Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS

Im "Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB-kurz" heißt es auf Seite 15 ff:

"
5.1.8 Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Jedes Vorkommnis, welches im Ergebnis eine Sicherheitsregelung im Bereich der BDBOS verletzen könnte, ist zu melden.
Für die entdeckende Person des Vorkommnisses genügt die Vermutung, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, um das Vorkommnis prozessauslösend an die zuständige AS zu melden.

Ziele

Ziel des beschriebenen Meldeverfahrens ist es, Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunks BOS bei der BDBOS zunächst zu melden, und schnellstmöglich allen am Digitalfunk BOS Beteiligten bei Bund und Ländern Informationen zur Verfügung zu stellen, um durch gezieltes Agieren jegliche Gefährdung bzw. Einschränkung der bestimmungsgemäßen Funktion des Digitalfunks BOS zu vermeiden.

Inhalt

Typische Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Digitalfunk BOS sind beispielsweise Verlust oder Diebstahl des Funkgerätes und/oder der Sicherheitskarte.

Verantwortliche

Für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Geschäftsbereich des Bundes ist die BDBOS für den Digitalfunk BOS verantwortlich.
Auf Länderseite ist die jeweilige oberste Landesbehörde verantwortlich.

Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass alle, die in einem Vorkommnis einen Sicherheitsvorfall vermuten, ihrer Verantwortung zur Meldung nachzukommen haben.
Bund und Länder benennen jeweils eine Kontaktstelle mit 24/7-Verfügbarkeit.

Ablauf des Meldeverfahrens

Ein Sicherheitsvorfall oder der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls ist an die Kontaktstelle mit Verfügbarkeit (24/7) zwingend und unverzüglich zu melden.
"

Mein Anliegen:

Bitte nennen Sie die Kategorien, in welche Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS bei Ihnen eingeteilt werden.
Z.B.:
- "Gezielt durchgeführter Angriff auf Einrichtungen des Digitalfunks (mit oder ohne Abfluss von Informationen)"
- "Erfolgreiche/versuchte Installation eines Schadprogramms"
- "Systemeinbruch (z. B. Hacking, Exploits, Missbrauch von Passwörtern)"
- "Manipulation von Hard- oder Software"
- "Diebstahl oder sonstiger Verlust von mobilen Geräten oder IT-Systemen des BOS-Digitalfunks."
- "Diebstahl oder sonstiger Verlust von Datenträgern, Dokumenten oder sonstigen Informationen"
- "Unsachgemäße Entsorgung von IT-Systemen, mobilen Geräten, Datenträgern sowie Papierdokumenten, soweit diese dienstliche Informationen enthalten"
- "Schwerwiegender üblicherweise durch Innentäter verursachter Missbrauch von technischen Systemen und/oder deren Komponenten, Verstoß gegen VSA, VS-Registratur-Richtlinien, Sabotageschutzrichtlinien, unautorisierte Erstellung von Kopien, Datenmanipulation oder unzulässige Datenverarbeitung"
- "Schwerwiegender betriebsrelevanter Ausfall von technischen Systemen und/oder deren Komponenten durch Beschädigung (z. B. durch Sabotage, Vandalismus,...)"

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im "Nutzungs- und Betriebshandbu…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS [#270702]
Datum
18. Februar 2023 20:23
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB-kurz" heißt es auf Seite 15 ff: " 5.1.8 Umgang mit Sicherheitsvorfällen Jedes Vorkommnis, welches im Ergebnis eine Sicherheitsregelung im Bereich der BDBOS verletzen könnte, ist zu melden. Für die entdeckende Person des Vorkommnisses genügt die Vermutung, dass es sich um einen Sicherheitsvorfall handelt, um das Vorkommnis prozessauslösend an die zuständige AS zu melden. Ziele Ziel des beschriebenen Meldeverfahrens ist es, Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunks BOS bei der BDBOS zunächst zu melden, und schnellstmöglich allen am Digitalfunk BOS Beteiligten bei Bund und Ländern Informationen zur Verfügung zu stellen, um durch gezieltes Agieren jegliche Gefährdung bzw. Einschränkung der bestimmungsgemäßen Funktion des Digitalfunks BOS zu vermeiden. Inhalt Typische Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit dem Digitalfunk BOS sind beispielsweise Verlust oder Diebstahl des Funkgerätes und/oder der Sicherheitskarte. Verantwortliche Für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Geschäftsbereich des Bundes ist die BDBOS für den Digitalfunk BOS verantwortlich. Auf Länderseite ist die jeweilige oberste Landesbehörde verantwortlich. Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass alle, die in einem Vorkommnis einen Sicherheitsvorfall vermuten, ihrer Verantwortung zur Meldung nachzukommen haben. Bund und Länder benennen jeweils eine Kontaktstelle mit 24/7-Verfügbarkeit. Ablauf des Meldeverfahrens Ein Sicherheitsvorfall oder der Verdacht eines Sicherheitsvorfalls ist an die Kontaktstelle mit Verfügbarkeit (24/7) zwingend und unverzüglich zu melden. " Mein Anliegen: Bitte nennen Sie die Kategorien, in welche Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS bei Ihnen eingeteilt werden. Z.B.: - "Gezielt durchgeführter Angriff auf Einrichtungen des Digitalfunks (mit oder ohne Abfluss von Informationen)" - "Erfolgreiche/versuchte Installation eines Schadprogramms" - "Systemeinbruch (z. B. Hacking, Exploits, Missbrauch von Passwörtern)" - "Manipulation von Hard- oder Software" - "Diebstahl oder sonstiger Verlust von mobilen Geräten oder IT-Systemen des BOS-Digitalfunks." - "Diebstahl oder sonstiger Verlust von Datenträgern, Dokumenten oder sonstigen Informationen" - "Unsachgemäße Entsorgung von IT-Systemen, mobilen Geräten, Datenträgern sowie Papierdokumenten, soweit diese dienstliche Informationen enthalten" - "Schwerwiegender üblicherweise durch Innentäter verursachter Missbrauch von technischen Systemen und/oder deren Komponenten, Verstoß gegen VSA, VS-Registratur-Richtlinien, Sabotageschutzrichtlinien, unautorisierte Erstellung von Kopien, Datenmanipulation oder unzulässige Datenverarbeitung" - "Schwerwiegender betriebsrelevanter Ausfall von technischen Systemen und/oder deren Komponenten durch Beschädigung (z. B. durch Sabotage, Vandalismus,...)" Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270702/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS [#270702]" vom 18. Februar 2023, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung der voraussichtlichen Gebührenfreiheit
Datum
28. Februar 2023 12:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 18. Februar 2023, mit welcher Sie ausdrücklich um Eingangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS [#270702]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#133 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
1,4 MB
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Kategorien der Siche…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS [#270702]" vom 18. Februar 2023, hier: Mitteilung Bescheid auf dem Postweg
Datum
14. März 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen "Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS [#270702]" vom 18. Februar 2022 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen mein Bescheid vom 13. März 2023 in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#133) und das Übersende…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Kategorien der Sicherheitsvorfälle im Umfeld des Digitalfunk BOS [#270702]" vom 18. Februar 2023, hier: Mitteilung Bescheid auf dem Postweg [#270702]
Datum
17. März 2023 21:25
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#133) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270702/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>