Sehr
geehrteAntragsteller/in
ihr Anliegen wird als Bürgeranfrage behandelt.
Gern möchten wir Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Zu Frage 1:
Im Freistaat Sachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige untere Brandschutz-Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Analysen von Katastrophengefahren zu erstellen. Diesen Analysen geht in der Regel eine entsprechende Risiko-und Gefährdungsbeurteilung voraus. Aus diesen Analysen sowie einer darauf basierenden landesweiten Analyse resultiert u.a. auch die Entscheidung über die Notwendigkeit und Verteilung von Katastrophenschutzeinheiten im Freistaat Sachsen zur Bekämpfung des jeweiligen potentiellen Schadensereignisses. Dies gilt auch für den von Ihnen angesprochenen Fall der Waldbrandbekämpfung. Hier hält der Katastrophenschutz ergänzende Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz, zu denen auch die Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb) gehören, vor.
Gegenwärtig erfolgt die Überarbeitung dieser Analysen. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen zu einer eventuellen Neujustierung und Dislozierung von Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz im Freistaat Sachsen bleiben dem Ergebnis dieses Überarbeitungsprozesses vorbehalten. Über den Ausbau von Waldbrandschutzeinheiten kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Auskunft gegeben werden.
Zu Frage 2:
Der Entscheidung zur Stationierung der Löschzüge Waldbrand in den Landkreisen Bautzen, Görlitz und Nordsachsen als Teil der Katastrophenschutzeinheit Brandschutz (KatS-LZWb) liegt bereits eine Einschätzung zum Grad der Waldbrandgefährdung für den Freistaat Sachsen zugrunde. In den dafür einschlägigen Rechtsnormen wird dies entsprechend abgebildet. Aus der Sächsischen Katastrophenschutzverordnung (SächsKatSVO/Anlage 2 zu § 1 Abs. 2/
https://www.revosax.sachsen.de/vorschri… ) sowie der Verwaltungsvorschrift über die Katastrophenschutzeinheiten in Sachsen (VwV KatS-Einheiten/Anlage 8 zu Ziffer V/
https://www.revosax.sachsen.de/vorschri… ) ist die Anzahl sowie die Verteilung der drei Löschzüge Waldbrand im Freistaat Sachsen zu entnehmen. Die konkreten Standorte dieser Fahrzeuge innerhalb der Landkreise befinden sich in der Nähe von Waldgebieten. Die Entscheidung zur Stationierung in den Gemeinden trifft der Landkreis. Ob in diese Entscheidung auch der Sachsenforst einbezogen wird, ist hier nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Die Beschaffung von Fahrzeugen des Landeskatastrophenschutzes erfolgt in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband, den privaten Hilfsorganisationen und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen. Sofern seitens einer Kommune im Freistaat Sachsen Bedarf an einem vergleichbaren kommunalen Fahrzeug besteht, besteht im Rahmen des Beschaffungsprozesses des Sächsischen Staatsministerium des Innern die Möglichkeit der Beteiligung von Kommunen an einem Beschaffungsauftrag. In diesem Fall muss sich die beteiligende Kommune jedoch an die Vorgaben eines technischen Leistungsverzeichnisses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern halten. Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen seitens der Kommune sind dann nicht möglich.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen