Kassenbonpflicht-REWE-Kommunikation mit LfDI-NRW - datenschutzrechtlicher Prüfbericht-Koppelungsverbot (eBon+Kundenkonto+Paypal)
1) den datenschutzrechtlichen Prüfbericht zu den eBon-Aktivitäten der REWE-GmbH mit Koppelungszwang an Kundenkonto und Paypalnutzung (-konto)
2) den datenschutzrechtlichen Prüfbericht zum Kundenkonto der REWE-GmbH,
3) den datenschutzrechtlichen Prüfbericht zur Paypal-Nutzung der REWE-GmbH.
4) Durch Art und Anzahl der personenbezogen anfallenden Daten ist eine Profilbildung möglich.
Senden Sie mir bitte hierzu die vorliegende Datenschutzfolgenabschätzung der Beteiligten.
6) Sollten zu 1) - 4) keine Unterlagen vorliegen, so bitte ich Sie, diese Anfrage als Beschwerde bzw. als Hinweis zu werten.
Teilen Sie mir dann bitte das/die vergebene/n Aktenzeichen mit.
Hintergrund der Anfrage
Streit über Bonpflicht: Warum die Bons gar nicht ausgedruckt werden müssen
29.01.2020 07:30 Uhr Torsten Kleinz
Nur mit Kundenkonto
Doch wer im neuen Jahr durch Geschäfte geht, findet nur an wenigen Stellen die Gelegenheit, das Papier durch Bytes zu ersetzen. Als einzige große Handelskette hat Rewe den E-Bon schon vor Inkraftreten auf die neue Gesetzeslage angepasst, so dass der Ausdruck an der Kasse unterbleiben kann. Allerdings können von der Methode nur Kunden profitieren, die die Rewe-eigene App verwenden und dort die Payback-Kundenkarte aktiviert haben. Die Bons werden dann per E-Mail im PDF-Format verschickt.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Januar 2020
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3. März 2020
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