Katastrophenschutzpläne des Kreises Ravensburg

Anfrage an: Landkreis Ravensburg

- alle aktuellen Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne des Landkreises Ravensburg im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (LKatSG)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    25. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle aktuellen …
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne des Kreises Ravensburg [#160079]
Datum
26. Juli 2019 23:50
An
Landkreis Ravensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle aktuellen Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne des Landkreises Ravensburg im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Katastrophenschutz (LKatSG)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ravensburg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden E-Mail. Wir werden ze…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne des Kreises Ravensburg [#160079]
Datum
31. Juli 2019 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer untenstehenden E-Mail. Wir werden zeitnah wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ravensburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Angefügt überlassen wir Ihnen Auszüge aus dem Katastr…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne des Kreises Ravensburg [#160079]
Datum
26. August 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Angefügt überlassen wir Ihnen Auszüge aus dem Katastropheneinsatzplan (Teil 2). Personenbezogene Daten wurden geschwärzt. Weitergehende Dokumente können als Vorbereitungsunterlagen von Planungsentscheidungen für Alarmierungsfälle aufgrund von § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG leider nicht herausgegeben werden. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider lehnen Sie meinen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformat…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne des Kreises Ravensburg [#160079]
Datum
9. September 2019 20:46
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider lehnen Sie meinen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) teilweise ab. Sie verweisen dabei auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG. Demnach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit. Leider begründen Sie nicht, warum die Veröffentlichung der Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne des Landkreises Ravensburg nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben kann. Dass es sich bei den Dokumenten Ihrer Ansicht nach um "Vorbereitungsunterlagen von Planungsentscheidungen für Alarmierungsfälle" handele, rechtfertigt keine Ablehnung nach dem LIFG. Diese Dokumente werden vom Gesetz nicht ohne Weiteres vom Anspruch auf Informationszugang ausgenommen. Ich bitte Sie, Ihre Ablehnung meines LIFG-Antrags zu überdenken. Wenn Sie Ihre Ablehnung aufrechterhalten, bitte ich Sie, diese zumindest seriös zu begründen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landkreis Ravensburg
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Rückfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Dem bereits übersendeten Inhaltsv…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne des Kreises Ravensburg [#160079]
Datum
18. September 2019 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Rückfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Dem bereits übersendeten Inhaltsverzeichnis auf Seite 1 des KEP II können Sie entnehmen, welche Teile geschwärzt/nicht übermittelt wurden. Es handelt sich dabei insbesondere um Übersichten über verfügbare Sondereinsatzmittel, zivile Ressourcen und deren Standorte sowie um Räumlichkeiten, die den Einsatzkräften im Katastrophenfall zur Verfügung stehen. Detailkenntnisse über diese Ressourcen und Örtlichkeiten können dazu genutzt werden, die Tätigkeit im Katastrophenfall erheblich zu beeinträchtigen und so die öffentliche Sicherheit i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG zu gefährden. Darüber hinaus haben wir auch solche offziellen Musterformulare nicht übermittelt, deren unbefugte Verwendung durch Privatpersonen geeignet wäre einen Einsatz bzw. die Kommunikation im Katastrophenfall nachteilig zu beeinflussen. Der nicht übersendete KEP I enthält Kontaktdaten von Ansprechpartnern in Behörden, Krankenhäusern und sonstigen Dienststellen. Auch hier besteht die Gefahr eines Missbrauchs der Daten bei deren öffentlichem Bekanntwerden. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass eine weitergehende Auskunftserteilung nicht erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen