Kampagne "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRB DICH ALS #OFFIZIER"

Am 14.12.2018 wurde auf dem YouTube-Kanal "Bundeswehr Exclusive" ein Video mit dem Titel "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRD DICH ALS #OFFIZIER" hochgeladen.
Wurde im Rahmen dieser Kampagne noch weitere Medien wie z.B. Plakate genutzt, oder ist das o.g. Video alleinstehend?
Wie viel wurde für die Produktion ausgegeben?
Wie viel kostet das Anzeigen als Werbung auf der Videoplattform YouTube?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2018
  • Frist
    19. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 14.12.2018 wu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kampagne "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRB DICH ALS #OFFIZIER" [#35229]
Datum
18. Dezember 2018 10:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 14.12.2018 wurde auf dem YouTube-Kanal "Bundeswehr Exclusive" ein Video mit dem Titel "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRD DICH ALS #OFFIZIER" hochgeladen. Wurde im Rahmen dieser Kampagne noch weitere Medien wie z.B. Plakate genutzt, oder ist das o.g. Video alleinstehend? Wie viel wurde für die Produktion ausgegeben? Wie viel kostet das Anzeigen als Werbung auf der Videoplattform YouTube?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-912 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.12.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage Kampagne "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRB DICH ALS #OFFIZIER" [#35229]
Datum
18. Dezember 2018 14:17
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-912 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 18. Dezember 2018. Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-912 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-912 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.12.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage Kampagne "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRB DICH ALS #OFFIZIER" [#35229]
Datum
9. Januar 2019 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-912 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.12.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-912 vom 18.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 18. Dezember 2018 haben Sie unter Hinweis auf das YouTube-Video "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRB DICH ALS #OFFIZIER" darum gebeten, Ihnen die Fragestellungen: 1.) "Wurde im Rahmen dieser Kampagne noch weitere Medien wie z.B. Plakate genutzt, oder ist das o.g. Video alleinstehend?" 2.) "Wie viel wurde für die Produktion ausgegeben?" 3.) "Wie viel kostet das Anzeigen als Werbung auf der Videoplattform YouTube?" zu beantworten. Hierzu teile ich Ihnen mit: zu 1.) Das Video ist nicht alleinstehend. Im Rahmen der bundesweit ausgespielten Berufe-Kampagne werden neben Onlinemedien auch Printmedien, Social-Media-Kanäle und Out-of-home-Media genutzt. zu 2.) Bei dem Video handelt es sich um bereits vorhandenes Filmmaterial, sodass hierfür keine weiteren Produktionskosten entstanden sind. zu 3.) Die Informationen zu den Kosten können gegenwärtig nicht offengelegt werden. Durch die Offenlegung der mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgeltregelung könnten dessen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt sein. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat (§ 6 S. 2 IFG). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist mir allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr erwägen, der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen, bitte ich zudem zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Abschließend weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang bei Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens auf Grund des deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Daher werden voraussichtlich Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem geäußerten Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) zur Anwendung kommen wird. Danach beträgt die Gebührenhöhe 30 bis 250 Euro. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie Ihren Antrag hinsichtlich der Frage 3 aufrecht erhalten und zur Übernahme der ggf. entstehenden Kosten bereit sind oder ob Sie diesen insoweit abändern, zurückziehen oder für erledigt erklären möchten. Um sicherzustellen, dass Ihre Rückantwort auch in Abwesenheitsfällen zeitgerecht berücksichtigt werden kann, bitte ich zudem, diese an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Antwort. Die Frage 3 ziehe ich hiermit zurück und möchte m…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: IFG-Anfrage Kampagne "FOLGE DEINER BERUFUNG | BEWIRB DICH ALS #OFFIZIER" [#35229]
Datum
9. Januar 2019 17:29
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Antwort. Die Frage 3 ziehe ich hiermit zurück und möchte meinen Antrag für erledigt erklären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in