Kandidierendenliste und Wahlergebnisse

Wie bereits seit August 2013 mehrfach von der Hochschulgruppe unabhängiges Fachschaftenforum (uFaFo) angefragt bitte ich den AStA der Uni Münster um Zusendung der Liste der Kandidierenden zur StuPa-Wahl von 1995-2006, wenn möglich mit Wahlergebniss. Sollten die Daten für bestimmte Jahre
nicht mehr verfügbar sein, bitte ich um Zusendung der StuPa-Protokolle aus diesen Jahren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2014
  • Frist
    19. August 2014
  • Ein:e Follower:in
Jörg Rostek
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der Universität Münster Details
Von
Jörg Rostek
Betreff
Kandidierendenliste und Wahlergebnisse [#6741]
Datum
18. Juli 2014 16:08
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie bereits seit August 2013 mehrfach von der Hochschulgruppe unabhängiges Fachschaftenforum (uFaFo) angefragt bitte ich den AStA der Uni Münster um Zusendung der Liste der Kandidierenden zur StuPa-Wahl von 1995-2006, wenn möglich mit Wahlergebniss. Sollten die Daten für bestimmte Jahre nicht mehr verfügbar sein, bitte ich um Zusendung der StuPa-Protokolle aus diesen Jahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jörg Rostek <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Rostek
Jörg Rostek
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kandidierendenliste und Wahlergebnisse&qu…
An AStA der Universität Münster Details
Von
Jörg Rostek
Betreff
AW: Kandidierendenliste und Wahlergebnisse [#6741]
Datum
4. November 2014 14:59
An
AStA der Universität Münster
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kandidierendenliste und Wahlergebnisse" vom 18.07.2014 (#6741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 78 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Rostek Anfragenr: 6741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AStA der Universität Münster
Sehr geehrter Herr Rostek, lieber Jörg, die von Ihnen angefragte Kandidierendenliste sowie die die Wahlergebnisse…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Kandidierendenliste und Wahlergebnisse [#6741]
Datum
19. November 2014 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rostek, lieber Jörg, die von Ihnen angefragte Kandidierendenliste sowie die die Wahlergebnisse des betreffenden Zeitraums liegen mir nicht vor. Für die Verfasste Studierendenschaft besteht dazu auch keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Um die entsprechenden Daten in Erfahrung zu bringen, empfehle ich, sich ans Universitätsarchiv zu wenden. Auch die alternativ von Ihnen angefragten Protokolle des Studierendenparlaments liegen mir nicht vor. Hier besteht ebenfalls keine Aufbewahrungsfrist. Nach intensiver Recherche ist es uns dennoch gelungen, einige wenige Protokolle aus dem entsprechenden Zeitraum aufzufinden, die ich Ihnen im Anhang zukommen lasse. Beste Grüße Marius Kühne.