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Karlsruher Münzskandal

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Alle Unterlagen, die Ihnen zum Karlsruher Münzskandal zur Verfügung stehen.

Sind Ihnen ähnliche Sachverhalte bekannt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlage…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Karlsruher Münzskandal [#30608]
Datum
6. Juni 2018 19:31
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, die Ihnen zum Karlsruher Münzskandal zur Verfügung stehen. Sind Ihnen ähnliche Sachverhalte bekannt ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2018/005322 bearbeitet. Bi…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung 2018/005322 zu Ihrer Mail 'WG: Karlsruher Münzskandal [#30608]'
Datum
25. Juni 2018 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Mail ist bei uns eingegangen und wird unter der Nummer 2018/005322 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Rueckfragen immer unsere Bearbeitungsnummer an. Wenn Sie die Antwortfunktion Ihres E-Mail Programms verwenden, wird die Bearbeitungsnummer automatisch in die Betreffzeile übernommen. Mit freundlichen Grueßen DEUTSCHE BUNDESBANK Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main Tel. +49 69 9566 - 3511 oder 3512 Fax: +49 69 9566 - 3077 http://www.bundesbank.de

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 6. Juni 2018 betreffend den "Karlsruher Münzskandal" k…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage 2018/005322 - WG: Karlsruher Münzskandal [#30608]
Datum
25. Juni 2018 11:09
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 6. Juni 2018 betreffend den "Karlsruher Münzskandal" konnten wir in unserem historischen Archiv zwei Akten ermitteln. Diese beschäftigen sich zum einen mit dem Sachverhalt der illegalen Nachprägung von Münzen in der Münze Karlsruhe, zum anderen mit den Vorwürfen eines Münzsammlers gegen die Deutsche Bundesbank wegen Münzfälschungen in der Münze Karlsruhe. Die Akten lauten wie folgt: Akte B 330-27932 : Strafverfahren gegen Willy Ott, Stefan Heiling und Klaus Fetzner wegen Falschmünzerei in der Staatlichen Münze Karlsruhe - Vernehmungsprotokolle, Prozessunterlagen, Zeitschriften- und Zeitungsartikel Akte B 330-23250: Münzfälschungen in der Münze Karlsruhe.- Vorwürfe von P. Kaplan gegen die Deutsche Bundesbank einschließlich Strafanzeige und Eingaben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Strafverfahren: Schriftwechsel, Prozeßunterlagen, Vermerke der Hauptabteilungen R und H, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel Da bei beiden Akten die Schutzfrist von 30 Jahren abgelaufen ist, besteht hieran gemäß § 11 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) ein archivrechtlicher Nutzungsanspruch. Hiernach steht jedermann auf Antrag zu, Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind und sich in der Verfügungsgewalt einer öffentlichen Stelle des Bundes befinden, nach Maßgabe des Gesetzes zu nutzen. Dies beinhaltet die Möglichkeit einer Einsichtnahme der Unterlagen im Archiv. Dieser Anspruch geht dem Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als spezialgesetzliche Regelung gemäß § 1 Abs. 3 IFG vor. Da das IFG nicht einschlägig ist, möchten wir Sie daher bitten, sich an unser historisches Archiv zu wenden, um dort Einsichtnahme in die o.g. Akten zu beantragen. Informationen und Kontaktdaten zum historischen Archiv finden Sie hier: https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Bibliothek_und_Archiv/Historisches_Archiv/historisches_archiv.html Auf der Seite des Historischen Archivs besteht zudem die Möglichkeit einer weitergehenden Online Recherche. Mit freundlichen Grüßen
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