
- Wer ist Betreiber der Überwachungsanlage?
- Seit wann ist die Anlage in Betrieb?
- Welchen Blickwinkel erfasst die Anlage?
- Werden die erfassten Bilder mittels einer Software analysiert (Kennzeichen- oder Gesichtserkennung)?
- Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?
- Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für Ihre Sicherung verantwortlich?
- Wurde ermittelt, ob hier eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht und diese ggf. auch befolgt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An der Kreuzun…
An Stadt Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kameraüberwachungsanlage an der Einmündung Büchelweg in die Meersburgerstraße [#51909]
Datum
27. Januar 2019 15:33
An
Stadt Ravensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der Kreuzung bzw. Einmündung Büchelweg/Meersburgerstraße fiel mir eine auf eigenem Masten installierte Kameraüberwachungsanlage auf, zu der ich ein paar Fragen an Sie habe: - Aus welchem Anlass wurde die Anlage installiert? - Wer ist Betreiber der Überwachungsanlage? - Seit wann ist die Anlage in Betrieb? - Welchen Blickwinkel erfasst die Anlage? - Werden die erfassten Bilder mittels einer Software analysiert (Kennzeichen- oder Gesichtserkennung)? - Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert? - Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für Ihre Sicherung verantwortlich? - Wurde ermittelt, ob hier eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht und diese ggf. auch befolgt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ravensburg
Empfangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und kümmern uns um die Beantwortu…
Von
Stadt Ravensburg
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. Januar 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und kümmern uns um die Beantwortung Ihrer Fragen. Schon mal vorab die Info, dass es sich hier um eine Einrichtung handelt, die der Glätteüberwachung auf der Straße/Brücke dient. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Ravensburg
Sehr geehrtAntragsteller/in hier sind die Antworten zu Ihrem am 27.02.2019 gestellten Antrag auf Aktenauskunft na…
Von
Stadt Ravensburg
Betreff
771.03.001 // Kameraüberwachungsanlage an der Einmündung Büchelweg in die Meersburgerstraße [#51909]
Datum
6. Februar 2019 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hier sind die Antworten zu Ihrem am 27.02.2019 gestellten Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG): Aus welchem Anlass wurde die Anlage installiert: Videoüberwachung der Straßenverhältnisse: Sichtkontakt zur Beurteilung der Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse zur Verifizierung der Messdaten aus der Glättemeldeanlage Beweissicherung: Die Videobilder dienen zusätzlich zur Beweissicherung der Straßen und Witterungsverhältnissen bei Unfällen. Wer ist Betreiber der Überwachungsanlage: Die Stadt Ravensburg, Eigenbetrieb Betriebshof Ravensburg Seit wann ist die Anlage in Betrieb: Inbetriebnahme am 01.02.2018 Welchen Blickwinkel umfasst die Anlage: Blick auf die Straße im Kreuzungsbereich Büchelweg/Meersburger Straße Werden die erfassten Bilder mittels einer Software (Kennzeichen- oder Gesichtserkennung) analysiert? Nein. Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert? mindestens 24 Stunden, maximal 7 Tage Wo werden die Aufnahmen gespeichert und wer ist für die Sicherung verantwortlich? Speicherung: Bei der Boschung Mecatronic GmbH in Meppenheim, einem Dienstleister, der bundesweit Glättemeldeanlagen vertreibt. Der Dienstleister wurde auf die Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet. Verantwortung Sicherung: Stadt Ravensburg, Tiefbauamt Wurde ermittelt, ob hier eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 13 DSGVO besteht und diese ggf. auch befolgt? Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn personenbezogene Daten ermittelt werden. Es wird lediglich alle 10 Minuten ein Standbild aufgenommen. Das Standbild lässt keine Rückschlüsse auf die Fahrer der Fahrzeuge oder auf die Kennzeichen zu. Insoweit besteht keine Kennzeichnungspflicht. Zur besseren Transparenz werden die Masten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gekennzeichnet. Mit freundlichen Grüßen