Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Aufstellung über die im Rahmen der heute gestarteten Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch aufgewendeten Haushaltsmittel -> aufgeteilt nach
1. Agentur- und Grafikkosten
2. kostenpflichtige Veröffentlichungen in Tageszeitungen etc.
3. Kosten für Poster, Plakatierungen,Onlineanzeigen und sonstiges

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Aufstellung über die im Rahme…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch [#168567]
Datum
14. Oktober 2019 16:45
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Aufstellung über die im Rahmen der heute gestarteten Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch aufgewendeten Haushaltsmittel -> aufgeteilt nach 1. Agentur- und Grafikkosten 2. kostenpflichtige Veröffentlichungen in Tageszeitungen etc. 3. Kosten für Poster, Plakatierungen,Onlineanzeigen und sonstiges Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Finanzen
Anliegendes IFG-Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen ste…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Datum
21. Oktober 2019 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes IFG-Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie künftig Anträge stellen können. Mit Ihren Anliegen, die kein IFG-Antrag i. S. d. G. sind, können Sie sich gern über den gleichen Link an das Bürgerreferat des BMF wenden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 21.10.2019 teilen Sie mir mit, dass es erhebliche Zweifel an …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch [#168567]
Datum
22. Oktober 2019 17:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 21.10.2019 teilen Sie mir mit, dass es erhebliche Zweifel an der Existenz einer Person mit dem Namen „Antragsteller/in Antragsteller/in“ gebe. In einem Land, dass tausenden Personen, bei denen es nun wirklich Zweifel an deren tatsächlichen Existenz gibt, finanzielle Unterstützung in Asylverfahren gewährt hat und gewährt, kann ich diese Aussage nur als blanke Ironie auffassen. Da es den Staatsdienern in diesem Land ja augenscheinlich sowieso nicht möglich ist, Identitäten zu überprüfen, frage ich mich weiterhin nach der Sinnhaftigkeit Ihres Antwortschreibens und fordere Sie auf, mir unverzüglich den gesetzlichen garantieren Informationszugang zu gewähren Antragsteller/in Antragsteller/in Rue des Abbés Comtes 7 5030 Gembloux Belgien Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168567

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Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/19/10231 Sehr geehrteAntragsteller/in der im November 2019 an die von Ihnen angegebene Adresse üb…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: IFG - Kampagne zum neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch [#168567]
Datum
15. April 2020 11:44
Status
V B 5 - O 1319/19/10231 Sehr geehrteAntragsteller/in der im November 2019 an die von Ihnen angegebene Adresse übersandte Bescheid wurde jetzt an BMF als "unzustellbar" zurückschickt. Die Zustellung war an der angegebenen Adresse nicht oder nicht mehr möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen