Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle

- Alle Handlungsanweisungen/Richtlinien/Vermerke/Verordnungen (etc.), die verwendet werden um die Einteilung von aufenthaltsrechtlichen Fällen in "einfacher Fall, (...), komplizierter Fall" für die Bearbeitung vorzunehmen.

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  • Datum
    11. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
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Betreff
Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
11. November 2021 10:42
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Handlungsanweisungen/Richtlinien/Vermerke/Verordnungen (etc.), die verwendet werden um die Einteilung von aufenthaltsrechtlichen Fällen in "einfacher Fall, (...), komplizierter Fall" für die Bearbeitung vorzunehmen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232754/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
11. November 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen zu Dienstleistungen über diese E-Mail-Adresse nicht beantwortet werden können. Sie möchten einen Termin vereinbaren oder einen vereinbarten Termin ändern? Über https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren können Sie sich online selbst einen Termin buchen oder Änderungen an einem bestehenden Termin machen. Sie haben Fragen zu Dienstleistungen? Alle Dienstleistungen mit detaillierten Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeiten, der zuständigen Stelle und weiteres erhalten Sie unter https://www.berlin.de/einwanderung/termine/unsere-dienstleistungen/. Für Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreiseverpflichtung ist ab dem 08.11.2021 eine Vorsprache ohne Termin möglich. Wenn Sie sich bis zum 04.11.2021 in unserem Online-Tool registriert haben, dann sprechen Sie bitte nicht vor. Ihr Vorgang wird bereits bearbeitet und das zuständige Referat meldet sich bei Ihnen. Bitte sprechen Sie erst vor, wenn Ihre Dokumente in den nächsten zwei Wochen ablaufen. Sie haben weitere Fragen? Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und zu unserem Beratungsservice finden Sie hier: https://www.berlin.de/einwanderung/ und https://www.berlin.de/einwanderung/service/beratung/. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Bearbeitungsständen ab. Sie erhalten so schnell wie möglich weitere Nachricht dazu. Ihr Landesamt für Einwanderung
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtli…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
22. Dezember 2021 19:45
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle“ vom 11.11.2021 (#232754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232754/
Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
22. Dezember 2021 19:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte beachten Sie, dass Terminanfragen und Fragen zu Dienstleistungen über diese E-Mail-Adresse nicht beantwortet werden können. Sie möchten einen Termin vereinbaren oder einen vereinbarten Termin ändern? Über https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren können Sie sich online selbst einen Termin buchen oder Änderungen an einem bestehenden Termin machen. Sie haben Fragen zu Dienstleistungen? Alle Dienstleistungen mit detaillierten Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeiten, der zuständigen Stelle und weiteres erhalten Sie unter https://www.berlin.de/einwanderung/termine/unsere-dienstleistungen/. Für Personen in einem laufenden Asylverfahren oder mit einer Ausreiseverpflichtung: Sie besitzen eine · Aufenthaltsgestattung, · Duldung, · Grenzübertrittsbescheinigung, · Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder · Passeinzugsbescheinigung mit Meldefrist und diese ist bereits abgelaufen bzw. läuft in den nächsten 6 Wochen ab, dann tragen Sie sich bitte auf unserer Internetseite in das Online-Formular ein. Registrieren Sie sich bitte frühestens 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Bescheinigung hier https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/formular.909347.php. Sie haben weitere Fragen? Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und zu unserem Beratungsservice finden Sie hier: https://www.berlin.de/einwanderung/ und https://www.berlin.de/einwanderung/service/beratung/. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Bearbeitungsständen ab. Sie erhalten so schnell wie möglich weitere Nachricht dazu. Ihr Landesamt für Einwanderung
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtli…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
12. Januar 2022 15:09
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle“ vom 11.11.2021 (#232754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232754/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtli…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
22. Februar 2022 19:46
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle“ vom 11.11.2021 (#232754) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232754/
Landesamt für Einwanderung
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG Berlin über fragdenstaat.de vom 11.11.20…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
24. Februar 2022 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG Berlin über fragdenstaat.de vom 11.11.2021 beantworte ich wie folgt: Handlungsanweisungen/Richtlinien/Vermerke/Verordnungen (etc.), die verwendet werden, um die Einteilung von aufenthaltsrechtlichen Fällen in „einfacher Fall, (…), komplizierter Fall“ für die Bearbeitung vorzunehmen, können mangels Verfügbarkeit nicht übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Kann ich davon ausgehen, dass eingehende Fälle som…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
14. März 2022 20:55
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Kann ich davon ausgehen, dass eingehende Fälle somit völlig arbiträr und nach Gutdünken von Ihren Mitarbeiter:innen in Ihre jeweiligen Bearbeitungskategorien aufgeteilt werden? Mit den angemessenen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232754/

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Landesamt für Einwanderung
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG Berlin über fragdenstaat.de vom 11.11.20…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: WG: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Kategorisierung Bearbeitung aufenthaltsrechtliche Fälle [#232754]
Datum
21. März 2022 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 IFG Berlin über fragdenstaat.de vom 11.11.2021 beantworte ich ergänzend wie folgt: Handlungsanweisungen/Richtlinien/Vermerke/Verordnungen (etc.), die verwendet werden, um die Einteilung von aufenthaltsrechtlichen Fällen in „einfacher Fall, (…), komplizierter Fall“ für die Bearbeitung vorzunehmen, können mangels Verfügbarkeit nicht übermittelt werden. Die Einteilung in „einfache“ und „schwierige“ Fälle ergibt sich aus der individuellen Fallbearbeitung. Mit freundlichen Grüßen