Kampagne „#WasGehtThueringen“

1) Die Gesamtkonzeption der Informationskampagne „#WasGehtThueringen“ 2017 und 2018 (darunter fallen Website, YouTube-Kampagne, Instagram-Kampagne, Anzeigenschaltungen, Informationsmaterialien, usw.)
2) Liste aller Beteiligten und genutzten Medienkanäle
3) Abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen im Rahmen dieser Kampagne (z. B. mit den YouTube- und Instagram-Influencern, den drei Fotokünstlern, den Thüringer Hochschulen, der Leadagentur KNSK, Intermate Media GmbH, usw.)
4) Aufstellung der Kosten im Rahmen dieser Kampagne

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    1. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    2000,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die G…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kampagne „#WasGehtThueringen“ [#63108]
Datum
29. März 2019 00:20
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Gesamtkonzeption der Informationskampagne „#WasGehtThueringen“ 2017 und 2018 (darunter fallen Website, YouTube-Kampagne, Instagram-Kampagne, Anzeigenschaltungen, Informationsmaterialien, usw.) 2) Liste aller Beteiligten und genutzten Medienkanäle 3) Abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen im Rahmen dieser Kampagne (z. B. mit den YouTube- und Instagram-Influencern, den drei Fotokünstlern, den Thüringer Hochschulen, der Leadagentur KNSK, Intermate Media GmbH, usw.) 4) Aufstellung der Kosten im Rahmen dieser Kampagne
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Ihre Anfrage zur Thüringer Hochschulkampagne der Jahre 2017 und 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom…
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Ihre Anfrage zur Thüringer Hochschulkampagne der Jahre 2017 und 2018
Datum
8. April 2019 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 29.3. ist bei uns eingegangen. Nach §10 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes fallen für die Beantwortung Verwaltungsgebühren an. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage kann ich Ihnen vorschlagen: Die Beantwortung Ihrer Fragen 1 und 4 auf einem recht aggregierten Niveau: 328 € Die ausführliche Beantwortung der Fragen 1 und 4: 1.312 € Bitte beachten Sie, dass eine Antwort zu den Fragen 2 und 3 datenschutzrechtlich problematisch ist. Sollten Sie die Beantwortung – soweit sie möglich ist – wünschen, würden hier zusätzliche Kosten für eine juristische Bewertung der Unterlagen und Anfragen bei den betroffenen Einzelpersonen anfallen. Geschätzte Höhe für die Beantwortung der beiden Fragen: 1.640 € Mit freundlichen Grüßen,