Kampa-Halle

Alle Gutachten zur Kampahalle

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kampa-Halle [#187057]
Datum
19. Mai 2020 17:15
An
Kreis Minden-Lübbecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Gutachten zur Kampahalle
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187057 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampa-Halle“ vom 19.05.2020 (#187057) wurde von …
An Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kampa-Halle [#187057]
Datum
23. Juni 2020 04:57
An
Kreis Minden-Lübbecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampa-Halle“ vom 19.05.2020 (#187057) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187057/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampa-Halle“ vom 19.05.2020 (#187057) wurde von …
An Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kampa-Halle [#187057]
Datum
8. Juli 2020 15:10
An
Kreis Minden-Lübbecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampa-Halle“ vom 19.05.2020 (#187057) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187057/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Minden-Lübbecke
Sehr [geschwärzt], durch [geschwärzt] habe ich die Information erhalten, dass Ihre Anfrage noch nicht behandelt w…
Von
Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Kampa-Halle [#187057]
Datum
16. Juli 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], durch [geschwärzt] habe ich die Information erhalten, dass Ihre Anfrage noch nicht behandelt wurde. Bitte entschuldigen Sie dieses Versäumnis. Leider können wir nach wie vor die Unterlagen nicht veröffentlichen oder herausgeben, da wir keine vollumfängliche Freigabe der Urheber der Unterlagen erhalten haben. Anbieten können wir Ihnen aber gerne eine Akteneinsicht in der Kreisverwaltung vorzunehmen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Zur Abstimmung eines Termins wenden Sie sich bitte an [geschwärzt], Telefonnummer: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kampa-Halle“ [#187057] [#187057]
Datum
16. Juli 2020 09:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der zu erwartende Umfang der Gutachten das überschreitet was durch eine Einzelpererfasst und wiedergegeben werden könnte. Ferner muss angenommen werden, dass die Einsicht nehmende Person keine Kopien anfertigen darf. Somit ist die anschließende Unterrichtung der Öffentlichkeit, die in diesem Fall ein großes Interesse an den Gutachten verfolgt, nur eingeschränkt möglich. Ich bitte daher um Vermittlung für die schriftliche Übersendung der Gutachten, wie ursprünglich angefragt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 187057.pdf Anfragenr: 187057 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kampa-Halle“ [#187057] [#187057]
Datum
16. Juli 2020 09:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.07.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 19.5.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 19.5.2020
Datum
14. August 2020 15:57
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.5.2020 Aktenzeichen: [geschwärzt] ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zusendung aller Gutachten zur Kampahalle über die Seite von Frag den Staat, https://fragdenstaat.de/anfrage/kampa-halle/, gestellt zu haben. In Ihrer Rückmeldung vom 16.7. teilten Sie ihm mit, die Gutachten aus Gründen des Urheberrechtsschutzes nicht veröffentlichen bzw. herausgeben zu können. Stattdessen haben Sie ihm angeboten, die Unterlagen vor Ort einsehen zu können. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Nach meiner Einschätzung dürfte die Frage, ob der Antrag auf Zusendung aus urheberrechtlichen Gründen abgelehnt werden muss, von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung der mit dem externen Gutachter getroffenen Nutzungsvereinbarung abhängen. Dazu wäre zunächst zu fragen, ob eine solche Nutzungsvereinbarung überhaupt geschlossen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, käme die Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG zur Anwendung: Wird ein Gutachten auf vertraglicher Grundlage und gegen Entgelt für behördliche Zwecke erstellt, kann aus dem Vertragszweck die Übertragung von Nutzungsrechten abgeleitet werden, vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl., § 6 Rn. 61. Nach VG Frankfurt vom 12.3.2008, 7 E 5426/06 folgt daraus: "Bei Gutachten, die im Auftrag der Beklagten durch Private erstellt werden, ist jedoch zu beachten, dass das der Behörde als Auftraggeber eingeräumte Nutzungsrecht zur behördlichen Aufgabenerfüllung auch das Recht der Behörde zur Informationserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfasst (vgl. Berger, in: Berger u.a., § 6 Rdnr. 11). Dies erlaubt auch im Rahmen der Akteneinsicht das Erstellen von Kopien des im Auftrag der Beklagten durch ... erstellten Sondergutachtens." Vor diesem Hintergrund bitte ich darum, die Ablehnung des Antrags zu überdenken und um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.5.2020 [#187057] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheit…
An Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.5.2020 [#187057]
Datum
22. August 2020 09:19
An
Kreis Minden-Lübbecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampa-Halle“ vom 19.05.2020 (#187057) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187057/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Minden-Lübbecke
Ihre Anforderung von Unterlagen Sehr geehrteAntragsteller/in nach erneuter Prüfung der Rechtslage unter Berücksic…
Von
Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
Ihre Anforderung von Unterlagen
Datum
26. August 2020 16:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach erneuter Prüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung der Ausführungen der Landesdatenschutzbeauftragten ist beabsichtigt, Ihnen die angeforderten Gutachten zukommen zu lassen. Wunschgemäß informiere ich Sie vorab darüber, dass ein Absehen von der Erhebung der Kosten gem. § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen nicht beabsichtigt ist, da ich keinen Anhaltspunkt dafür habe, dass dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, geboten erscheint. Die Gebühr wird entsprechend dem mit der Informationserteilung verbundenen Aufwand bemessen. Derzeit ist beabsichtigt, sie in Höhe von 50,00 Euro zu bemessen. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Minden-Lübbecke
Sehr geehrt*** ******************* als Anlage erhalten Sie die von Ihnen angeforderten Informationen/Unterlagen. …
Von
Kreis Minden-Lübbecke
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Briefpost
Betreff
Angeforderte Gutachten zur Kampa-Halle
Datum
28. August 2020
Status
Sehr geehrt*** ******************* als Anlage erhalten Sie die von Ihnen angeforderten Informationen/Unterlagen. Den entsprechenden Gebührenbescheid erhalten Sie mit gesonderter Post. Mit freundlichen Grüßen