Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen sie mir eine Auskunft aus dem Verdachtsflächenkataster für die Fläche des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langefort 5, 22307 Hamburg.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen sie mir e…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium [#11809]
Datum
5. November 2015 10:22
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen sie mir eine Auskunft aus dem Verdachtsflächenkataster für die Fläche des Margaretha-Rothe-Gymnasiums, Langefort 5, 22307 Hamburg. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist heute hier eingegange…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium [#11809]
Datum
5. November 2015 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist heute hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
An <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (Hm…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium [#11809]
Datum
25. November 2015 20:06
Status
Anfrage abgeschlossen
An <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) hier: Ihr Antrag vom 5.11.2015 Sehr geehrter Herr Kahnt, auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) haben Sie ein Recht auf Erhalt von Informationen nach § 2 Abs. 1 HmbTG. Nach § 2 Absatz 1 HmbTG sind Informationen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 1 HmbTG konkretisiert die "Informationen" als alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, insbesondere Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten sowie Tonaufzeichnungen unabhängig von der Art des Speichermediums. Sie können elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sein. Das HmbTG generiert allerdings keinen Anspruch auf die Beantwortung von allgemeinen Fragen oder die Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgehen. Auskünfte aus dem Verdachtsflächenkataster sind gebührenpflichtig und werden nur auf Antrag erteilt von Feuerwehr Hamburg Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) Billstraße 87 20539 Hamburg Weitere Informationen dazu finden Sie z.B. unter http://www.hamburg.de/gefahrenerkundung. Auskünfte aus dem Verdachtsflächenkataster nach der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO) vom 13. Dezember 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2014, werden auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 erteilt. §7 Verdachtsflächenkataster (1) Die zuständige Behörde führt ein Verdachtsflächenkataster, aus dem sich insbesondere ergibt, 1. welche Flächen als Verdachtsflächen nach § 1 Absatz 4 eingestuft sind und 2. welche Flächen als kampfmittelfrei gelten. Sind Flächen nicht nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 eingestuft, ist für diese bisher keine Gefahrenerkundung erfolgt. (2) Für Auskünfte aus dem Verdachtsflächenkataster gelten die Regelungen über das Liegenschaftskataster in § 13 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes vom 20. April 2005 (HmbGVBl. S. 135), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503, 529), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Für den automatisierten Abruf von Daten des Verdachtsflächenkatasters durch öffentliche Baudienststellen gilt § 14 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes entsprechend. (3) Die zuständige Behörde ist verpflichtet, der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer und der Besitzerin bzw. dem Besitzer einer Verdachtsfläche Einsicht in das Verdachtsflächenkataster, die betreffenden Luftbilder oder Akten zu gewähren. (4) Wird eine bisher als kampfmittelfrei geltende Fläche auf Grund neuer Erkenntnisse als Verdachtsfläche eingestuft, teilt die zuständige Behörde der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer dies von Amts wegen unverzüglich mit. Das Hamburgische Vermessungsgesetz führt dazu unter §13 weiter aus: §13 Übermittlung von Daten des Liegenschaftskatasters (1) Den Eigentümerinnen oder Eigentümern und Inhaberinnen oder Inhabern von grundstücksgleichen Rechten an einem Flurstück sind die Daten des Liegenschaftskatasters für dieses Flurstück auf Antrag zu übermitteln. (2) An jedermann können Daten des Liegenschaftskatasters auf Antrag übermittelt werden, soweit öffentliche und private Belange nicht entgegenstehen. Für personenbezogene Daten (§ 11 Absatz 3 Nummer 4) gilt dies nur, wenn darüber hinaus ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung nicht überwiegt. (3) An öffentliche Stellen können die Daten des Liegenschaftskatasters ... Einsicht in eine ggf. erfolgte Auskunft aus dem Verdachtsflächenkataster oder einer Luftbildauswertung kann Ihnen nur der Eigentümer des Fläche gewähren. Nach den hier zugänglichen Informationen ist das Margaretha-Rothe-Gymnasium eine öffentliche Hamburger Schule und gehört daher organisatorisch zur Behörde für Schule und Bildung. Diese bedient sich für bauliche Betreuung und Unterhaltung von Schulen des Landesbetriebes Schulbau Hamburg. Wenden Sie sich daher bitte an den Landesbetrieb Schulbau Hamburg bzw. die Behörde für Schule und Bildung. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde für Inneres und Sport ist nicht vorgesehen und somit als (Teil-)Ablehnung ihres Antrages zu werten. Nach § 13 Absatz 2 HmbTG muss die Ablehnung eines Antrages durch schriftlichen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung erfolgen. Sollten Sie die Erteilung eines schriftlichen Bescheides wünschen, bitte ich um diesbezügliche Mitteilung und Übermittlung einer zustellfähigen Anschrift. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass allein schon dieser Bescheid für Sie gebührenpflichtig wäre. Sollte ich innerhalb von 4 Wochen keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag mit dieser Antwort erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Kahnt
Sehr geehrte Damen und Herren, die Erteilung eines schriftlichen Bescheides ist nicht erforderlich. Ich ziehe me…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Kampfmittelsondierung auf dem Schulgelände Margaretha-Rothe-Gymnasium [#11809]
Datum
26. November 2015 06:32
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Erteilung eines schriftlichen Bescheides ist nicht erforderlich. Ich ziehe meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>