Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe

Anfrage an: Kreis Lippe

- Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe allgemein
- insbesondere aber auch die Gefahrenabwehr- und Sonderschutzpläne für die einschlägigen Szenarien
- sowie die Pläne für den Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall

Falls es eine räumliche Zuordnung gibt, interessieren mich insbesondere Ihre Planungen für die Gemeinde Schlangen mit den Ortsteilen Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe [#246108]
Datum
11. April 2022 13:49
An
Kreis Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe allgemein - insbesondere aber auch die Gefahrenabwehr- und Sonderschutzpläne für die einschlägigen Szenarien - sowie die Pläne für den Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall Falls es eine räumliche Zuordnung gibt, interessieren mich insbesondere Ihre Planungen für die Gemeinde Schlangen mit den Ortsteilen Kohlstädt und Oesterholz-Haustenbeck.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Lippe
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Einsicht in die aktuellen KatSchtz-Pläne ist bei uns eingegangen und wird de…
Von
Kreis Lippe
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe [#246108]
Datum
12. April 2022 06:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Einsicht in die aktuellen KatSchtz-Pläne ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für Ihr schnelle Antwort. Ich freue mich bald dann auch inhaltlich von Ihnen z…
An Kreis Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe [#246108]
Datum
12. April 2022 12:18
An
Kreis Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für Ihr schnelle Antwort. Ich freue mich bald dann auch inhaltlich von Ihnen zu hören. Herzliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Lippe
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 11.04.2022 begehren Sie vom Kreis Lippe als Katastrophenschutzbehörde die Üb…
Von
Kreis Lippe
Betreff
WG: Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe [#246108]
Datum
26. April 2022 06:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 11.04.2022 begehren Sie vom Kreis Lippe als Katastrophenschutzbehörde die Übersendung von - Katastrophenschutzplänen für den Kreis Lippe allgemein, - insbesondere aber auch die Gefahrenabwehr- und Sonderschutzpläne für die einschlägigen Szenarien - sowie die Pläne für den Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall. Sie stützen Ihren Antrag auf das Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Nach eingehender Prüfung beabsichtige ich, Ihren Antrag abzulehnen, da Versagungsgründe nach §6 IFG NRW (Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahr des Missbrauchs der Informationen zur Beeinflussung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) und nach § 8 IFG NRW (Schutz von Betriebsgeheimnissen) bestehen. Hier treten Ihre Interessen auf Information nach pflichtgemäßer Abwägung hinter die Interessen der Allgemeinheit an einem funktionierenden Katastrophenschutz zurück. Durch Offenlegung schutzwürdiger Detailinformationen besteht die Gefahr, dass diese missbräuchlich verwendet werden. Die vertrauliche Behandlung der Konzepte ist wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Einwirkungen Dritter (z.B. durch Diebstahl gefährlicher Stoffe oder Anschläge) wie auch gegen Störmaßnahmen bei einer Schadensbewältigung (z.B. Blockade von Zufahrtswegen zum Schadensort). Vor Erstellung des Ablehnungsbescheides gebe ich Ihnen gem. § 28 VwVfG die Möglichkeit der Anhörung. Ich möchte Sie bitten, sich bis zum 10.05.2022 sich zu den maßgeblichen Tatsachen zu äußern. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> nach eingehender Prüfung übersende ich Ihnen - wie gewünscht vorab per Ma…
Von
Kreis Lippe
Betreff
WG: Katastrophenschutzpläne für den Kreis Lippe [#246108]
Datum
11. Mai 2022 06:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach eingehender Prüfung übersende ich Ihnen - wie gewünscht vorab per Mail - den Ablehnungsbescheid über Ihren Antrag zur Einsicht in den Katastrophenschutzplan nebst Sonderschutzplänen des Kreises Lippe. Der originale Ablehnungsbescheid wird Ihnen in Kürze auf dem Postweg zugehen. Ich bedaure, Ihnen keine positive Entscheidung zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen