Katastrophenschutzpläne der Stadt Dessau-Roßlau

Anfrage an: Stadt Dessau-Roßlau

- den aktuell gültigen Abwehrkalender und alle aktuell gültigen Sonderpläne der Stadt Dessau-Roßlau im Sinne von § 7 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - de…
An Stadt Dessau-Roßlau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne der Stadt Dessau-Roßlau [#162700]
Datum
4. August 2019 18:31
An
Stadt Dessau-Roßlau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den aktuell gültigen Abwehrkalender und alle aktuell gültigen Sonderpläne der Stadt Dessau-Roßlau im Sinne von § 7 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dessau-Roßlau
WG: Anfrage nach dem IZG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber wurde Ihre E-Mail vom 04. August 2…
Von
Stadt Dessau-Roßlau
Betreff
WG: Anfrage nach dem IZG LSA
Datum
23. August 2019 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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26,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber wurde Ihre E-Mail vom 04. August 2019 an unser Amt weitergeleitet. Sie beantragen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt die Übersendung des gültigen Abwehrkalenders und aller aktuellen Sonderpläne zur Veröffentlichung auf Ihrer Internetplattform. Diese Pläne beziehen sich auf die lokalen Gefahrenabwehrmaßnahmen in der Stadt Dessau-Roßlau. Es wäre schön gewesen, wenn aus Ihrem Antrag ein konkretes Interesse deutlich geworden wäre, in diesem Fall hätten wir vielleicht bei einem gemeinsamen Gespräch einzelne Punkte tiefgründiger erörtern können. Die in der Stadt Dessau-Roßlau vorhandenen Pläne enthalten naturgemäß eine Vielzahl auch persönlicher Daten (Adressen, Telefonnummern usw.). Genauso wie Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in Ihrer E-Mail ausdrücklich widersprochen haben, besteht für die persönlichen Daten der erfassten Bürger nach der EU Datenschutzgrundverordnung ein Schutzanspruch. In unserem Amt liegt keine Zustimmung zur Weitergabe der persönlichen Daten vor. Vor einer Übersendung der Unterlagen müsste eine Durchsicht aller Dokumente mit einer Schwärzung der betreffenden Zeilen bzw. Passagen erfolgen. Dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand, gemäß der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO), ist gebührenpflichtig. Ich gehe von einem geschätzten Personalaufwand zwischen 20 und 35 Arbeitsstunden zuzüglich Auslagen aus. Nach dem IZG LSA KostVO könnten somit Gebühren und Auslagen bis zu einem Betrag von 1000,.- Euro anfallen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind die Verwaltungskosten entsprechend des angefallenen Aufwandes zu tragen. Sollten Sie ein besonderes persönliches Interesse an der Arbeit im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der Stadt Dessau-Roßlau haben, können Sie auch gern an den öffentlichen Beratungen des Ausschusses für Feuerwehr, Hochwasser und Katastrophenschutz des Dessau-Roßlauer Stadtrates teilnehmen. Die Sitzungstermine finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Informationen. Aus …
An Stadt Dessau-Roßlau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700]
Datum
26. August 2019 19:05
An
Stadt Dessau-Roßlau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Informationen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 12 Abs. 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Dessau-Roßlau
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700] Sehr geehrteAntragsteller/in wir arbeiten in unserem Verwaltungsbereic…
Von
Stadt Dessau-Roßlau
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700]
Datum
30. August 2019 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir arbeiten in unserem Verwaltungsbereich an personellen Grenzen. Trotzdem haben wir uns nicht auf eine Position zurückgezogen ihren Antrag auf Informationszugang nach § 3 (2) IZG LSA abzulehnen. Ich sehe aber auch keine Entscheidungsmöglichkeit nach dem VwKostG LSA §12 (2) von einer Gebührenerhebung abzusehen. Mit der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt hat der Gesetzgeber eine eindeutige Regelung erlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700] Sehr geehrteAntragsteller/in dass Sie in Ihrem Verwaltungsbereich an p…
An Stadt Dessau-Roßlau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700]
Datum
1. September 2019 16:35
An
Stadt Dessau-Roßlau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dass Sie in Ihrem Verwaltungsbereich an personellen Grenzen arbeiten, darf niemals ein Grund sein, einen Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Daher verstehe ich Ihre Anmerkung nicht. Dass Sie für einen einzigen IZG-Antrag von einer Privatperson einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro verlangen und da keine Möglichkeit für eine Gebührenerstattung oder -befreiung sehen, verstehe ich leider auch nicht. Ich möchte aus finanziellen Gründen hiermit meinen Antrag auf den aktuell gültigen Abwehrkalender der Stadt Dessau-Roßlau einschränken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Dessau-Roßlau
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700] Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend die Kreisbeschreibung der Stad…
Von
Stadt Dessau-Roßlau
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem IZG LSA [#162700]
Datum
25. September 2019 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend die Kreisbeschreibung der Stadt Dessau-Roßlau. Kreisbeschreibung und Gefahrenabwehrkalender sind identisch. Mit freundlichen Grüßen