Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019)

- alle Karten/Geodaten rund um den Hambacher Forst - insbesondere solcher, die im Rahmen der Räumungsvorbereitungen der baulichen Anlagen (Baumhäuser/Bodenstrukturen) erstellt wurden. Aus den Jahren 2014-2019.

Dazu möchte ich insbesondere auf die Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten NRW hinweisen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
16. Januar 2019 02:14
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Karten/Geodaten rund um den Hambacher Forst - insbesondere solcher, die im Rahmen der Räumungsvorbereitungen der baulichen Anlagen (Baumhäuser/Bodenstrukturen) erstellt wurden. Aus den Jahren 2014-2019. Dazu möchte ich insbesondere auf die Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten NRW hinweisen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Lilith Wittmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hamba…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
19. Februar 2019 09:05
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019)“ vom 16.01.2019 (#43355) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann Anfragenr: 43355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Kerpen
Guten Tag Frau Wittmann, zunächst bitte ich die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Im Zug…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
26. Februar 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag Frau Wittmann, zunächst bitte ich die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Im Zuge der Räumungsaktion im September letzten Jahres wurde der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kerpen durch die Polizei eine als Verschlusssache gekennzeichnete Objektakte zur Verfügung gestellt. Zurzeit wird mit der Polizei abgestimmt, ob diese Akte zur Verfügung gestellt werden kann. Nach erfolgter Abstimmung werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Lilith Wittmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hamba…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
26. April 2019 07:36
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019)“ vom 16.01.2019 (#43355) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Es sind mittlerweile über 2 Monate seit der angekündigten Abstimmung mit der Polizei Aachen verstrichen. Ich möchte Sie daher bitten, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 43355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Lilith Wittmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
9. Mai 2019 22:18
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019)“ vom 16.01.2019 (#43355) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 43355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Lilith Wittmann
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019)“ [#43355] [#43355]
Datum
11. Juli 2019 15:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/43355 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir von der Behörde vor mehreren Monaten die Übersendung einer Objektakte zugesichert wurde, welche ich bis heute nicht erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 43355.pdf - 2019-02-26_1-image001.jpg - 2019-02-26_1-image002.png - 2019-02-26_1-image003.jpg - 2019-02-26_1-image004.jpg - 2019-02-26_1-image005.png Anfragenr: 43355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Kerpen
Guten Tag Frau Wittmann, erneut bitte ich die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Die Stellungn…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
21. Oktober 2019 12:27
Status
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Guten Tag Frau Wittmann, erneut bitte ich die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Die Stellungnahme der Polizei in Aachen ging hier erst am 30.08.2019 ein. Danach hatte ich Urlaub. Per Email teilte die Polizei in Aachen mit, dass Ausschließungsgründe gem. § 6 Abs. 1 a) IFG NRW gegen die Herausgabe der u.g. Objektakte vorliegen. Die Begründung hierzu lautet wie folgt: „….Gemäß § 6 Abs. 1 a) IFG NRW ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information … die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei… beeinträchtigen würde. Die Lichtbildmappen dokumentieren die gefährdeten Objekte und Einrichtungen der Firma RWE. Daraus kann das taktische Vorgehen der Polizei hervorgehen, wenn es um den Schutz dieser Objekte und Einrichtungen geht. Gemäß Abs. 2 dieser Vorschrift ist der Informationszugang abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die Information zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbräuchlich verwendet werden soll. In der Vergangenheit ist es zu Straftaten gegen Einrichtungen von RWE gekommen. Dass die genauen Daten der Standorte ebenfalls für Straftaten genutzt würden, sollten diese öffentlich werden, davon ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen…..“ Aufgrund dieser Stellungnahme ist Ihr Antrag auf Zurverfügungstellung von Kartenmaterial bzw. Geodaten zu den baulichen Anlagen im Hambacher Forst abzulehnen. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitte ich Sie sich unmittelbar mit der Polizei in Aachen in Verbindung zu setzen (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> bzw. <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW sowie die Datenschutzbeauftragte der Polizei Aachen erhalten diese Email in Cc. Mit freundlichen Grüßen
Lilith Wittmann
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre - leider negative - Antwort. Sie haben in diesem Fall ja…
An Kommunalverwaltung Kerpen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
AW: Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
21. Oktober 2019 12:55
An
Kommunalverwaltung Kerpen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre - leider negative - Antwort. Sie haben in diesem Fall ja spezifiziert welche Informationen der Objektakte nicht zugänglich gemacht werden können, das bedeutet, dass es auch möglich ist, mir nur die Informationen zugänglich zu machen, die nicht Informationen über bauliche Anlagen von RWE beinhalten (wobei auch diesbezüglich davon auszugehen ist, dass es sich hierbei um öffentlich zugängliche bzw. gemeinhin bekannte Informationen handelt). Deshalb fordere ich sie hiermit dazu auf mir die Informationen aus der Objektakte, welche nicht entsprechend schützenswert sind, zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 43355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Kerpen
Sehr geehrte Frau Wittmann, da die Objektakte von der Polizei in Aachen erstellt wurde, bitte ich Ihre Anfrage au…
Von
Kommunalverwaltung Kerpen
Betreff
AW: Kartenmaterial/Geodaten bauliche Anlagen Hambacher Forst (2014-2019) [#43355]
Datum
21. Oktober 2019 13:02
Status
Sehr geehrte Frau Wittmann, da die Objektakte von der Polizei in Aachen erstellt wurde, bitte ich Ihre Anfrage auch dort zu stellen. Nur die Polizei in Aachen kann beurteilen, welche Informationen herausgegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen