Katastrophenschutzpläne der Stadt Freiburg im Breisgau

- alle aktuellen Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Freiburg im Breisgau im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (LKatSG)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle aktuellen …
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne der Stadt Freiburg im Breisgau [#152201]
Datum
23. Juni 2019 13:52
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle aktuellen Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne der Stadt Freiburg im Breisgau im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (LKatSG)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden E-Mail, die wir verwaltungsin…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Katastrophenschutzpläne der Stadt Freiburg im Breisgau [#152201]
Datum
25. Juni 2019 18:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden E-Mail, die wir verwaltungsintern an unser Dezernat IV weiterleiten. Für eventuelle Rückfragen können Sie gerne auch weiterhin unsere zentrale E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nutzen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Freiburg im Breisgau
Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags ge…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG
Datum
22. Juli 2019 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags gemäß LIFG/UVwG/VIG (Email vom 23.06.2019). Wunschgemäß übersenden wir Ihnen den allgemeinen Teil des "Einsatzplan bei Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen der Stadt Freiburg im Breisgau (KatS-Plan)" mit der Bitte um Kenntnisnahme. Von einer Übermittlung von Plan-Anlagen, die personenbezogene Daten enthalten (insbesondere Ansprechpersonen mit Kontaktdaten), sehen wir ab. Sollten Sie diese ebenfalls beanspruchen, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie ein Interesse an der Mitteilung dieser Daten haben (§ 7 Abs. 1 S. 3, § 5 LIFG) bzw. ob Sie sich mit der Schwärzung der Daten einverstanden zeigen (§ 7 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 2 LIFG). Andernfalls wäre ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG durchzuführen, was voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen und weitere Kosten verursachen würde. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG [#152201] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte auch um Übermittlung der Plan<…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG [#152201]
Datum
22. Juli 2019 18:39
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte auch um Übermittlung der Plan<< Adresse entfernt >>Anlagen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152201 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Stadt Freiburg im Breisgau
Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersenden wir Ihnen einen Auszug des Notrufve…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG
Datum
23. Juli 2019 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersenden wir Ihnen einen Auszug des Notrufverzeichnisses der Stadt Freiburg (Anlage 1 des Katastrophen-Alarm- und -Einsatzplans) mit den aus datenschutzrechtlichen Gründen versehenen Schwärzungen. Um Ihnen dieses Notrufverzeichnis in Gänze (119 Seiten) in elektronischer Form oder postalisch zukommen zu lassen, benötigen wir zur Schwärzung ca. 7,5 Stunden (ca. 16 Seiten pro Stunde) a 76,50 EUR (Feuerwehrsatzung der Stadt Freiburg), insg. 573,75 EUR. Vor diesem Hintergrund erhalten Sie hiermit Gelegenheit zur Antragsrücknahme. Andernfalls bitten wir Sie ggf. um eine kurze Kostenübernahmeerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG [#152201] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung! Hiermit z…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag gemäß LIFG/UVwG/VIG [#152201]
Datum
23. Juli 2019 18:50
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung! Hiermit ziehe ich meinen Antrag nach dem LIFG zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152201 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/