Kanzlerduell

Anfrage an: Bundeskartellamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf das "Kanzlerduell" vom 1. September 2013 zwischen Angela Merkel und Peer Steinbrück möchte ich Sie bitten mir Informationen zu übersenden, welche Auskunft über die Verwendung von Telepromtern durch Angela Merkel während der Sendung sowie die genauen Termine der Proben für die Livesendung beinhalten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2015
  • Frist
    13. März 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf das "Kanzlerduell" vom 1. Sep…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kanzlerduell [#8618]
Datum
7. Februar 2015 00:40
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf das "Kanzlerduell" vom 1. September 2013 zwischen Angela Merkel und Peer Steinbrück möchte ich Sie bitten mir Informationen zu übersenden, welche Auskunft über die Verwendung von Telepromtern durch Angela Merkel während der Sendung sowie die genauen Termine der Proben für die Livesendung beinhalten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundeskartellamt ist in dieser Sache jedoch der f…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Kanzlerduell [#8618]
Datum
9. Februar 2015 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundeskartellamt ist in dieser Sache jedoch der falsche Ansprechpartner. Die von Ihnen angefragten Informationen lagen und liegen uns nicht vor. Uns ist auch nicht bekannt, wer über solche Informationen verfügte oder verfügt. zu wenden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Versehentlich habe ich die vorherige Email an Ihre B…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kanzlerduell [#8618]
Datum
9. Februar 2015 18:09
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Versehentlich habe ich die vorherige Email an Ihre Behörde versandt und bitte dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>