Kammerbericht des BffK 2013 - Ergänzung

ergänzend zu meiner ersten Anfrage bitte ich Sie um folgende Angaben:
Bilanzgewinn 2011/2012
Beitragseinnahmen 2011/2012
Zahl der Mitglieder im Jahr 2011 (ggf. zu einem von Ihnen benannten Stichtag)
- Korrektur zur ersten Anfrage: Höhe der Wahlbeteiligung unter allen Mitgliedern bei den vergangenen Wahlen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2013
  • Frist
    2. März 2013
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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Zahnärztekammer Hamburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Kammerbericht des BffK 2013 - Ergänzung
Datum
29. Januar 2013 12:09
An
Zahnärztekammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
ergänzend zu meiner ersten Anfrage bitte ich Sie um folgende Angaben: Bilanzgewinn 2011/2012 Beitragseinnahmen 2011/2012 Zahl der Mitglieder im Jahr 2011 (ggf. zu einem von Ihnen benannten Stichtag) - Korrektur zur ersten Anfrage: Höhe der Wahlbeteiligung unter allen Mitgliedern bei den vergangenen Wahlen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Zahnärztekammer Hamburg
Ihre Anfrage Sehr geehrte Frau Herbst, zu Ihrer Anfrage senden wir Ihnen anliegendes Antwortschreiben. Fre…
Von
Zahnärztekammer Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
15. Februar 2013 10:50
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Herbst, zu Ihrer Anfrage senden wir Ihnen anliegendes Antwortschreiben. Freundliche Grüße Dr. Peter Kurz Hauptgeschäftsführer der Zahnärztekammer Hamburg
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
AW: Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Dr. Kurz, Besten Dank für Ihre Antwort. In Ihrem Schreiben vom 14. 02. 2013 …
An Zahnärztekammer Hamburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage
Datum
28. März 2013 10:08
An
Zahnärztekammer Hamburg
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Kurz, Besten Dank für Ihre Antwort. In Ihrem Schreiben vom 14. 02. 2013 stellen Sie die Auskunftspflicht der Kammern, die der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen, nach dem HmbTG in Frage "Wie die weiteren Hamburger Kammern haben auch wir Zweifel, ob eine Auskunftspflicht der Zahnärztekammer Hamburg nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz besteht." Dazu möchte ich Ihnen die Stellungnahme des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Dr. Moritz Karg weiterleiten: "Dem HmbBfDI ist bekannt, dass einige Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a. die Handwerkskammer die Auffassung vertreten, dass das HmbTG keine Anwendung auf diese findet. Dies Auffassung wird vom HmbBfDI in der Pauschalität nicht geteilt. Weder aus dem Gesetzestext des HmbTG noch aus dessen Begründung ergibt sich eine derartige Begrenzung des Anwendungsbereich des Gesetzes. So unterliegt zB die Handwerkskammer, wie es § 2 Abs. 5 HmbTG vorsieht, gemäß § 115 HwO der Aufsicht der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und steht damit unter der Kontrolle des Staates. Eine Auskunftspflicht von Körperschaften des öffentlichen Rechts wurde bereits unter dem alten IFG unstreitig angenommen. Es ist auch aus der historischen Entwicklung des Gesetzes heraus nicht anzunehmen, dass ein Weniger an staatlicher Transparenz mit dem Gesetz verfolgt werden sollte." Leider sind Sie in Ihrer Antwort nur teilweise auf die Fragen eingegangen. Daher bitte ich Sie noch einmal freundlich um die folgenden Informationen zur Zahnärztekammer Hamburg: Jahresabschluss: - Eigenkapital gesamt - Ausgleichsrücklage zum Stichtag 31.12. 2011/2012 - Liquiditätsrücklage zum Stichtag 31.12. 2011/2012 - andere Rücklagen zum Stichtag 31.12. 2011/2012 - Rückstellungen für Pensionen zum Stichtag 31.12. 2011/2012 - andere Rückstellungen zum Stichtag 31.12. 2011/2012 - Für wieviele Personen werden die Pensionsrückstellungen vorgehalten? - Bilanzgewinn 2011/2012 - Beitragseinnahmen 2011/2012 - Anteil der nicht berufstätigen Mitglieder (=vom Beitrag befreite Mitglieder) an der Gesamtzahl in Prozent - Sie schreiben: "Neben den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern sind in der Kammergeschäftsstelle auch hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt." - Wie viele sind es denn? - Mitgliedsbeiträge der Zahnärztekammer Hamburg für die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Hamburg e.V., die Bundeszahnärztekammer und den Verband Freier Berufe Hamburg - Spenden 2011/2012 an Vereine - mit der Beteiligung am Fortbildungsinstitut verbundener Umsatz - Hält die Zahnärztekammer außer der genannten keine weiteren Unternehmensbeteiligungen? Ausgelagerte Verpflichtungen: Sind Pensionsverpflichtungen bzw. Betriebsrenten ausgelagert? Falls ja: für wie viele Anspruchshalter? Über die Frage nach der Veröffentlichungspflicht der Kammern zu den Geschäftsführergehältern stehe ich in Kontakt mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
AW: AW: Ihre Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie uns weitere Informationen zur Zahnärzteka…
An Zahnärztekammer Hamburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage
Datum
14. Juni 2013 10:56
An
Zahnärztekammer Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie uns weitere Informationen zur Zahnärztekammer Hamburg -Zahl der Mitglieder (2011) -Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge (2011) -Einnahmen gesamt (2011) -durchschnittlicher Kammerbeitrag 2011 für zahlende Mitglieder Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst

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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Erinnerung an Informationsfreiheitsanfrage vom 14.6.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Zahnärztekammer Hamburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Erinnerung an Informationsfreiheitsanfrage vom 14.6.2013
Datum
16. Juli 2013 11:07
An
Zahnärztekammer Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage vom 14.6.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst