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Kampagne "Sei.Berlin.de"

Im Rahmen der Kampagne "Sei.Berlin.de" werden Verwaltungsakte als Werbeträger benutzt. Auf Verwaltungsakten wird die Marke "be Berlin" eingesetzt.

Da der Fluss an Verwaltungsakten in der Verwaltung praktisch nie abreist, und praktisch jeden Tag zur Verfügung steht, sind besonders Verwaltungsakte kostenlose Werbeträger.

1. Welche Stelle ist für Werbeträger "Verwaltungsakte" im Berlin zuständig?
2. Wird innerhalb der Kampagne "Sei.Berlin.de" nur die Marke "be Berlin" auf Verwaltungsakten eingesetzt oder kann auf jedem Verwaltungsakt jede beliebige Marke drauf? An welche Stelle kann man sich wenden, um auf Verwaltungsakten eigene Marke zu platzieren? Ist dafür der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei (Berlin) zuständig?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kampagne "Sei.Berlin.de" [#25127]
Datum
1. November 2017 17:44
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Kampagne "Sei.Berlin.de" werden Verwaltungsakte als Werbeträger benutzt. Auf Verwaltungsakten wird die Marke "be Berlin" eingesetzt. Da der Fluss an Verwaltungsakten in der Verwaltung praktisch nie abreist, und praktisch jeden Tag zur Verfügung steht, sind besonders Verwaltungsakte kostenlose Werbeträger. 1. Welche Stelle ist für Werbeträger "Verwaltungsakte" im Berlin zuständig? 2. Wird innerhalb der Kampagne "Sei.Berlin.de" nur die Marke "be Berlin" auf Verwaltungsakten eingesetzt oder kann auf jedem Verwaltungsakt jede beliebige Marke drauf? An welche Stelle kann man sich wenden, um auf Verwaltungsakten eigene Marke zu platzieren? Ist dafür der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei (Berlin) zuständig? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Bezüglich Ihrer Frage, kann ich Ihnen insofern mitteilen, dass ein Verwaltungsakt (häufig auch Bescheid) eine Hand…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezüglich Ihrer Frage, kann ich Ihnen insofern mitteilen, dass ein Verwaltungsakt (häufig auch Bescheid) eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung ist. Da Sie vermutlich die Logos (also das Corporate Design) auf offiziellen Briefen der Verwaltung meinen, kann ich Ihnen mitteilen, dass diese der jeweiligen Behörde vorbehalten sind. Es ist nicht möglich eigene Marken (Bspw. Werbung, Firmenlogo von privaten Unternehmen usw.) auf einen Verwaltungsakt zu drucken. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link https://www.berlin.de/rbmskzl/service/corporate-design/
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