Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung"

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Unter
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Funkloecher-Schwarz-Rot-will-genauen-Atlas-zur-Netzabdeckung-4456011.html
heißt es:
"Die Bundesnetzagentur soll künftig eine Karte über die 'tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung' veröffentlichen.
Ausgewiesen werden müssen dabei auch 'lokale Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie'.
Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, die dafür benötigten Daten an die Regulierungsbehörde zu liefern.
Auf eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag geeinigt."

Und unter
https://www.golem.de/news/bundesverkehrsminister-funkloch-app-der-bundesnetzagentur-steht-bereit-1810-137402.html
heißt es:
"Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: 'Die nun veröffentlichte App ist ein erster Schritt. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Funklöcher zu erfassen und zu melden. 2019 werden die Ergebnisse in einer Karte öffentlich zugänglich gemacht. Hierfür ist es erforderlich, dass möglichst viele Daten vorliegen, um einen großen Bereich abdecken zu können.'"

Meine Frage:

Wo kann diese Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" eingesehen werden ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.h…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" [#170510]
Datum
16. November 2019 23:29
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/Funkloecher-Schwarz-Rot-will-genauen-Atlas-zur-Netzabdeckung-4456011.html heißt es: "Die Bundesnetzagentur soll künftig eine Karte über die 'tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung' veröffentlichen. Ausgewiesen werden müssen dabei auch 'lokale Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie'. Die Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, die dafür benötigten Daten an die Regulierungsbehörde zu liefern. Auf eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag geeinigt." Und unter https://www.golem.de/news/bundesverkehrsminister-funkloch-app-der-bundesnetzagentur-steht-bereit-1810-137402.html heißt es: "Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: 'Die nun veröffentlichte App ist ein erster Schritt. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Funklöcher zu erfassen und zu melden. 2019 werden die Ergebnisse in einer Karte öffentlich zugänglich gemacht. Hierfür ist es erforderlich, dass möglichst viele Daten vorliegen, um einen großen Bereich abdecken zu können.'" Meine Frage: Wo kann diese Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" eingesehen werden ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Die Bundesnet…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" [#170510]
Datum
19. November 2019 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: Die Bundesnetzagentur hat am 7. November 2019 eine Karte mit den bisherigen Ergebnissen der Messungen mit der Funkloch-App veröffentlicht. Die Karte ist unter https://breitbandmessung.de/kartenansicht-funkloch abrufbar. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur zeitnah die Versorgung mit Mobilfunkdiensten in einer Karte bereitstellen. Hierdurch sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten die Netzabdeckung der Mobilfunknetzbetreiber miteinander zu vergleichen. Einen konkreten Termin für die Veröffentlichung kann ich Ihnen leider noch nicht nennen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den link und die Informationen zu der zukünftigen Karte mit der Ver…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Karte über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" [#170510]
Datum
19. November 2019 13:05
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den link und die Informationen zu der zukünftigen Karte mit der Versorgung mit Mobilfunkdiensten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170510