Kampfmitel

Sehr geehrte Damen und Herren,

> ich frage an, ob noch Kampfmittel aus dem letzten Krieg existieren in Hamburg,speziell im Stadtteil Horn und zwar im Bereich Horner Rennbahn, Manshardtstraße,Speckenreye
> Gibt es dazu Gutachten? und wenn ja ist Akteneinsicht möglich?
>
> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
>
> Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
>
> Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
>
> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
>
> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Linda P.
>
>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
  • 0 Follower:innen
Linda P.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Katastrophenschutz Hamburg Details
Von
Linda P.
Betreff
Kampfmitel [#181426]
Datum
26. Februar 2020 19:42
An
Katastrophenschutz Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Sehr geehrte<< Anrede >> > ich frage an, ob noch Kampfmittel aus dem letzten Krieg existieren in Hamburg,speziell im Stadtteil Horn und zwar im Bereich Horner Rennbahn, Manshardtstraße,Speckenreye > Gibt es dazu Gutachten? und wenn ja ist Akteneinsicht möglich? > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. > > Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. > > Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > Linda P. > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Linda P. Anfragenr: 181426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181426
Linda P.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampfmitel“ vom 26.02.2020 (#181426) wur…
An Katastrophenschutz Hamburg Details
Von
Linda P.
Betreff
AW: Kampfmitel [#181426]
Datum
29. März 2020 15:22
An
Katastrophenschutz Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kampfmitel“ vom 26.02.2020 (#181426) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Linda P. Anfragenr: 181426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181426
Katastrophenschutz Hamburg
Zur Anfrage HmbTG; Betreff: Kampfmittel in Horn [#181426] Sehr geehrte Frau P., vor dem Hintergrund der aktuelle…
Von
Katastrophenschutz Hamburg
Betreff
Zur Anfrage HmbTG; Betreff: Kampfmittel in Horn [#181426]
Datum
1. April 2020 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau P., vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind die Strukturen der Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg hoch belastet. Aus diesem Grund können wir Ihre Anfrage erst jetzt beantworten und bitten die Verzögerung zu entschuldigen. Die Daten zu einem Kampfmittelverdacht und/oder zu einem Kampfmittelfund fallen als schützenswerte personenbezogene Daten unter das Datenschutzgesetz, da sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wert eines Grundstücks stehen. Die Einsichtnahme in die zu den Grundstücken geführten Akten ist auf Grundeigentümer und von Ihnen Bevollmächtigte begrenzt. Sofern Sie einen förmlichen Bescheid wünschen, bitte ich - unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift - bis zum 07.04.2020 um eine entsprechende Mitteilung. Bitte wenden Sie sich dabei für eine etwaige Rückantwort an das Ihnen schon bekannte Eingangspostfach (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), da das von mir verwendete Absende-Postfach keine Mails empfangen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Linda P.
AW: Zur Anfrage HmbTG; Betreff: Kampfmittel in Horn [#181426] Sehr geehrte<< Anrede >> ...> ich fr…
An Katastrophenschutz Hamburg Details
Von
Linda P.
Betreff
AW: Zur Anfrage HmbTG; Betreff: Kampfmittel in Horn [#181426]
Datum
6. Juni 2020 23:23
An
Katastrophenschutz Hamburg
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...> ich frage an, ob noch Kampfmittel aus dem letzten Krieg existieren in Hamburg,speziell im Stadtteil Horn und zwar im Bereich Horner Rennbahn, Manshardtstraße,Speckenreye > Gibt es dazu Gutachten? und wenn ja ist Akteneinsicht möglich? Mit freundlichen Grüßen Linda P. Anfragenr: 181426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181426